George Westmiles Mansion — Official Residence of the President of the Republic

  • Zitat

    Original von Matthew Vince
    Die Politikfelder, auf denen ich mich gerne engagieren würde, wären Bildung, Kultur und Infrastruktur. Wirtschaft und Finanzen sind eher nichts für mich.


    Welche Vorstellungen haben Sie denn da konkret?

  • ein Schreiben aus dem Büro des GMD des Bizari Opera House geht ein
    [doc]
    Sehr geehrte Frau Premierminsterin,


    ich wende mich in diesem Schreiben mit der Bitte um ein Gespräch an sie.


    Inhalt dieses Gespräches soll die von mir und meinem Sohn, Maximilian Buddenberg,
    seit längerem geplante Gründung einer Musikalischen Akademie sein, sowie die mögliche finanzielle Unterstützung von seiten des Unionslandes.


    Für diese Akademie würde ich mich als Lehrer des Dirigierens und der Schlaginstrumente, sowie mein Sohn als Lehrer für Tasteninstrumente zur Verfügung stellen.


    Sollte ihnen die Gründung einer solchen Akademie nicht behagen, so treten mein Sohn und ich auch gerne einer bereits bestehenden Hochschule (oder ähnlichem) als Lehrer bei.


    Ich verbleibe, mit der Bitte eines Terminvorschlags ihrerseits und wünsche ihnen und ihrer Familie ein besinnlisches Weihnachtsfest, sowie ein gutes neues Jahr.


    Hochachtungsvoll,

    [/doc]


    ehem. CHEFDIRIGENT - MONTARY CITY PHILHARMONIC ORCHESTRA
    Präsident und Mitglied des 41. Unionsparlaments
    Unionstrainer für die WM 2015

    ehem. Gründer und Inhaber der Roldemian Gramophone
    ehem. Vorsitzender UFB-Schiedsrichterkommission
    ehem. Vorsitzender SLVP-Landesverband Imperia
    Unionswahlleiter a.D.

  • Stabschefin Vanderbilt überlegt sich neue personelle Konstellationen für den honorarkonsularischen Dienst.

    robadge_half.jpgProf. Bérénice Vanderbilt
    Secretary Plenipotentiary, and Chief of Staff

  • [doc]



    Republik Westliche Inseln
    - Die Inselpräsidentin -


    Sehr geehrte Frau Gatineau,


    entschuldigen Sie bitte vielmals den Verzug im Beantworten des Briefes, es gab bürokratische Schwierigkeiten im Haus.


    Natürlich wird Ihre Einladung angenommen. Ich werde in den nächsten Tagen nach Roldem anreisen, um das Gespräch zu führen.


    Kamahamea, 3. Februar 2015


    Bazvar

    [/doc]

  • Zitat

    Original von Sarah Bazvar
    Kommt in Roldem an


    Inselpräsidentin Bazvar wurde vom Flughafen von der Protokollabteilung in Empfang genommen und mit einem Dienstfahrzeug des Prime Minister’s Office zu ebendiesem gefahren. Dort wird sie zur Premierministerin geleitet.


    Frau Inselpräsidentin, es ist mir eine Freude, Sie nicht nur in Manuri, sondern nun auch in Port Victoria begrüßen zu dürfen. :)

  • Vielen Dank. Die Premierminister Roldems dürfen dieses schöne Haus seit 1958 als ihren Amtssitz nutzen. Nicht die schlechteste Art zu arbeiten. :)
    Erm..., mein stellvertretender Premierminister und Innenminister wird auch gleich eintreffen. Darf ich Ihnen währenddessen etwas zu trinken anbieten? Tee? Kaffee? Wasser? Limonade?


    Die Premierministerin zeigt auf den vorbereiteten Tisch.

  • Gatineau schenkt dem Gast eine Tasse Kaffee ein.


    Bitte sehr. Nun gut, Herr Liebeskind hat wohl noch im Department zu tun. Wir können ja bereits anfangen, wenn Sie nichts dagegen haben.

  • Gut, fangen wir an. Ich will Sie auch direkt schocken, nämlich mit einer engeren gemeinsamen Erfüllung der staatlichen Aufgaben der unserer Republiken. Hierzu gab es bereits mit meiner Vorgängerin und Ihrem Vorvorvorgänger oder dergleichen Rousseau-Mason bereits erste Gespräche, die vor zwei Jahren geführt wurden. Darauf soll das aufbauen, um Sie aber nicht abzulenken, beschränke ich meine Ausführungen auf meine eigenen Ideen. Mir schwebt die Schaffung eines Gemeinschaftlichen Besitzstandes vor, eines Acquis communautaire, eines Community acquis. In Grundzügen soll es für noch zu bestimmende Bereiche eine gemeinschaftliche Rechtssetzungskompetenz geben. Nehmen wir beispielsweise die Ausbildung von Polizisten oder die Anerkennung von Berufsabschlüssen, gemeinsame Umweltstandards etc. Diese sollen maßgeblich seitens des Landesregierungen getragen werden, beschließen sollen diese es aber nicht allein, sondern eine Art parlamentarisches Gremium muss diesem auch zustimmen. Um in dieser Situation nicht noch mehr Personal binden zu müssen, wäre der Vorschlag, dass sich der Inselrat und das Parlament von Roldem regelmäßig zur gemeinschaftlichen Beschlussfassung nach einem zu bestimmenden Modus trifft.


