Motions & Messages

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      eingedenk Ihrer Mitteilung vom 20. Februar 2013 an das Prime Minister’s Office über den Beschluss des folgenden Gesetzes durch das Parlament


      — Communication Act Suspension Act


      darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Premierministerin das vorgenannte Gesetz nach erfolgter Prüfung in der Roldem Law Gazette unter der Ausgabennummer 2013-005 veröffentlicht hat.


      Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie der Ausgabe zur weiteren Verwendung.


      Respectfully yours,
      Justine Sutherbury
      Secretary of the Prime Minister’s Office

    [/DOC]


    [DOC]


    Roldem Law Gazette

    [/DOC]


    [DOC]Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:


    Communication Act Suspension Act


    Article 1


    Der Communication Act wird aufgehoben.


    Article 2


    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


    Port Victoria
    February 20, 2013



    Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
    – Prime Minister –

    [/DOC]


    [DOC]Archival Details


    Issue: 2013-005
    Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Office
    Printed by University Edition, Montary City
    [/DOC]

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      ich erinnere Sie gern an die Einbringung des Distinction Act durch die Administration. Ich leite Ihnen diesen als Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung im Parlament erneut zu und bitte um Eröffnung der Debatte.


      Respectfully yours,
      Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
      Prime Minister

    [/DOC]
    [DOC]Distinction Act


    Article 1


    Section 1


    Dieses Gesetz regelt die Verleihung und das Tragen von Ordenszeichen und Ehrungen des Landes, der Gemeinden, von Privaten und Auswärtigen.


    Section 2


    Ordenszeichen und Ehrungen darf nur tragen und öffentlich zur Schau stellen, wer dazu berechtigt ist.
    Die durch Verfassungsorgane Geehrten werden durch das Staatsarchiv geführt.
    Dem entgegenstehende Handlungen werden mit bis zu 30 Tagen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.


    Article 2


    Section 1


    Das Parlament kann auf Vorschlag des Premieminister beschließen Personen die Ehrenstaatsbürgerschaft zu verleihen (Honorary Citizenship, Citoyenneté Honoraire), die sich in ganz besonderem Maße um das Wohlergehen und das Gedeih Roldems verdient gemacht werden.
    Träger dürfen ihrem Namen „HC“ anhängen.


    Section 2


    Das Parlament verleiht auf seinen Beschluss hin die Parlamentarische Medaille für die Freiheit (Parliamentary Medal of Freedom, Médaille Parlementaire de la Liberté). Sie soll denjenigen angediehen werden, die sich im besonderen Maße um die Freiheit und die parlamentarische Demokratie sowie demokratisch-republikanischem Verständnis verdient gemacht hat.
    Träger dürfen ihrem Namen „PMF“ anhängen.


    Section 3


    Die Roldem State University und anerkannte private Hochschulen mit Promotionsrecht können aufgrund besonderer akademischer und gesellschaftlicher Leistungen die Titel eines Professors honoris causa (Prof. h.c.) oder eines Doctor honoris causa (Dr. h.c.) verleihen.


    Section 4


    Der Premierminister kann durch Rechtsverordnung weitere Ordenszeichen und Ehrungen festlegen. Diese sind wenigstens durch die Maßgaben des Namens, des Anlasses, des Verleihungsverfahrens und des postnominalen Suffixes zu definieren.


    Article 3


    Der Premierminister erlässt eine Rechtsverordnung mit allen Ordenszeichen und Ehrungen, akademischen Graden und Titeln der Gemeinden, von Privaten und Auswärtigen, die durch die Rechtsordnung geschützt sind. Darin kann auch geregelt werden, das Träger von Ordenszeichen, Ehrungen, akademische Graden und Titeln im Staatsarchiv geführt werden müssen.


    Article 4


    Dieses Gesetz tritt mit mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.[/DOC]

    signet70.pngProf. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz

    Unionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.

    Medical Director des Montarian Portman University Hospital

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      ich darf Ihnen mitteilen, dass das Department of the Interior die Regulation of Road Traffic License Codes aufgrund des Art. 2 cl. 2 Road Traffic License Act erlassen hat. Die Rechtsverordnung wurde in der Roldem Law Gazette unter der Ausgabennummer 2013-006 veröffentlicht.


      Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie der Ausgabe zur weiteren Verwendung.


