Dritter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union

  • Die Unionsregierung hat den folgenden Änderungsvertrag zur Änderung des Grundlagenvertrtags mit Astor vorgelegt.
    Die Antragstellerin hat das Wort, anschließend ist die Aussprache eröffnet.


    [doc]
    Dritter Vertrag zur Änderung des Grundlagenvertrags
    zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und der Demokratischen Union



    Die beiden hohen vertragsschließenden Parteien,
    BESTREBT, ihre partnerschaftlichen bilateralen Beziehungen weiter zu entwickeln und
    GEEINT in dem Willen, hierfür weitere substanzielle Schritte zu tun,
    wozu nach ihrem Verständnis die weitere Vereinfachung des
    grenzüberschreitenden Verkehrs gehört,
    sind wie folgt übereingekommen:



    Artikel 1
    Artikel IIIc wird wie folgt ergänzt:
    "4. Darüber hinaus vereinbaren die vertragsschließenden Parteien,
    Bürgern der jweils anderen vertragsschließenden Partei die Einreise ohne
    Visa für maximal 90 aufeinander folgende Tage in das eigene
    Hoheitsgebiet zu ermöglichen. Eine Wiedereinreise ist nach Ablauf der 90
    Tage nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen möglich.
    5. Von diesen Regelungen unberührt bleiben daueraufenthaltsrechtliche
    und arbeitsrechtliche Bestimmungen der jweils anderen
    vertragsschließenden Partei.
    6. Die vertragsschließenden Parteien behalten sich das Recht vor,
    Personen, die gegen Strafgesetze verstoßen haben oder die sie als
    Bedrohung für die nationale Sicherheit ansehen, die Einreise in ihr
    Hoheitsgebeit zu verbieten."



    Artikel 2
    Es werden die folgenden Artikel in den Grundlagenvertrag aufgenommen:



    "Artikel IIIf
    1. Für alle im Wirtschaftsraum der vertragsschließenden Nationen
    erworbenen oder produzierten Güter, Waren oder Dienstleistungen werden
    keine Aus- oder Einfuhrzölle erhoben. Der freie Güter-, Waren- und
    Dienstleistungsverkehr zwischen den vertragsschließenden Parteien wird
    gewährleistet.
    2. Ausgenommen von der Zollfreiheit sind Güter, Waren und
    Dienstleistungen aus Drittländern, die lediglich zum Zwecke des Transits
    den Wirtschaftsraum des jeweils anderen Vertragspartners durchqueren.
    3. Die vertragsschließenden Parteien sind sich darin einig, dass
    Ausfuhrquoten einseitig beschlossen werden können, um eine
    Unterversorgung zu vermeiden. Der Vertragspartner ist in diesem Fall zu
    informieren.
    4. Für Güter, die von einem Vertragspartner als Waffen, Munition oder
    Kriegsgerät klassifiziert werden, können einseitig Aus- und
    Einfuhrbeschränkungen beschlossen werden. Der Vertragspartner ist über
    so eine Klassifizierung sowie neue oder geänderte Beschränkungen zu
    informieren. Das Selbe gilt für als gefährlich deklarierte chemische,
    biologische oder atomare Substanzen oder für Medikamente, wenn sie im
    vom anderen Vertragspartner nicht zugelassen wurden.



    Artikel IIIg
    Die beiden vertragsschließenden Parteien streben eine engere
    Zusammenarbeit in den Bereichen des Militärs und des Zivilschutzes an"
    [/doc]