    Die Exekution der gemeinschaftlichen Rechtsakte soll durch die Landesregierungen erfolgen, ich würde im Vertrag aber offen halten, auch gemeinschaftliche Behörden einzurichten. Und etwa auch einen Gerichtshof, der im Streitfalle über gemeinschaftliches Handeln zu bestimmen hat und ersatzweise auch die Landesgerichtsbarkeit übernehmen kann.


    Unsere Länder blieben nach wie vor unter der Verfassung der Demokratischen Union souverän, behalten etwa auch für sich das Stimmrecht im Unionsrat, verpflichten sich allerdings zur gemeinschaftlichen Koordinierung und Umsetzung der gemeinsamen Beschlüsse.


    Das in groben Zügen.

  • [doc]


    Dear Madam Prime Minister,


    nachfolgendes Gesetz wurde heute vom Parlament gebilligt.


    Gemäß Article IV Section 21 unserer Verfassung werden Sie gebeten, die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses das Gesetz auszufertigen und zu veröffentlichen.



    Yours respectfully



    Speaker of the Parliament

    [/doc]


    [DOC]1st New State Archive Act Amendment Act


    Article 1


    Article 2 Section 2 New State Archive Act wird wie folgt neugefasst: „Der Oberste Richter von Roldem kann einen State Archivar mit den Aufgaben betrauen.“


    Article 2


    Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.[/DOC]

  • [doc]


    Dear Madam Prime Minister,


    nachfolgendes Gesetz wurde heute vom Parlament gebilligt.


    Gemäß Article IV Section 21 unserer Verfassung werden Sie gebeten, die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses das Gesetz auszufertigen und zu veröffentlichen.



    Yours respectfully



    Speaker of the Parliament

    [/doc]
    [DOC]Roldemian Medical Care Bill Abolition Act


    Article 1


    Der Roldemian Medical Care Bill wird aufgehoben.


    Article 2


    Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.[/DOC]

  • [doc]


    Dear Madam Prime Minister,


    nachfolgendes Gesetz wurde gestern vom Parlament gebilligt.


    Gemäß Article IV Section 21 unserer Verfassung werden Sie gebeten, die Verfassungsmäßigkeit zu prüfen und im Falle eines positiven Prüfungsergebnisses das Gesetz auszufertigen und zu veröffentlichen.



    Yours respectfully



    Speaker of the Parliament

    [/doc]


    [DOC]Local Government Act 2015


    Article 1


    Section 1
    Gemeinden (Municipalities, Municipalités) sind politisch-geografische Gebietskörperschaften mit dem Recht, die örtlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung im Rahmen der Gesetze zur Förderung des Wohls ihrer Einwohner zu verwalten. Den Gemeinden können durch Gesetz weitere Rechte eingeräumt werden.
    Die Erfüllung der örtlichen Aufgaben obliegt dem Bürgermeister (Mayor, Maire) und dem Gemeinderat (Municipal Council, Conseil Municipal). Der Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter der Gemeinde und leitet die Gemeindeverwaltung (Municipal Administration, Administration Municipal). Er vollzieht die Beschlüsse des Gemeinderats.
    Der Bürgermeister wird von den Einwohnern der Gemeinde mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt, ihm wird bei seiner Ernennung durch den Premierminister oder den Innenminister der Amtseid abgenommen. Eine Neuwahl findet bei Herausforderung frühestens sechs Monate nach der vergangenen Wahl statt. Das weitere regelt eine Rechtsverordnung des Innenministeriums.
    Der Gemeinderat wird nach Listenwahl jährlich gesamterneuert. Das weitere regelt eine Rechtsverordnung des Innenministeriums.
    Der Innenminister kann durch Rechtsverordnung festlegen, welche Gemeinden aufgrund ihrer historischen, kulturellen, wirtschaftlichen oder verwaltungsorganisatorischen Bedeutung den Namensbestandteil Stadt (City, Ville) führen dürfen.


