Anträge an den Unionsrat!

Anträge
- Jasmin van Rotstein
- Geschlossen
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Im Unionsparlament wurden folgende Gesetzesentwürfe und Vertragsentwürfe beschlossen:
ZitatUnionsgesetz zur Regelung von Besoldungsnachzahlungen
§ 1. Inhalt
(1) Dieses Gesetz regelt die Besoldungsnachzahlungen für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 31. März 2007.
(2) Anerkannte Rechtsgrundlagen für Besoldungnachzahlungen sind
1. für den Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis zum 28. Februar 2007 das Unionstarifgesetz;
2. für den Zeitraum vom 1. März bis zum 31. März 2007 das Unionsgesetz über Vergütungen und den Öffentlichen Dienst der Union.§ 2. Empfangsberechtigte
(1) Empfangsberechtigter einer Besoldungsnachzahlung ist, wer während des in § 1 I genannten Zeitraumes ein öffentliches Amt in der Demokratischen Union innehatte, das gemäß den in § 1 II genannten rechtlichen Bestimmungen besoldet wurde.
(2) Für Mitglieder der Unionsregierung im Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 28. Februar 2007 wird die gemäß § 4 UTG zur Verfügung stehende Summe derartig aufgeteilt, dass jedes Mitglied für denselben Zeitraum denselben Betrag an Besoldung erhält, maximal jedoch 1500 Bramer. Die eventuelle Differenz zwischen der Auszahlungshöhe aus dem Haushaltsposten der Unionsregierung und dem Maximalbetrag von 6000 Bramern verfallen.
(3) Für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 28. Februar 2007 werden keine Besoldungen im Amtsbereich des Unionsministeriums des Auswärtigen gemäß § 6 UTG ausgezahlt.§ 3. Antragstellung
(1) Anträge auf Besoldungsnachzahlungen sind bis zum 30. April 2007 beim Unionsministerium der Finanzen am dafür vorgesehenen Ort zu stellen. Das Unionsministerium macht diesen Ort öffentlich bekannt.
(2) Anträge auf Besoldungsnachzahlungen, die nach dem 30. April 2007 beim Unionsministerium der Finanzen eingehen, werden nicht berücksichtigt. Entsprechende Besoldungsnachzahlungen verfallen ersatzlos.
(3) Abweichend von Abs. 2 kann das Unionsministerium der Finanzen die Frist für einzelne Anträge verlängern, sofern für eine sorgfältige Antragsprüfung mehr Zeit benötigt wird. Die Fristverlängerung darf jedoch nicht über den 31. Mai 2007 hinaus vorgenommen werden.§ 4. Berechtigungsnachweis
(1) Jeder Antragsteller ist verpflichtet, einen detaillierten Nachweis für alle Besoldungsnachzahlungen zu erbringen. Dieser Nachweis hat sich auch auf den Zeitraum, für den eine Besoldungsnachzahlung beantragt wird, zu erstrecken.
(2) Nachweise im Sinne dieses Gesetzes sind Ernennungs- und Entlassungsurkunden oder, für Mitglieder des Unionsparlaments, Vereidigungen. Darüber hinaus kann das Unionsministerium der Finanzen weitere Nachweise anerkennen, sofern diese qualitativ ebenbürtig sind.
(3) Das Unionsministerium der Finanzen ist verpflichtet, für Antragsteller, deren Nachweise nicht anerkannt werden, die in § 3 II genannte Frist unter Berücksichtigung von § 3 III um den Zeitraum der Bearbeitung des Antrags durch das Unionsministerium der Finanzen zu verlängern, damit der Antragsteller einen erneuten Nachweis erbringen kann. Diese Fristverlängerung ist nur einmalig möglich.
(4) Das Unionsministerium der Finanzen teilt dem Antragsteller per Bescheid mit, ob sein Antrag angenommen wurde. Im Falle einer Ablehnung ist eine Begründung anzugeben.§ 5. Auszahlung
(1) Die Auszahlung der Besoldungsnachzahlungen erfolgt bis zum 31. Mai 2007, im Falle einer Verlängerung der Frist spätestens bis zum 30. Juni 2007.
(2) Die Besoldungsnachzahlungen sind aus dem Haushalt für das II. Quartal 2007 zu bestreiten, gegebenenfalls auch durch einen Nachtragshaushalt.§ 6. Inkrafttreten
Dieses Unionsgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
ZitatGrundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und dem Medinat Zevulun (Staat Sebulon)
Die Unterzeichnen erklären im beiderseitigen Einvernehmen, dass im Zuge der Schaffung eines partnerschaftlichen Verhältnisses der nachfolgende Vertrag als Grundlage einer engeren Beziehung zwischen der Demiokratischen Union und dem Medinat Zevulun beschlossen und umgesetzt wird.
§ 1 - Anerkennung
Die Demokratische Union und der Medinat Zevulun erkennen sich als souveräne, gleichberechtigte Staaten an.
§ 2 - Hoheitsgebiete
(1) Die Demokratische Union und der Medinat Zevulun erkennen die Grenzen und Hoheitsgewässer der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung an.