      Respectfully yours,
      Justine Sutherbury
      Secretary of the Interior

    [/DOC]


    [DOC]


    Roldem Law Gazette

    [/DOC]


    [DOC]Das Department of the Interior erlässt aufgrund des Art. 2 cl. 2 Road Traffic License Act folgende Rechtsverordnung:


    Regulation of Road Traffic License Codes


    Article 1


    Section 1


    Diese Verordnung wird gemäß Article 2 Section 2 Road Traffic License Act erlassen.


    Section 2


    Sie tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
    Sie verliert ihre Rechtsgültigkeit durch Neufassung der Verordnung.


    Article 2


    Section 1


    Jede Gemeinde ist in der Regel ein Zulassungkreis und erhält eine Kennung für das Kraftfahrzeugkennzeichen.
    Die gemeindefreien Siedlungen bilden einen gemeinsamen Zulassungskreis „RX“, das Unterscheidungskennzeichen beginnt mit der Bezeichnung der jeweiligen gemeindefreien Siedlung.
    Die staatlichen Behörden bilden einen eigenen Zulassungskreis „RO“. Road Traffic Licensing Authority ist das Department of the Interior.


    Section 2


    Den Gemeinden werden folgende Kennungen zugeordnet:
    ALB: Albertville (Westroldem)
    ALD: Aldenderry
    ALV: Albertville (bei Port Victoria)
    AWI: Astorian Winfield
    BB: Bloomsburgh
    BXB: Beaux Batons
    CAS: Cashew
    CLI: Clinton
    COC: Cochrane City
    DOG: Dodgeville
    DWN: Down’s End
    EB: East Bridge
    EDG: Destiny’s Edge
    FIN: Finch
    FM: Fort Mason
    FP: Fort Philipp
    FRA: Franklin
    GAL: Galloway
    GH: Grand Harbor
    HAM: Hamilton
    HOS: Hospicia
    HR: Hake River
    IDH: Idaho
    ISL: Filbey, Harper, Leela City, Queenstown
    JAM: John Amber
    JOF: Jolie Femme
    KEN: Ken Tah Ten
    KLN: Killney
    KOP: Kopeke
    LID: Little Idaho
    LM: Little Mason
    LP: Lobsters Paradise
    MAB: Marlborough
    MAS: Mass Adchu Ut
    MC: Montary City
    MTB: Manitou bou
    NAL: New Aldenroth
    NBR: New Brissac
    NN: Newtown/Neustadt
    NVT: Nunavut
    OAK: Tall Oaks
    OSW: Oswald
    PET: Pettington
    PI: Port Imperial
    PRV: Providence
    PV: Port Victoria
    QUI: Quinnehtukqut
    RMY: Ramally
    SC: Saint Christopher
    SIP: Kisiskatchewani Sipi
    SMA: Smallville
    STL: Saint Laurent
    VAL: Valréal-au-Lac
    VBU: Van Buren
    VIR: Virginia
    WIN: Winchester


    Port Victoria
    March 8, 2013


    Justine Sutherbury
    – Secretary of the Interior –

    [/DOC]


    [DOC]Archival Details


    Issue: 2013-006
    Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior
    Printed by University Edition, Montary City
    [/DOC]

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      ich darf Ihnen mitteilen, dass das Department of the Interior die Regulation of Cities aufgrund des Art. 1 Sect. 2 Local Government Reform Act erlassen hat. Die Rechtsverordnung wurde in der Roldem Law Gazette unter der Ausgabennummer 2013-007 veröffentlicht.


      Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie der Ausgabe zur weiteren Verwendung.


      Respectfully yours,
      Justine Sutherbury
      Secretary of the Interior

    [/DOC]


    [DOC]


    Roldem Law Gazette

    [/DOC]


    [DOC]Das Department of the Interior erlässt aufgrund des Art. 1 Sect. 2 Local Government Reform Act folgende Rechtsverordnung:


    Regulation of Cities


    Article 1


    Section 1


    Diese Verordnung wird gemäß Article 1 Section 2 Local Government Reform Act erlassen.


    Section 2


    Sie tritt mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
    Sie verliert ihre Rechtsgültigkeit durch Neufassung der Verordnung.


