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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Abgeordnete Geert van Bloemberg-Behrens hat den folgenden Gesetzesentwurf eingebracht. Stimmen Sie diesem zu? Bitte votieren Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhalb von 96 Stunden.
Es handelt sich hierbei um die zweite Abstimmung zu diesem Entwurf. Ich weise darauf hin, dass die Beschlussfähigkeit in jedem Fall gegeben ist.
Geert van Bloemberg-Behrens
Präsident
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Gesetz zur Änderung der Unionsgerichtsordnung
§1 Der Paragraph 22, Absatz 2 der Unionsgerichtsordnung wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Antragsteller können sein:
a) jeder Kandidat
b) mindestens 3 % der Unionsbürger
c.) eine politische Partei
d.) jeder Abgeordnete des Unionsparlaments oder Vertreter des Unionsrats"
§2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.
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