Nehmen wir mal an, der Kneipenbesitzer XY stellt seine Räumlichkeiten für ein Rock-gegen-Rechts-Konzert einer antifaschistischen Gruppierung zur Verfügung. Das Konzert ist ein voller Erfolg, im Vorfeld hat der Besitzer der Gruppe versichert, dass alles in Ordnung geht und man sich um nichts sorgen bräuchte, außer der Organisation, dem Ablauf und Bewerbung.
Nach ein zwei Monaten ruft der Kneipenbesitzer bei einem Gruppenmitglied an und verlangt Geld und behauptet, dies wolle er, da er keine GEMA angemeldet hat. Er will das Geld innerhalb von einer Woche haben und droht mit Anzeige.
Ist so was rechtlich möglich, welche Beweise muss der Kneipenbesitzer vorbringen und welche die Gegenseite? Hilft es einfach die Sache auszusitzen?