    Article 2


    Die Bezeichnung Stadt (City, Ville) dürfen die folgenden Gemeinden führen:
    — Bloomsburgh
    — Dodgeville
    — East Bridge
    — Fort Mason
    — Fort Philipp
    — Grand Harbor
    — Hake River
    — Leela City
    — Lobsters Paradise
    — Montary City
    — Port Victoria
    — Providence
    — Saint Christopher


    Port Victoria
    March 9, 2013


    Justine Sutherbury
    – Secretary of the Interior –

    [/DOC]


    [DOC]Archival Details


    Issue: 2013-007
    Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior
    Printed by University Edition, Montary City
    [/DOC]

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      eingedenk Ihrer Mitteilung vom 11. März 2013 an das Prime Minister’s Office über den Beschluss des folgenden Gesetzes durch das Parlament


      — Companies Naming Act


      darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Premierministerin das vorgenannte Gesetz nach erfolgter Prüfung in der Roldem Law Gazette unter der Ausgabennummer 2013-008 veröffentlicht hat.


      Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie der Ausgabe zur weiteren Verwendung.


      Respectfully yours,
      Justine Sutherbury
      Secretary of the Prime Minister’s Office

    [/DOC]


    [DOC]


    Roldem Law Gazette

    [/DOC]


    [DOC]Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:


    Companies Naming Act


    Article 1


    Dieses Gesetz legt die Namen von Gesellschaften gemäß § 3 Absatz 2 Unionsgesellschaftsgesetz mit Sitz innerhalb der Republik Roldem fest.


    Article 2


    Section 1


    Personengesellschaften gemäß § 4 Absatz 1 Unionsgesellschaftsgesetz können im Geschäftsverkehr als Private Partnership (PP) oder Société Civile Simple (SCS) auftreten.
    Personengesellschaften gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 führen die Rechtsform einer Limited Liability Partnership with a(n) N.N. as partner (PP w. N.N.) oder N.N. et Compagnie Société Civile Simple (N.N. et Cie. SCS).


    Section 2


    Kommanditgesellschaften gemäß § 4 Absatz 2 Unionsgesellschaftsgesetz können im Geschäftsverkehr als Limited Liability Partnership (LLP) oder Société en Commandite (SC) auftreten.
    Personengesellschaften gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 führen die Rechtsform einer Limited Liability Partnership with a(n) N.N. as general partner (LLP w. N.N.) oder N.N. et Compagnie Société en Commandite (N.N. et Cie. SC).


    Section 3


    Gesellschaften mit beschränkter Haftung gemäß § 5 Unionsgesellschaftsgesetz können im Geschäftsverkehr als Limited Liability Company (LLC) oder Société à Responsabilité Limitée (SARL) auftreten.


    Article 3


    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


    Port Victoria
    March 11, 2013



    Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
    – Prime Minister –

    [/DOC]


    [DOC]Archival Details


    Issue: 2013-008
    Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior
    Printed by University Edition, Montary City
    [/DOC]

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      eingedenk Ihrer Mitteilung vom 10. April 2013 an das Prime Minister’s Office über den Beschluss des folgenden Gesetzes durch das Parlament


      — Distinction Act


      darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Premierministerin das vorgenannte Gesetz nach erfolgter Prüfung in der Roldem Law Gazette unter der Ausgabennummer 2013-009 veröffentlicht hat.


      Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie der Ausgabe zur weiteren Verwendung.


      Respectfully yours,
      Justine Sutherbury
      Secretary of the Prime Minister’s Office

    [/DOC]


    [DOC]


    Roldem Law Gazette

    [/DOC]


    [DOC]Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:


    Distinction Act


    Article 1


    Section 1


    Dieses Gesetz regelt die Verleihung und das Tragen von Ordenszeichen und Ehrungen des Landes, der Gemeinden, von Privaten und Auswärtigen.


    Section 2


    Ordenszeichen und Ehrungen darf nur tragen und öffentlich zur Schau stellen, wer dazu berechtigt ist.
    Die durch Verfassungsorgane Geehrten werden durch das Staatsarchiv geführt.
    Dem entgegenstehende Handlungen werden mit bis zu 30 Tagen Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.


