Eine Frage an unsere Juristinnen und Juristen

  • Nehmen wir mal an, der Kneipenbesitzer XY stellt seine Räumlichkeiten für ein Rock-gegen-Rechts-Konzert einer antifaschistischen Gruppierung zur Verfügung. Das Konzert ist ein voller Erfolg, im Vorfeld hat der Besitzer der Gruppe versichert, dass alles in Ordnung geht und man sich um nichts sorgen bräuchte, außer der Organisation, dem Ablauf und Bewerbung.


    Nach ein zwei Monaten ruft der Kneipenbesitzer bei einem Gruppenmitglied an und verlangt Geld und behauptet, dies wolle er, da er keine GEMA angemeldet hat. Er will das Geld innerhalb von einer Woche haben und droht mit Anzeige.


    Ist so was rechtlich möglich, welche Beweise muss der Kneipenbesitzer vorbringen und welche die Gegenseite? Hilft es einfach die Sache auszusitzen?

    Wolfgang Müller
    Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
    Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
    Präsident des Imperianischen Fußballverbandes

  • Mh, es muesste anfuersich doch einen Vertrag geben, wo geregelt wird, was vom Besitzer gestellt wird und dann welche Kosten der Organisator bezahlen muss.

    Peter Vain
    12th Mayor of Hake River
    MP of Roldem for City of Hake River 1 (2nd)
    Unionsminister der Verteidigung a.D.

  • Ja nur ist da Nachweisbarkeit der verschiedenen Vertragsposten doch um einiges schwieriger, aber so genau kenn ich mich da nicht aus ;)

    Peter Vain
    12th Mayor of Hake River
    MP of Roldem for City of Hake River 1 (2nd)
    Unionsminister der Verteidigung a.D.

  • Wenn es der Antifa an den Kragen gehen würde, wäre das gar nicht so schlimm.

    Joseph A. Gladstone, Die Grünen
    Präsident der Republik Salbor a.D.
    Unionspräsident a.D.

    Imperias Regierungschef Wolfgang Müller sprach: "Aber ich kann auch anders, Gladstone du bist ein Hurensohn."

  • Zitat

    Original von Peter Vain
    Ja nur ist da Nachweisbarkeit der verschiedenen Vertragsposten doch um einiges schwieriger, aber so genau kenn ich mich da nicht aus ;)


      "Nur an den einen schönsten, daß, wenn die Menschen gefragt werden und einer sie nur recht zu fragen versteht, sie alles selbst sagen, wie es ist (...)" - Kebes


    ;)

  • Zitat

    Original von Wolfgang Müller
    Nehmen wir mal an, der Kneipenbesitzer XY stellt seine Räumlichkeiten für ein Rock-gegen-Rechts-Konzert einer antifaschistischen Gruppierung zur Verfügung. Das Konzert ist ein voller Erfolg, im Vorfeld hat der Besitzer der Gruppe versichert, dass alles in Ordnung geht und man sich um nichts sorgen bräuchte, außer der Organisation, dem Ablauf und Bewerbung.


    Nach ein zwei Monaten ruft der Kneipenbesitzer bei einem Gruppenmitglied an und verlangt Geld und behauptet, dies wolle er, da er keine GEMA angemeldet hat. Er will das Geld innerhalb von einer Woche haben und droht mit Anzeige.


    Ist so was rechtlich möglich, welche Beweise muss der Kneipenbesitzer vorbringen und welche die Gegenseite? Hilft es einfach die Sache auszusitzen?


    Veranstalter des Konzertes war deiner Schilderung nach die "antifaschistische Gruppierung" (in welcher Rechtsform: Partei(-untergliederung)? Eingetragener Verein? Nicht eingetragener Verein? Gesellschaft bürgerlichen Rechts?), der Gaststättenbesitzer hat lediglich Räumlichkeiten zur Durchführung vermietet und war wie du schreibst ja gerade nicht mit der "Organisation" befasst.


    Damit kann die GEMA von ihm gar kein Geld fordern, da er keine Musik aufgeführt hat, das hat der Veranstalter getan. Nur dieser ist Schuldner der GEMA. Da er die Musik jedoch unerlaubt aufgeführt hat schuldet er keine vertragliche Vergütung mehr, wie wenn er die Aufführung zuvor angemeldet hätte, sondern Schadenersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG. Der BGH hat für diesen einen Rahmen von bis zur doppelten Höhe des regulären Tarifs gebilligt.


    Am besten sollte der Veranstalter sich selbstständig an die örtlich zuständige GEMA-Bezirksdirektion wenden, den Sachverhalt darlegen und erklären, dass man die Angelegenheit durch Zahlung angemessen Schadenersatzes bereinigen möchte. Ansonsten bekommt der Veranstalter wohl irgendwann Post vom Justiziar der GEMA.

