• Hallo,


    ich möchte euch fragen, in welchen Rechtsnormen die Zensur von Publikationen innerhalb des Schulbetriebs geregelt ist. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. :)


    lg, Martin

    Prof. Dr. Zachary J. Mason Smith
    Chairman of the Socialist Party of Roldem
    Chairman of the Professors’ Union at Montary University
    MU Roldemian Linguists’ Union Chair in General Albernian Philology[SIZE=3]


    „A free society is a place where it's safe to be unpopular.“ (Adlai Stevenson)[/SIZE]

  • Zitat

    Original von Oliver von Palm
    In den einschlägigen Schulgesetzen. Wobei ich mir nicht sicher bin, ob eine Schülerzeitung zensiert werden darf - das wäre m. E. ein Verstoß gegen Art. 5 GG.


    In meinem Falle geht es eher um die Abschlusszeitung.

    Prof. Dr. Zachary J. Mason Smith
    Chairman of the Socialist Party of Roldem
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    „A free society is a place where it's safe to be unpopular.“ (Adlai Stevenson)[/SIZE]

  • Zitat

    Original von Zachary-John Mason-Smith
    Hallo,


    ich möchte euch fragen, in welchen Rechtsnormen die Zensur von Publikationen innerhalb des Schulbetriebs geregelt ist. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen. :)


    lg, Martin


    Es gibt keine Zensur - auch nicht für Schülerzeitunge. Ihr müsst euch im Zweifel an die Vorschriften der Landespressegesetze halten.


    Das Erscheinen einer Schülerzeitung / Abschlusszeitung kann grundsätzlich nicht verhindert werden. Der Schulleiter hat allerdings das Recht den vertrieb auf seinem Schulgelände zu untersagen.


    In welchem Bundesland wohnst du und worum geht es genau?

    Dr. iur. Sean William Connor
    Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.

  • Eigentlich ist eine Zensur von Seiten der Schulleitung nicht erlaubt, es gibt ja schließlich die Pressefreiheit. Denkt dran das auch die Pressefreiheit ihre Grenzen hat, also das ihr keine Beleidigungen und Verunglimpfungen publiziert. Informationen wie groß der Einfluß der Schulleitung sein darf liefern die Schulgesetze und Landespressegesetze.

  • Ich komme aus Thüringen. Konkret geht es um einen Artikel in unserer Abschlusszeitung, durch den sich meine Schulleitung angepisst fühlt und deswegen ausschließen will.

    Prof. Dr. Zachary J. Mason Smith
    Chairman of the Socialist Party of Roldem
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    „A free society is a place where it's safe to be unpopular.“ (Adlai Stevenson)[/SIZE]

    Einmal editiert, zuletzt von Zachary J. Mason Smith ()

  • Zitat

    Original von Carl Philipp van Tulpe
    Um was geht es denn in dem Artikel?


    Ist das relevant? ?( Es ist nichts verbotenes...


    Zitat

    Original von Carl Philipp van Tulpe
    Wer steht als Herrausgeber im Impressum der Zeitung, ein Schüler oder ein Lehrer/die Schulleitung?


    Als Herausgeber ist der Abijahrgang angegeben.

    Prof. Dr. Zachary J. Mason Smith
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  • Warum nicht? Wenn es doch legal ist, kann man doch sagen um was es sich handelt. Eigentlich darf die Schulleitung euere Zeitungsinhalte nicht verbieten/zensieren. Sie kann aber die Verteilung der Zeitung auf ihrem Gelände verbieten, weiterhin kann sie euch verbieten Räumlichkeiten und Gerätschaften der Schule zu nutzen um die Zeitung zu erstellen, zu drucken etc. Fällt unter das Hausrecht, ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

  • Zitat

    Original von Carl Philipp van Tulpe
    Warum nicht? Wenn es doch legal ist, kann man doch sagen um was es sich handelt.


    Man weiß ja nie, wer hier alles mitliest. ;)


    Zitat

    Original von Carl Philipp van Tulpe
    Eigentlich darf die Schulleitung euere Zeitungsinhalte nicht verbieten/zensieren. Sie kann aber die Verteilung der Zeitung auf ihrem Gelände verbieten, weiterhin kann sie euch verbieten Räumlichkeiten und Gerätschaften der Schule zu nutzen um die Zeitung zu erstellen, zu drucken etc. Fällt unter das Hausrecht, ist aber von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.


    Da fallen wir nicht darunter, weil die Zeitung bei mir zu Hause gemacht wird und sie nicht innerhalb des Schulgebäude, allerdings (!) innerhalb einer Schulveranstaltung verteilt wird...

    Prof. Dr. Zachary J. Mason Smith
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  • Welche Sanktionen kann die Schule denn jetzt noch verhängen? Das Abi ist zuende und bestanden, die Zeitung wird auf der Abschlussveranstaltung verteilt. Nachträglich aberkennen kann man euch das Abi doch nicht, will ich mal hoffen ;).