    Article 2


    Section 1


    Das Parlament kann auf Vorschlag des Premieminister beschließen Personen die Ehrenstaatsbürgerschaft zu verleihen (Honorary Citizenship, Citoyenneté Honoraire), die sich in ganz besonderem Maße um das Wohlergehen und das Gedeih Roldems verdient gemacht werden.
    Träger dürfen ihrem Namen „HC“ anhängen.


    Section 2


    Das Parlament verleiht auf seinen Beschluss hin die Parlamentarische Medaille für die Freiheit (Parliamentary Medal of Freedom, Médaille Parlementaire de la Liberté). Sie soll denjenigen angediehen werden, die sich im besonderen Maße um die Freiheit und die parlamentarische Demokratie sowie demokratisch-republikanischem Verständnis verdient gemacht hat.
    Träger dürfen ihrem Namen „PMF“ anhängen.


    Section 3


    Die Roldem State University und anerkannte private Hochschulen mit Promotionsrecht können aufgrund besonderer akademischer und gesellschaftlicher Leistungen die Titel eines Professors honoris causa (Prof. h.c.) oder eines Doctor honoris causa (Dr. h.c.) verleihen.


    Section 4


    Der Premierminister kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Parlaments weitere Ordenszeichen und Ehrungen festlegen. Diese sind wenigstens durch die Maßgaben des Namens, des Anlasses, des Verleihungsverfahrens und des postnominalen Suffixes zu definieren.


    Article 3


    Der Premierminister erlässt eine Rechtsverordnung mit allen Ordenszeichen und Ehrungen, akademischen Graden und Titeln der Gemeinden, von Privaten und Auswärtigen, die durch die Rechtsordnung geschützt sind. Darin kann auch geregelt werden, das Träger von Ordenszeichen, Ehrungen, akademische Graden und Titeln im Staatsarchiv geführt werden müssen.


    Article 4


    Dieses Gesetz tritt mit mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


    Port Victoria
    April 11, 2013



    Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
    – Prime Minister –

    [/DOC]


    [DOC]Archival Details


    Issue: 2013-009
    Publisher: Republic of Roldem Department of the Interior
    Printed by University Edition, Montary City
    [/DOC]

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      vielen Dank für Ihren Brief vom 3. September 2013 zur Abstimmung des Unionsrates über die Auslegung seiner Geschäftsordnung. Anders als öffentlich kolportiert, handelt es sich bei der Abstimmung um die Auslegung der Geschäftsordnung des Unionsrates nicht um eine politische Entscheidung. Dieses Verfahren dient der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden im Verfassungsorgan. Nach einer Empfehlung des juristischen Dienstes des Prime Minister’s Office habe ich als Vertreterin der roldemischen Administration das zur Rede stehende Verhalten des Präsidenten des Unionsrates durch die Kennzeichnung meiner Ablehnung des seitens der Unionsrepublik Heroth eingebrachten Antrages gebilligt. Maßgebend ist dabei für die Administration nicht ein mittlerweile geheilter Fehler, der zwischen des Unionsratsverwaltung und der Administration zum tragen kam. Entscheidend ist die durch den Unionsgesetzgeber vorgenommene Unterscheidung zwischen Unionsbürgerschaft und Unionsangehörigkeit. Die Administration vertritt die Auffassung, dass Mandate in ihrer vollständigen Entfaltung – so dem Rede-, Antrags- und dem in diesem Falle notwendigen Stimmrecht – in der Gesetzgebung nur durch Unionsbürger wahrgenommen werden können, nicht jedoch durch Unionsangehörige. Diese besondere Unterscheidung kommt im aktiven und – zuwenigst auf der Unionsebene – auch im passiven Wahlrecht zum tragen. Anders als im roldemischen Parliament Act festgesetzt, eine Mitgliedschaft im Unionsrat unter Verzicht des Stimmrechtes nicht vorgesehen. Die Sanktionierung der Abstimmung in anderer Konsequenz hätte einen Bruch mit diesem Grundsatz bedeutet. Daher sah ich mich nur in der Lage, dem Antrag meine Zustimmung zu verweigern.


      Gern stehe ich dem Parlament hinsichtlich meinem Vorgehen Rede und Antwort.


      Respectfully yours,

      Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
      Prime Minister

    [/DOC]

    signet70.pngProf. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz

    Unionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.