(2) Die Vertragspartner erkennen bis auf Widerruf jede Veränderung der Hoheitsgebiete des anderen an.§ 3 - Einmischung
Die Partner pflegen in politischen Fragen einen engen Dialog. Auf die Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen, abgesehen.
§ 4 - Diplomatische Kontakte
Die Vertragspartner vereinbaren, Botschafter in den Staat des anderen zu entsenden.
§ 5 - Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit seiner Ratifizierung in beiden Staaten in Kraft.
ZitatGesetz zur Einführung eines Unionsarchivgesetzes (UArchivG)
§ 1 - Aufhebung
Das Gesetz über die Ratelonische Nationalbibliothek wird aufgehoben und durch das Folgende ersetzt:
Gesetz über das Unionsarchiv
§1 – Grundlegendes
(1) Das Unionsarchv ist die zentrale Archivbibliothek und das nationalbibliografische Zentrum der Demokratischen Union. Es hat seinen Sitz in Manuri.
(2) Das Unionsarchiv ist eine unmittelbar dem Unionsministerium des Inneren zugeordnete Einrichtung. Der Unionsminister des Inneren kann dem Unionspräsidenten vorschlagen, einen Generaldirektor zur Leitung der Einrichtung zu ernennen und entlassen.§ 2 – Aufgaben
(1) Das Unionsarchiv hat die Aufgabe,
1. alle in der Demokratischen Union verabschiedeten Gesetze und Verordnungen sowie Erlässe zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
2. alle von Unionsgerichten getätigten Urteile zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
3. alle von der Demokratischen Union ratifizierten internationalen Verträge zu archivieren und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
(2) Es ist dem Unionsarchiv othek freigestellt, eigenverantwortlich weitere Schwerpunkte zu setzen.
(3) Das Unionsarchiv arbeitet mit Facheinrichtungen im Ausland und in der Demokratischen Union zusammen.§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.
ZitatGrundlagenvertrag zwischen der Demokratischen Union und der Free City of Huangzhou
Die Unterzeichner erklären im beiderseitigen Einvernehmen, dass im Zuge der Schaffung eines partnerschaftlichen Verhältnisses der nachfolgende Vertrag als Grundlage einer engeren Beziehung zwischen der Demokratischen Union und der Free City of Huangzhou beschlossen und umgesetzt wird.
§ 1 - Anerkennung
Die Demokratische Union und die Free City of Huangzhou erkennen sich als souveräne, gleichberechtigte Staaten an.
§ 2 - Hoheitsgebiete
(1) Die Demokratische Union und die Free City of Huangzhou erkennen die Grenzen und Hoheitsgewässer der Vertragspartner zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung an.
(2) Die Vertragspartner erkennen bis auf Widerruf jede Veränderung der Hoheitsgebiete des anderen an.
(3) Die Free City of Huangzhou erkennt bis auf Widerruf die Gebiets- und Interessenansprüche der Demokratischen Union in der Antarktis an, die auf Deklarationen bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Vertrages basieren.§ 3 - Einmischung
Die Partner pflegen in politischen Fragen einen engen Dialog. Von der Einmischung in innerstaatliche Angelegenheiten wird, soweit diese nicht den jeweiligen Vertragspartner betreffen, abgesehen.
§ 4 - Diplomatische Kontakte
Die Vertragspartner vereinbaren, Botschafter in den Staat des anderen zu entsenden.
§ 5 - Inkrafttreten
Der Vertrag tritt mit seiner Ratifizierung in beiden Staaten in Kraft.
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Ich bitte den Unionskanzler folgende Anfrage hier im Unionsrat zu beantworten. Die aktuellen Drohungen aus Barnstorvia habe ich mit grosser Sorge zur Kenntnis genommen.
1. Wie hoch schätzen Sie das Gefahrenpotenzial für unser Land ein bzw. gibt es Erkenntnisse wie weit die technische Entwicklung Barnstorvias voran geschritten ist. Konkret heist das gibt es Erkenntnisse ab wann Barnstorvia einen atomaren Erstschlag durchführen könnte.
2. Gibt es Pläne der Regierung einen Raketenschutzschild zu errichten bzw. wie wird sich die Union vor einen atomaren Erstschlag schützen?
Ich bin mir bewusst das die Anfrage nicht unbedingt etwas mit nationaler Politik zu tun hat, bitte den Unionskanzler jedoch aufgrund der aktuellen Situation um Beantwortung der Fragen. Ich möchte dadurch insbesondere meinen Mitbürgerinnen und Mitbürgern die Angst vor einer Bedrohung nehmen und eventuelle Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (Anschaffung von Medikamenten, Schutzeinrichtungen etc.) treffen. Vielen Dank!
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Im Namen Roldems stelle ich den Antrag zur Unionsexekution der westlichen Inseln & St. Pierre gemäß Artikel 23 Unionsverfassung.
Zitat
Artikel 23 - Unionsexekution
(1) Erfüllt ein Land die ihm nach der Verfassung oder einem Unionsgesetz obliegenden Pflichten nicht, so muss der Unionspräsident mit Zustimmung des Unionsrates das Land auf dem Wege der Unionsexekution zur Erfüllung seiner Pflichten anhalten. -
[doc]
-hat sich erledigt-
[/doc]
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Die Unionsregierung beantragt, Herrn Stanislav Goldmann zum Unionsrichter zu wählen (Art. 59 UVerf, § 5 UGerG).