  • Zitat

    Original von Oliver von Palm
    Welche Sanktionen kann die Schule denn jetzt noch verhängen? Das Abi ist zuende und bestanden, die Zeitung wird auf der Abschlussveranstaltung verteilt. Nachträglich aberkennen kann man euch das Abi doch nicht, will ich mal hoffen ;).


    Keine Ahnung, aber da ich vorhabe, während meines Studiums auch noch im Schulförderverein mitzumachen.... :D

    Prof. Dr. Zachary J. Mason Smith
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  • Zitat

    Original von Zachary-John Mason-Smith
    Ich komme aus Thüringen. Konkret geht es um einen Artikel in unserer Abschlusszeitung, durch den sich meine Schulleitung angepisst fühlt und deswegen ausschließen will.


    Landespressegesetz Thüringen


    Und die einschlägigigen Rechtsnorm im Schulgesetz:


    [doc]
    § 26
    Recht auf freie Meinungsäußerung


    Jeder Schüler hat das Recht, in der Schule seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten, soweit die Rechte anderer sowie die Sicherung des Bildungsauftrages der Schule keine Einschränkungen insbesondere hinsichtlich des Zeitpunkts, des Umfangs und des Gegenstands der Meinungsäußerung innerhalb des Unterrichts und sonstiger Schulveranstaltungen erfordern. Über erforderliche Einschränkungen entscheidet der Lehrer in eigener pädagogischer Verantwortung.



    § 26a


    (1) Die Schüler können in der Schülerzeitung von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch machen. Jeder Schüler hat das Recht, an einer Schülerzeitung für eine oder mehrere Schulen mitzuwirken. Die Schülerzeitung wird von einer Redaktion von Schülern herausgegeben und vertrieben. Die Redaktion ist, anders als bei der im Rahmen einer Schulveranstaltung unter der Verantwortung eines Schulleiters herausgegebenen Schulzeitung, für den Inhalt der Schülerzeitung allein verantwortlich. Sie kann sich einen Lehrer ihres Vertrauens zur Beratung wählen.


    (2) Die Herausgabe der Schülerzeitung unterliegt dem Thüringer Pressegesetz und den einschlägigen presserechtlichen Bestimmungen. Eine Zensur findet nicht statt.


    (3) Der Schulleiter kann die Verbreitung einzelner Ausgaben der Schülerzeitung auf dem Schulgelände untersagen, wenn deren Inhalt das Recht der persönlichen Ehre verletzt oder in anderer Weise gegen Rechtsvorschriften verstößt. Eine weitergehende Beschränkung ist unzulässig. Ist die Redaktion mit der Entscheidung des Schulleiters nicht einverstanden, so kann sie deren Behandlung in der Schulkonferenz verlangen.
    [/doc]

    Dr. iur. Sean William Connor
    Unionskanzler der Demokratischen Union a.D.
    Unionspräsident der Demokratischen Union a.D.

  • Aaaah, das Landespressegesetz, das hatte ich auf der Website von Thüringen nicht gefunden, danke dir. :) Dann gehe ich mal Paragraphen reiten... ;)

    Prof. Dr. Zachary J. Mason Smith
    Chairman of the Socialist Party of Roldem
    Chairman of the Professors’ Union at Montary University
    MU Roldemian Linguists’ Union Chair in General Albernian Philology[SIZE=3]


    „A free society is a place where it's safe to be unpopular.“ (Adlai Stevenson)[/SIZE]

  • Zitat

    Original von Carl Philipp van Tulpe


    Wenn alles legal ist, warum zierst du dich dann so? Das macht dich verdächtigt. ;)


    Weil es mir auch persönlich nahe geht...

    Prof. Dr. Zachary J. Mason Smith
    Chairman of the Socialist Party of Roldem
    Chairman of the Professors’ Union at Montary University
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    „A free society is a place where it's safe to be unpopular.“ (Adlai Stevenson)[/SIZE]

  • Man zeigt der Schulleitung doch nicht vorab die Abizeitung?? Und verteilt wird sie doch sicher beim Abiball, oder? Den Raum oder die Halle dafür mieten meistens die Schüler selber (war bei uns jedenfalls so) und da kann die Schulleitung gar nichts machen.

  • Also wir konnten die Schulaula benutzen, die mittlerweile auf einen gewissen Standard getrimmt worden ist.

    Peter Vain
    12th Mayor of Hake River
    MP of Roldem for City of Hake River 1 (2nd)
    Unionsminister der Verteidigung a.D.

  • Unsere Abschlusszeitung haben wir dem Schulleiter vorher vorgelegt, der hat dann korrektur Wünsche geäußert und die haben wir dann teilweise umgesetz, Problem erledigt.

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