    Medical Director des Montarian Portman University Hospital

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Wahl des Premierministers beendet wurde. Gewählt wurde die Kandidatin

      Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
      wohnhaft in Cochrane City
      Roldemian Constitution League


      Das offizielle Ergebnis geht Ihnen im Anhang zu. Ich bitte Sie darum, die gewählte Kandidatin entsprechend den Bestimmungen der Verfassung zu vereidigen.


      Respectfully yours,
      Dr. Annelie Gatineau
      Election Official

    [/DOC]


    [DOC]


      Election of the Prime Minister, July 2013
      Results


      Die Wahl des Premierministers wurde beendet, da alle Stimmberechtigten ihre Möglichkeit zur Wahl wahrgenommen haben. Ich stelle das Ergebnis fest:


      Eligible voters: 2
      Voter turnout: 2 (100,00 %)
      Valid ballots: 2 (100,00 %)
      Spoiled ballots: 0 (0,00%)


      Auf die Wahlfrage „Wählen Sie Frau Dr. Anaïs Gribonne-Fritz (Roldemian Constitution League) zur Premierministerin von Roldem?“ antworteten die Wähler wie folgt:


      Aye: 2 (100,00%)
      Nay: 0 (0,00%)
      Abstention: 0 (0,00%)


      Damit stelle ich fest, dass Dr. Anaïs Gribonne-Fritz (Roldemian Constitution League), Cochrane City zur Premierministerin von Roldem gewählt ist. Die Vereidigung hat unverzüglich zu erfolgen.


      Dr. Annelie Gatineau
      Election Official

    [/DOC]

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Wahl des Premierministers beendet wurde. Gewählt wurde die Kandidatin

      Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
      wohnhaft in Cochrane City
      Roldemian Constitution League


      Das offizielle Ergebnis geht Ihnen im Anhang zu. Ich bitte Sie darum, die gewählte Kandidatin entsprechend den Bestimmungen der Verfassung am 1. März 2014 zu vereidigen.


      Respectfully yours,
      Dr. Annelie Gatineau
      Election Official

    [/DOC]


    [DOC]


      Election of the Prime Minister, February 2014
      Results


      Die Wahl des Premierministers wurde beendet. Ich stelle das Ergebnis fest:


      Eligible voters: 3
      Voter turnout: 2 (66.67 %)
      Valid ballots: 2 (100.00 %)
      Spoiled ballots: 0 (0.00%)


      Auf die Wahlfrage „Wählen Sie Frau Dr. Anaïs Gribonne-Fritz (Roldemian Constitution League) zur Premierministerin von Roldem?“ antworteten die Wähler wie folgt:


      Aye: 2 (100,00%)
      Nay: 0 (0,00%)
      Abstention: 0 (0,00%)


      Damit stelle ich fest, dass Dr. Anaïs Gribonne-Fritz (Roldemian Constitution League), Cochrane City zur Premierministerin von Roldem gewählt ist. Die Vereidigung hat gemäß den Bestimmungen des Art. II/1/4 Constitution am 1. März 2014 stattzufinden.


      Dr. Annelie Gatineau
      Election Official

    [/DOC]

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      die Administration hat den 4th Election Act Amendment Act beschlossen. Ich leite Ihnen diesen als Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung im Parlament weiter.


      Respectfully yours,
      Justine Sutherbury
      Chief of Staff

    [/DOC]
    [DOC]4th Election Act Amendment Act


    Article 1


    Article 2 Section 2 Election Act wird wie folgt neugefasst: „Wählen darf, wer Unionsbürger ist und die Bedingungen nach Section 1 erfüllt.“


    Article 2


    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft[/DOC]

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      eingedenk Ihrer Mitteilung vom 15. März 2014 an das Prime Minister’s Office über den Beschluss des folgenden Gesetzes durch das Parlament


      — 4th Election Act Amendment Act


      darf ich Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Premierministerin das vorgenannte Gesetz nach erfolgter Prüfung in der Roldem Law Gazette unter der Ausgabennummer 2014-001 veröffentlicht hat.


      Anbei übersende ich Ihnen eine Kopie der Ausgabe zur weiteren Verwendung.