    Michael Heen
    Präsident des Unionsparlaments

    Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,
    Hohes Haus,
    ich freue mich sehr, Ihnen heute das Ergebnis meiner Gespräche mit US-Präsdentin Sarah Jones präsentieren zu können: den dritten Änderungsvertrag zum Grundlagenvertrag mit Astor. Er macht deutlich, dass die bilaterlaen Beziehungen stark und vom Geist der Partnerschaft und Freundschaft geprägt sind, und auf beiden Seiten der Wunsch nach und die Einsicht in die Notwendigkeit einer stetigen Vertiefung und Stärkung der der bilateralen Beziehungen nach wie vor vorhanden sind.
    Das astorische Volk weiß, dass es in der Demokratischen Union Ratelon einen verlässlichen Freund und Partner hat, genauso wie das ratelonische Volk sich dieser Freund- und Partnerschaft bewusst ist.
    In diesem Zusammenhang bedanke ich mich von dieser Stelle aus recht herzlich bei US-Präsidentin Jones für die Gastfreundschaft und die guten und produktiven Gespräche, die wir miteinander geführt haben.
    Werte Abgeordnete,
    der dritte Änderungsvertrag beinhaltet zum Einen die Einführung der Zollfreiheit für alle Güter, Waren oder Dienstleistungen, die in Astor oder Ratelon produziert werden. Diese Vereinbarung wird sowohl der astorischen wie der ratelonischen Wirtschaft neue Wachstums- und Beschäftigungsimpulse eröffnen und somit zur Wohlstandsmehrung in beiden Volkswirtschaften beitragen.
    Eine weitere Neuerung, die dieser dritte Änderungsvertrag mit sich bringt ist, dass für Aufenthalte bis zu 90 Tagen hintereinander die Visumspflicht entfällt. Die damit einhergehende enorme Erleichterung für Urlauber oder Geschäftsreisende, betrifft nicht nur den bürokratischen Aufwand, der entfällt, sondern wird sich mit Sicherheit auch positiv unter anderem auf das Hotelgewerbe auswirken, wenn Urlauber oder Geschäftsrteisende relativ kurzfristig sich für eine Reise nach Astor oder Ratelon entscheiden können.
    Die dritte Komponente betrifft die militär- und sicherheitspolitische Zusammenarbeit, die nun zum ersten Mal Eingang in den Grundlagenvertrag finden soll, und als Absichtserklärung weitere Felder der bilateralen Zusammenarbeit mit unseren astorischen Freunden eröffnet. Gerade in einer Welt, die noch immer hauptsächlich durch Unsicherheit geprägt ist, bedeutet dies langrfristig eine Stärkung der Sicherheitslage beider Vertragspartner.
    Werte Abgeordnete,
    mit diesem dritten Änderungsvertrag tun beide Vertragspartner einen wichtigen und richtigen Schritt auf dem Weg der Vertiefung der bilaterlaen Bezeihungen. Ich bitte Sie alle, diesem Vertrag daher Ihre Zustimmung zu geben.
    Vielen Dank.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Ich beende die Aussprache.
    Wir kommen zur Abstimmung.
    Stimmen Sie der Vorlage zu?
    Bitte stimmen Sie mit "Ja", wenn Sie der Vorlage zustimmen wollen, mit
    "Nein", wenn Sie die Vorlage ablehnen wollen oder mit "Enthaltung", wenn
    Sie sich aktiv der Stimme enthalten wollen.
    Die Abstimmung beginnt jetzt.

    Michael Heen
    Präsident des Unionsparlaments

    Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.

  • Ja

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Für das Protokoll: Ja

    Sylvester Calzone
    Unionsparlamentarier
    Vizekanzler a.D.
    Unionsminister des Auswärtigen a.D.
    Präsident des Unionsparlaments a.D.
    Unionsminister der Finanzen a.D.
    Fraktionsvorsitzender der KDU a.D.

  • Für das Protokoll: Ja

    Unionsparlamentarierin
    Ministerpräsidentin von Salbor-Katista a.D.
    Gesundheitsministerin von Salbor-Katista a.D.
    Unionsministerin der Verteidigung a.D.
    Unionspräsidentin a.D.

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,
    ich beende die Abstimmung.
    Ich stelle fest, dass die Vorlage einstimmig angenommen wurde.

    Tatjana Bont


    Vize-Präsidentin des Unionsparlaments
    Mitglied des Unionsparlaments
    Mitglied der KDU

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