Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte stimmen Sie über folgenden Gesetzesentwurf des Abgeordneten von Stern ab.
Stimmen Sie dem Gesetz zu? Votieren Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhalb von 96 Stunden.
ZitatGesetz zur Änderung des Wahlgesetzes
§ 1
Der § 17 (2) des Wahlgesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlvorschläge erfolgt nach dem Verfahren nach d'Hondt. Dafür werden jeweils die auf die Kandidaten eines Wahlvorschlages entfallenden Stimmen addiert. Würde das letzte zu verteilende Mandat auf mehrere Wahlvorschläge entfallen, entscheidet das vom Unionswahlleiter zu ziehende Los."
§ 2
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.