      Respectfully yours,
      Prof. Bérénice Vanderbilt
      Chief of Staff

    [/DOC]


    [DOC]


    Roldem Law Gazette

    [/DOC]


    [DOC]Nach Beschluss durch das Parlament und Prüfung durch die Premierministerin wird das folgende Gesetz verkündet:


    4th Election Act Amendment Act


    Article 1


    Article 2 Section 2 Election Act wird wie folgt neugefasst: „Wählen darf, wer Unionsbürger ist und die Bedingungen nach Section 1 erfüllt.“


    Article 2


    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.


    Port Victoria
    March 28, 2014



    Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
    – Prime Minister –

    [/DOC]


    [DOC]Archival Details


    Issue: 2014-001
    Publisher: Republic of Roldem Prime Minister’s Mansion
    Printed by University Edition, Montary City
    [/DOC]

    robadge_half.jpgProf. Bérénice Vanderbilt
    Secretary Plenipotentiary, and Chief of Staff

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      die Administration hat den Roldemian Medical Care Bill Abolition Act beschlossen. Ich leite Ihnen diesen als Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung im Parlament weiter.


      Respectfully yours,
      Prof. Bérénice Vanderbilt
      Chief of Staff

    [/DOC]
    [DOC]Roldemian Medical Care Bill Abolition Act


    Article 1


    Der Roldemian Medical Care Bill wird aufgehoben.


    Article 2


    Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 2014 in Kraft.[/DOC]

    robadge_half.jpgProf. Bérénice Vanderbilt
    Secretary Plenipotentiary, and Chief of Staff

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      die Administration hat den 1st New State Archive Act Amendment Act beschlossen. Ich leite Ihnen diesen als Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung im Parlament weiter.


      Respectfully yours,
      Prof. Bérénice Vanderbilt
      Chief of Staff

    [/DOC]
    [DOC]1st New State Archive Act Amendment Act


    Article 1


    Article 2 Section 2 New State Archive Act wird wie folgt neugefasst: „Der Oberste Richter von Roldem einen State Archivar bestellen.“


    Article 2


    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.[/DOC]

    robadge_half.jpgProf. Bérénice Vanderbilt
    Secretary Plenipotentiary, and Chief of Staff

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      die Administration hat den Environment Code Adaption Act beschlossen. Ich leite Ihnen diesen als Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung im Parlament weiter.


      Respectfully yours,
      Prof. Bérénice Vanderbilt
      Chief of Staff

    [/DOC]
    [DOC]Environment Code Adaption Act


    Article 1


    Dieses Gesetz konkretisiert das Umweltgesetzbuch für seine Anwendung in Roldem.


    Article 2


    Section 1
    Die Regelungen des § 3 finden keine Anwendung.


    Section 2
    Abweichend von § 5 Absatz 1 ist zuständige Behörde das Department of Education and Science soweit es die Forschung betrifft; in weiteren Fällen das Department of the Interior.
    Abweichend von § 5 Absatz 2 wird das Department of Education and Science ermächtigt, die zur Durchführung des Gesetzes notwendigen Verordnungen zu erlassen soweit es die Forschung betrifft; in weiteren Fällen das Department of the Interior.


    Section 3
    Abweichend von § 11 Absatz 1 kann die zuständige Behörde Einzelschöpfungen der Natur oder Flächen ungeachtet der Flächengröße zu Naturdenkmälern erklären.
    Abweichend von § 11 Absatz 2 kann die zuständige Behörde Flächen ungeachtet der Größe zu Naturdenkmälern erklären.
    Die Regelungen des § 11 Absatz 4 finden keine Anwendung.


    Article 3


    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.[/DOC]

    robadge_half.jpgProf. Bérénice Vanderbilt
    Secretary Plenipotentiary, and Chief of Staff

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Wahl des Premierministers beendet wurde. Gewählt wurde die Kandidatin

      Dr. Annelie Gatineau Kitchener
      wohnhaft in Providence
      Roldemian Constitution


      Das offizielle Ergebnis geht Ihnen im Anhang zu. Ich bitte Sie darum, die gewählte Kandidatin entsprechend den Bestimmungen der Verfassung unverzüglich zu vereidigen.