    Section 2
    Gemeindefreie Siedlungen (unincorporated Settlements, Cités non constitué) sind politisch-geografische Gebietskörperschaften, die sich aufgrund Leistungsfähigkeit nicht selbst verwalten können.
    Die Erfüllung der örtlichen Aufgaben obliegt nach Maßgabe der Gesetze einem Generalkommissar (Commissioner-General, Commissaire-General), der vom Innenminister ernannt wird. Der Innenminister kann durch Rechtsverordnung die generalkommissarische Verwaltung einer autonomen Stadt zuordnen.
    Auf Antrag von Bürgern in gemeindefreien Siedlungen kann der Innenminister die Gründung einer Gemeinde oder mit Zustimmung der Gemeinde die Zuschlagung zu einer bestehenden Gemeinde genehmigen.


    Article 2


    Section 1
    Autonome Städte (Autonomous Cities, Villes Autonomes) sind Städte, denen durch Gesetz überörtliche Angelegenheiten und die Erfüllung von Aufgaben des Landes im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung übertragen werden. Sie werden dazu finanziell hinreichend ausgestattet. Der Innenminister legt die autonomen Städte auf Antrag des Bürgermeisters und des Stadtrats durch Rechtsverordnung fest.
    Die Erfüllung der örtlichen und überörtlichen Aufgaben obliegt dem Regierenden Bürgermeister (Governor Mayor, Maire-Gouverneur) und dem Stadtrat (City Council, Conseil Municipal). Der Regierende Bürgermeister ist hauptamtlicher Beamter der autonomen Stadt und leitet die Stadtverwaltung (City Administration, Administration Municipal). Er erfüllt die überörtlichen Aufgaben selbständig und vollzieht die Beschlüsse des Stadtrats. Mit der Erfüllung der örtlichen Aufgaben kann er Bürgermeister als weitere hauptamtliche Beamte der autonomen Stadt betrauen.
    Im Fall der Vakanz des Amts des Regierenden Bürgermeisters einer autonomen Stadt kann der Innenminister bis zur Wahl eines Bürgermeisters einen Kommissarvertreter (Lieutenant Commissioner, Commissaire-Lieutenant) berufen.


    Section 2
    Samtgemeinden (Collective Municipalities, Municipalités Collectives) sind Gemeindeverbände, die nach Vertrag festgelegte örtliche Angelegenheiten anstelle ihrer Mitgliedsgemeinden erfüllen. Der Vertrag ist durch den Innenminister zu genehmigen.
    Die Erfüllung der nach Vertrag festgelegten örtlichen Aufgaben obliegt dem Samtgemeindevorsteher (Provost, Principal) und dem Samtgemeinderat (Collective Council, Conseil Collectif). Der Samtgemeindevorsteher ist hauptamtlicher Beamter der Samtgemeinde und leitet die Samtgemeindeverwaltung (Collective Administration, Administration Collective). Er vollzieht die Beschlüsse des Samtgemeinderats.
    Die Wahl des Samtgemeindevorsteher erfolgt wie die Wahl des Bürgermeisters. Der Samtgemeinderat besteht aus den Bürgermeistern der Mitgliedsgemeinden und weiteren, nach einem dem Vertrag festgelegten Verfahren zu bestimmenden Mitgliedern.
    Samtgemeinden können nicht den Namensbestandteil Stadt führen.


    Section 3
    Autochthone Gemeinschaften (Autochthon Communities, Communautés Autochtones) sind Gemeinden oder Gemeindeverbände, die eine mehrheitlich autochthone Bevölkerung aufweisen, eine dauerhafte autochthone Brauchtumspflege nachweisen können und denen die Erfüllung von Aufgaben im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung übertragen werden. Der Innenminister legt auf Antrag des Bürgermeisters und des Gemeinderats die autochthonen Gemeinschaften durch Rechtsverordnung fest.
    Die Erfüllung der Aufgaben obliegt dem Häuptling (Chief, Chef) und weiterer selbst gegebener Organe, die auf Beschluss der Einwohner der Gemeinschaft eingerichtet werden. Der Häuptling ist hauptamtlicher Beamter der autochthonen Gemeinschaft und leitet die Gemeinschaftsverwaltung (Community Administration, Administration de la Communautés).
    Autochthone Gemeinschaften können nicht den Namensbestandteil Stadt führen.


    Section 4
    Agglomerationen (Agglomerations, Agglomérations) sind Zusammenschlüsse eigenständiger Gemeinden und Samtgemeinden, die nach Vertrag festgelegte nichthoheitliche Aufgaben für ihre Mitgliedsgemeinden erfüllen. Der Vertrag ist dem Innenminister anzuzeigen. Agglomerationen haben eigenwirtschaftlich zu agieren.
    Die zur Erfüllung zu errichteten Organe sind im Vertrag festzuhalten.
    Eine Agglomeration kann in privatrechtlicher Rechtsform gegründet werden.


    Article 3


    Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2015 in Kraft.
    Der Local Government Reform Act wird aufgehoben.
    Bürgermeister, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt sind, führen dieses im Rahmen dieses Gesetzes fort.
    [/DOC]

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