[DOC]
Ten-point Plan on Democratic Union Federalism
Die Premierministerin von Roldem Dr. Annelie Gatineau hat heute ihren Zehn-Punkte-Plan zum Föderalismus der Demokratischen Union vorgelegt. Ihr Fokus liegt auf der Straffung der Verwaltungsstrukturen der Unions- wie der Länderebene und effizienteren Abläufen im Gesetzgebungsverfahren und der bei Ausführung des Verwaltungshandelns. Dabei trägt sie insbesondere auch den geografischen und historischen Begebenheiten sowie den kulturellen Unterschieden der Länder Rechnung.
Der vorgelegte Entwurf ist ein Diskussionbeitrag der Premierministerin von Roldem und ausdrücklich für eine ergebnisoffene Debatte angedacht und sollte dergestalt betrachtet werden.
1. Die Position des Unionspräsidenten wird abgeschafft. Der Unionskanzler wird um die politischen Aufgaben des Unionspräsidentin aufgewertet. Die staatsnotariellen und amtsaufsichtlichen Aufgaben des Amts übernimmt der Präsident des Unionsrats.
2. Die Zahl der Mitglieder der Unionsregierung wird, inklusive dem Unionskanzler, auf vier beschränkt.
3. Die gesetzlich geschaffenen nachgeordneten Unionsbehörden, denen keine effektive Leitung vorsteht, werden vom Grundsatz her in die zugehörigen Unionsministerien integriert.
4. Unionsparlament und Unionsrat beraten gemeinsam die Gegenstände der gemeinsamen Gesetzgebung, Wahlen und Anträge. Beschluss- und Wahlsachen, die nur einer Kammer zufallen, werden nur von dieser beraten. Die Leitung der gemeinsamen Sitzungen obliegt in der Regel dem Präsidenten des Unionsrats. Das allgemeine Teilnahmerecht der Mitglieder des Unionsrats an Sitzungen des Unionsparlaments wird aufgehoben.
5. Die Länder Freistaat Freistein, Unionsrepublik Heroth, Kaiserreich Imperia und Land Salbor-Katista fusionieren zu den „Vereinigten Ländern in Antica“. Die bisherigen Länder bleiben als Regierungspräsidien innerhalb des neuen Landes erhalten.
6. Die Länder Republik Roldem und Republik Westliche Inseln intensivieren ihre administrative und parlamentarische Zusammenarbeit, hierzu sollen – wo möglich – auch gemeinsame Behörden geschaffen werden.
7. Die Vereinigten Länder in Antica entsenden zwei, die Republiken Roldem und Westliche Inseln jeweils einen Vertreter in den Unionsrat.
8. Die Regierungsverwesung (bisher Unionsexekution) wird auf Antrag der Unionsregierung oder aus der Mitte des Unionsrats nach dessen Beschluss für die Vereinigten Länder in Antica durch einen Regierungsverweser der Unionsregierung und für die Republik Roldem und die Republik Westliche Inseln durch einen Beauftragten der jeweils andere Landesregierung vorgenommen, hilfsweise durch einen Regierungsverweser der Unionsregierung.
9. Die Länder führen jeweils ein für sich geltendes ein Landesbürgerschaftsrecht ein, das die Berechtigung zur Teilnahme an Wahlen sowie der parlamentarischen Beteiligung im jeweiligen Land regelt.
10. Unionsangehörige können, unter Berücksichtigung gesonderter Regelungen für die Unionsrichter, sämtliche exekutive und judikative Ämter ausfüllen.
[/DOC]