Werte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen nun zur Abstimmung über die folgende Gesetzesvorlage.
Die Abstimmungsfrage lautet: Stimmen Sie der Vorlage zu? Bitte stimmen Sie mit "Ja", wenn sie der Vorlage zustimmen wollen. Bitte stimmen Sie mit "Nein", wenn Sie die Vorlage ablehnen wollen oder stimmen Sie bitte mit "Enthaltung", wenn Sie sich aktiv der Stimme enthalten wollen. Die Abstimmung dauert mindestens 96 Stunden, wenn nicht vorher eine unumstößliche Mehrheit für oder gegen den Entwurf festgestellt wurde.
Bitte stimmen Sie jetzt ab
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5. Wahlrechtsänderungsgesetz
§ 1
§ 2 des Wahlgesetzes wird wie folgt ergänzt:
(1)Wahlen und Volksentscheide auf dem Gebiet der Demokratischen Union RXXXlon haben gemäß der Verfassung allgemein, gleich, geheim, frei und unmittelbar zu erfolgen. Wird einer dieser Wahlgrundsätze verletzt, ist die Wahl oder der Volksentscheid vom Unionsgericht für nichtig zu erklären.
(2) Geheime Abstimmungen oder Wahlen können mit Hilfe eines Wahltools oder durch Zusendung des ausgefüllten Wahlscheins bzw. der ausgefüllten Wahlscheine an das Postfach der die Wahl oder Abstimmung durchführenden Person erfolgen.
§ 2
§ 40 wird wie folgt ergänzt:
(1) Voraussetzung für den Beginn der Wahlvorgang ist die eindeutige Identifikation des Wahlberechtigten.
(2) Der Unionswahlleiter hat die Identität des Wählers unabhängig und losgelöst von seiner eigentlichen Wahlhandlung zu überprüfen.
(3) Die Identifikation des Wählers und die Feststellung seines passiven und/oder aktiven Wahlrechts erfolgt durch die Auslegung eines Wählerverzeichnisses, welches mindestens fünf Tage vor Wahlbeginn ausgelegt wird, und in welches sich die wahlberechtigten Unionsbürger eintragen müssen, um wahlberechtigt zu sein.
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