Gesetz zur Änderung der Unionsgerichtsordnung (2. Abstimmung)

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      Sehr geehrte Damen und Herren,


      der Abgeordnete Geert van Bloemberg-Behrens hat den folgenden Gesetzesentwurf eingebracht. Stimmen Sie diesem zu? Bitte votieren Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhalb von 96 Stunden.


      Es handelt sich hierbei um die zweite Abstimmung zu diesem Entwurf. Ich weise darauf hin, dass die Beschlussfähigkeit in jedem Fall gegeben ist.


      Geert van Bloemberg-Behrens
      Präsident

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    Gesetz zur Änderung der Unionsgerichtsordnung


    §1 Der Paragraph 22, Absatz 2 der Unionsgerichtsordnung wird wie folgt neu gefasst:
    "(2) Antragsteller können sein:
    a) jeder Kandidat
    b) mindestens 3 % der Unionsbürger
    c.) eine politische Partei
    d.) jeder Abgeordnete des Unionsparlaments oder Vertreter des Unionsrats"
    §2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


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    Geert van Bloemberg-Behrens
    Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
    Präsident des Unionsrats
    Sprecher von Bündnis Grün


  • Nein.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)


  • Ich beende die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest.
    Es wurden 6 Stimmen abgegeben, alle waren gültig.


    Ja: 1
    Nein: 4
    Enthaltung


    Damit ist das Gesetz abgelehnt.

    Geert van Bloemberg-Behrens
    Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
    Präsident des Unionsrats
    Sprecher von Bündnis Grün


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