Werte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen nun zur Abstimmung über den folgenden Gesetzentwurf.
Die Abstimmungsfrage lautet: Stimmen Sie dem vorliegenden Entwurf zu? Bitte stimmen Sie mit "Ja", wenn sie dem Entwurf zustimmen wollen. Bitte stimmen Sie mit "Nein", wenn Sie den Entwurf ablehnen wollen oder stimmen Sie bitte mit "Enthaltung", wenn Sie sich aktiv der Stimme enthalten wollen. Die Abstimmung dauert mindestens 96 Stunden, wenn nicht vorher eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Entwurf festgestellt wurde.
Bitte stimmen Sie jetzt ab.
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Gesetz über die Einführung des Ausschlusses des Gegenleistungsanspruchs bei unbestellten Sachen und sonstiger unbestellter Dienstleistungen
§ 1
Buch I des Zivilgesetzbuches wird wie folgt ergänzt:
" § 3
(1) Durch die Lieferung beweglicher Sachen, oder durch die Erbringung sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an den Verbraucher wird ein Anspruch gegen den Verbraucher nicht begründet, wenn der Verbraucher die Waren oder sonstigen Leistungen nicht bestellt hat, es sei denn, das die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
(2) Von den Regelungen dieser Vorschrift darf nicht zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen werden. Die Regelungen finden auch Anwendung, wenn sie durch anderweitige Gestaltungen umgangen werden.
(3) Verbraucher im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken des persönlichen Konsums abschließt."
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