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BEKANNTMACHUNG
im Sinne der Unionsverfassung und des Wahlgesetzes
Die Wahlen zum 45. Unionsparlament beginnen im Zeitraum vom 5. März 2017 bis 15. März 2017 statt. Dies betrifft den Zeitraum von "frühestens hundertzwanzig, spätestens hundertdreissig nach Beginn der Wahlperiode" gemäß Unionsverfassung Artikel 26 (3). Als Beginn der Wahlperiode wird hier die Bekanntgabe des vorläufigen Ergebnisses am 5. November 2016 gesehen.
Die genaue Festlegung des Wahlzeitraums von 120 Stunden erfolgt durch den Unionswahlleiter.
Manuri, den 01. März 2017
Die Unionspräsidentin
Aktenzeichen: UGBl 2017/03
Herausgeber: Präsidialamt der Demokratischen Union
Druck: Staatsdruckerei Salbor[/doc]