Werte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen nun zur Abstimmung über den folgenden Beschluss.
Die Abstimmungsfrage lautet: Stimmen Sie dem vorliegenden Entwurf zu? Bitte stimmen Sie mit "Ja", wenn sie dem Entwurf zustimmen wollen. Bitte stimmen Sie mit "Nein", wenn Sie den Entwurf ablehnen wollen oder stimmen Sie bitte mit "Enthaltung", wenn Sie sich aktiv der Stimme enthalten wollen. Die Abstimmung dauert mindestens 96 Stunden, wenn nicht vorher eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Entwurf festgestellt wurde.
Bitte stimmen Sie jetzt ab
ZitatAlles anzeigen6. Wahrechtsänderungsgesetz
§ 1
§ 15 Absatz 1 Wahlgesetz wird wie folgt neu gefasst:
"Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mandate zu vergeben sind."
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.