      Respectfully yours,
      Shilling Liebeskind
      Election Official

    [/DOC]


    [DOC]


      Election of the Prime Minister, September 2014
      Results


      Die Wahl des Premierministers wurde beendet, da alle Stimmberechtigten ihre Möglichkeit zur Wahl wahrgenommen haben. Ich stelle das Ergebnis fest:


      Eligible voters: 3
      Voter turnout: 3 (100,00 %)
      Valid ballots: 3 (100,00 %)
      Spoiled ballots: 0 (0,00%)


      Auf die Wahlfrage „Wählen Sie Frau Dr. Annelie Gatineau Kitchener (Roldemian Constitution) zur Premierministerin von Roldem?“ antworteten die Wähler wie folgt:


      Aye: 3 (100,00%)
      Nay: 0 (0,00%)
      Abstention: 0 (0,00%)


      Damit stelle ich fest, dass Dr. Annelie Gatineau Kitchener (Roldemian Constitution), Providence zur Premierministerin von Roldem gewählt ist. Die Vereidigung hat unverzüglich zu erfolgen.


      Shilling Liebeskind
      Election Official

    [/DOC]

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      ich bitte Sie um die Wiedereröffnung der Aussprache zum Environment Code Adaption Act und zum 1st New State Archive Act Amendment Act.


      Respectfully yours,
      Prof. Bérénice Vanderbilt
      Chief of Staff

    [/DOC]

    robadge_half.jpgProf. Bérénice Vanderbilt
    Secretary Plenipotentiary, and Chief of Staff

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      die Administration hat den Act on the Ratification of Union Proxy Acts beschlossen. Ich leite Ihnen diesen als Gesetzentwurf zur Beratung und Beschlussfassung im Parlament weiter.


      Respectfully yours,
      Prof. Bérénice Vanderbilt
      Chief of Staff

    [/DOC]
    [DOC]Act on the Ratification of Union Proxy Acts


    Article 1


    Hat das Parlament ein Vertretungsgesetz gemäß Artikel 47a Unionsverfassung nicht ratifiziert, so gilt als nach Artikel 47a Absatz 3 Unionsverfassung außer Kraft gesetzt.


    Article 2


    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.[/DOC]

  • Madam Vanderbilt, könnten Sie bitte den Text des Gesetzentwurf noch einmal überarbeiten? Ich vermute bei dem vorgelegten Text in den Artikeln 1 oder 2 einen Schreib- oder Übertragungsfehler.

  • [DOC]

      Right Honorable Speaker of the Parliament,


      ich darf Sie darüber in Kenntnis setzen, dass die Wahl des Premierministers beendet wurde. Gewählt wurde die Kandidatin

      Dr. Annelie Gatineau
      wohnhaft in Providence
      Roldemian Constitution


      Das offizielle Ergebnis wurde im Roldemian Official Journal No. ROJ-2015-004/EO veröffentlicht. Ich bitte Sie darum, die gewählte Kandidatin entsprechend den Bestimmungen der Verfassung am 1. März 2015 zu vereidigen.


      Respectfully yours,
      Prof. Dr. Maximilian von Brinckmann
      Election Official

    [/DOC]


    [DOC]


    Roldemian Official Journal

    [/DOC]


    [DOC]In Übereinstimmung mit der Verfassung und dem Election Act wird das Ergebnis der Wahl des Premierministers festgestellt:


    Results of the Election of the Prime Minister in February 2015

    • Die Wahl des Premierministers wurde beendet, da alle Stimmberechtigten ihre Möglichkeit zur Wahl wahrgenommen haben. Das Ergebnis wird im folgenden festgestellt.

    • Eligible voters: 2
      Voter turnout: 2 (100,00 %)
      Valid ballots: 2 (100,00 %)
      Spoiled ballots: 0 (0,00%)

    • Auf die Wahlfrage „Wählen Sie Dr. Annelie Gatineau (Roldemian Constitution) zur Premierministerin von Roldem?“ antworteten die Wähler wie folgt:
      Aye: 2 (100,00%)
      Nay: 0 (0,00%)
      Abstention: 0 (0,00%)

    • Damit ist festzustellen, dass Dr. Annelie Gatineau (Roldemian Constitution), Providence zur Premierministerin von Roldem gewählt ist.

    • Die Vereidigung hat am 1. März 2015 zu erfolgen.

    Port Victoria
    February 10, 2015


    Prof. Dr. Maximilian von Brinckmann
    – Election Official –

    [/DOC]


    [DOC]Archival Details


    Issue: ROJ-2015-004/EO
    Publisher: Election Official
    Printed by University Edition, Montary City
    [/DOC]

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