    Susan Abigail Jefferson
    Attorney-at-Law


    Jefferson, van Bredene & Wellington
    700 Park Avenue
    Astoria City, AS
    United States of Astor

  • Also, es gab nur ne mündliche Abmachung. Die lautete, dass der Kneipenbesitzer sein Lokal für das Konzert und After-Show-Party zur Verfügung stellt. Der Besitzer meinte, dass wir uns nur um die Bewerbung, den Ablauf/Programm und die Bands kümmern brauchten, sowie später aufräumen und putzen müssten. Alles rechtliche hätte er abgeklärt (wie Versicherung). Der Typ veranstaltet regelmäßig Gigs in seinem Lokal.


    Im übrigen hat er den Eintritt kassiert, die Getränke verkauft und uns einen Anteil der Erlöse gegeben. Es gab dann noch Stress, weil Orga-Team- und Band-Getränkekarten weg waren, hat er vom Erlös abgezogen.


    Als Veranstalter war auf den Plakaten die AFAG vertreten. Die Gruppe ist übrigens einfach nur ein loser Zusammenschluss von Jugendlichen, ohne Satzung und Rechtsform.


    Jetzt hat der Typ natürlich wohl irgendwie verpennt GEMA anzumelden und nun nen bösen Brief von denen bekommen. Jetzt droht der Typ mit Anzeige, wenn wir nicht zahlen.

    Wolfgang Müller
    Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
    Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
    Präsident des Imperianischen Fußballverbandes

  • Ich habe 2006 das BWL-Fest an der Uni Stuttgart mitorganisiert und auch hier war das Thema GEMA wichtig. Es sind DJs aufgetreten, die Musik spielten. Die hierfür abzuführenden GEMA-Gebühren zahlten hier nicht die Musiker, sondern der Organisator.


    Wer also Schirmherr der Veranstaltung ist, zahlt die Gebühren. Wenn der Kneipenbesitzer also die Organisation explizit ausgeklammert hat, hat die Antifa Pech gehabt. ;)

    TRÄGER DES WALRITTERORDEN
    KOMMANDEUR - EHRENLEGION
    VORSTANDSVORSITZ - SPE HOLDING
    spe.gif


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  • Zitat

    Original von Wolfgang Müller
    Der Besitzer meinte, dass wir uns nur um die Bewerbung, den Ablauf/Programm und die Bands kümmern brauchten, sowie später aufräumen und putzen müssten. Alles rechtliche hätte er abgeklärt (wie Versicherung).


    Hat er nur von der Versicherung gesprochen und wirklich von "allem Rechtlichen"? Und gibt es dafür Zeugen?

  • Zitat

    Original von Beatrice Maier


    Hat er nur von der Versicherung gesprochen und wirklich von "allem Rechtlichen"? Und gibt es dafür Zeugen?


    Also mir wurde so erzählt, dass der Kneipenbesitzer meinte, dass wir uns um nichts groß kümmern bräuchten, außer dem Ablauf, die Bands, die After-Show-Party und später halt eben Putzkolonne. Ansonsten, Getränkeausschank und Einlass, hat der Besitzer mit seinem Personal gemacht.

    Wolfgang Müller
    Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
    Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
    Präsident des Imperianischen Fußballverbandes

  • Zitat

    Original von SRM
    Wer also Schirmherr der Veranstaltung ist, zahlt die Gebühren. Wenn der Kneipenbesitzer also die Organisation explizit ausgeklammert hat, hat die Antifa Pech gehabt. ;)


    Auf den Plakaten ist die AFAG als Ausrichter/Veranstalter beworben.

    Wolfgang Müller
    Imperialkanzler der Republik Imperia a.D.
    Stellvertretender Vorsitzender der Linken Liste e.V.
    Präsident des Imperianischen Fußballverbandes

  • Zitat

    Original von Wolfgang Müller


    Auf den Plakaten ist die AFAG als Ausrichter/Veranstalter beworben.


    Dann werdet ihr rechtlich keine Handhabe haben. Der Besitzer stellt lediglich die Räumlichkeiten und die Versicherungen derselben - mehr nicht.

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  • Zitat

    Original von Beatrice Maier
    Nicht, wenn der Wirt zugesichert hat, dass sie sich nur um bestimmte Sachen kümmern müssen, und der Rest von ihm übernommen wird.


    GEMA ist ja nichts rechtliches, sondern das sind Gebühren. Diese hat er sicher nicht eingeschlossen ;)

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  • Das kann der Wirt nur wissen, wenn er weiß, welche Musik gespielt wird. Nicht alles ist GEMA-pflichtig....
    Und das rauszufinden, ist kaum sein Job.


    Der gebildete Mensch hat die Pflicht, intolerant zu sein
    Nicolas Gomez Davila

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