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Ich beantrage als Vertreter der Republik Imperia die Anwesenheit der Unionsregierung zur Beantwortung der folgenden Anfrage:
Zitat
#. Welche Erkenntnisse hat die Unionsregierung über das bisherige Ausmaß und die Betroffenheit der einzelnen Unionsländer bezüglich der Atomkatastrophe in der Republik Severanien, und welche strategischen und taktischen Maßnahmen wurden vorbereitet und ausgeführt, auch in politischer Hinsicht?Die Beantwortung kann gerne der zuständige Fachminister ausführen.
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Ich beantrage die Aussprache über die Besetzung des Amtes des Unionsratspräsidenten.
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Zitat
Original von Maximilian von Rohan-Mason
Ich bitte den Unionsrat, sich mit kurz diesem Antrag zu befassen. Soweit ich das sehe, wurde der Antrag diesem Hause nicht zugeleitet, sodass ich das Gesetz nicht durch die 14-Tage Regelung verkünden dürfte. Daher bitte ich darum, die Abstimmung durchzuführen.Beste Grüße und vielen Dank,
Doch wurde er - am 19.06.2007 bei den Mitteilungen in diesem Haus.
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Ich verweise auf meine Äußerungen vom 03.07. im Mitteilungsthread des UP
Zitat
Ich fordere namens des Unionsrates den PP auf, die Übermittlung ordnunsgemäß wahrzunehmen und nicht bloße Abstimmungsergebnisse zu übringen. Wir wollen doch alle Rechtssicherheit haben.und
Zitat
Sie haben doch 50 II gelesen, immerhin wollten Sie den ändern. Sie müssen den Gesetzentwurf ebenfalls übermitteln, nicht das bloße Abstimmungsergebnis.Edit: Siehe übrigens auch 49 II.
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Zitat
Original von Hajo Poppinga
Ich verweise auf meine Äußerungen vom 03.07. im Mitteilungsthread des UPund
Lächerliche Nummer. Ich schicke Ihnen regelmäßig nicht nur das Abstimmungsergebnis, sondern auch ein Verweis zum Gesetzesantrag. Aber wenn Sie möchten kann ich Ihnen auch das ganze Gesetz hier reinkoopieren. Daran soll es nicht scheitern. Die Mitteilung ist aber deutlich älter als Ihre Äußerung vom 03.07.
Im Übrigen: Gesetze die hier beschlossen werden und durch das Unionsparlament verabschiedet wurden gehören ins Unionspräsidialamt - nicht zurück in das Unionsparlament, deshalb dürfte auch für Sie die Abstimmung im Unionsparlament nicht unerheblich sein.
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Ja, die Abstimmung über die beiden von Ihnen vermittelten Anträge wurden in der Tat wohl verschlampt, daß gebe ich offen zu, allerdings fielen diese auch in die Zeit meiner simoff-Abwesenheit aufgrund von Internetproblemen.
Das andere war viel mehr als allgemeiner Hinweis an Sie gedacht - der Rechtssicherheit wegen, wie gesagt. Deshalb würde ich es nur begrüßen, wenn Sie in Zukunft die Übermittlung korrekt wahrnähmen.
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Hiermit beantrage ich, Herrn Stanislav Goldmann zum Unionsrichter zu wählen (Art. 59 UVerf, § 5 UGerG).
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*blubb*
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Unionsparlament der Demokratischen Union
- Der stellvertretende Präsident -Sehr geehrtes Präsidium des Unionsrates,
das Unionsparlament hat folgendes beschlossen:
ZitatGesetz zur Ergänzung der Unionsverfassung
§ 1 - Ergänzung des Artikels 45 UVerf
Dem Artikel 45 der Unionsverfassung werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt:
(5) Auf Ersuchen des Unionspräsidenten ist der Unionskanzler, auf Ersuchen des Unionspräsidenten oder des Unionskanzlers ein Unionsminister verpflichtet, die Amtsgeschäfte bis zur Ernennung seines Amtsnachfolgers weiterzuführen.
(6) Ist der Unionskanzler dauerhaft an der Amtsführung verhindert, übernimmt sein Stellvertreter bis zur Ernennung eines neuen Unionskanzlers dessen Amtsgeschäfte. Ist auch der Stellvertreter dauerhaft verhindert, betraut der Unionspräsident einen der Unionsminister kommissarisch mit der Ausführung der Amtsgeschäfte des Unionskanzlers.§ 2 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft
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Erklärt sich jemand bereit zur Verfassungsänderung eine Aussprache zu eröffnen?
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Ich darf den Unionsrat auf nachfolgenden Beschluss des Unionsparlamentes hinweisen:
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Ich darf den Unionsrat auf nachfolgenden Beschluss des Unionsparlamentes hinweisen:
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Ich darf den Unionsrat auf nachfolgenden Beschluss des Unionsparlamentes hinweisen:
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