Beiträge von Geert van Bloemberg-Behrens

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    LAND SALBOR-KATISTA

    Der Ministerpräsident


    Hiermit verkünde ich, dass die Wahl zum Landtag des Landes Salbor-Katista vom 06.07.2014 bis zum 10.07.2014 stattfindet.
    Zum Wahlleiter wird Johann Latzinger berufen.


    Funnix, den 21.Juni 2014 AD


    Der Vorsitzende des Landespräsidiums
    Geert van Bloemberg
    Ministerpräsident


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    Sehr geehrte Frau Unionspräsidentin,



    Ich teile Ihnen mit, dass der Unionsrat Einspruch gegen angefügtes vom Unionsparlament beschlossenes Gesetz eingelegt hat. Da dies allerdings nicht in der verfassungsgemäßen Frist geschah, hat dieses Votum keinerlei Rechtskraft. Somit steht Ihnen nun frei die Verkündung des Gesetzes vorzunehmen.


    Mit freundlichen Grüßen,


    Geert van Bloemberg-Behrens
    Präsident [/doc]








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    Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro


    § 1
    Die Unionsregierung wird ermächtigt, zur Unterstützung der Bemühungen des Hohen Rates der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete um eine vertragliche Lösung der gegenwärtigen Polkrise die folgenden Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro zu verhängen:



    A.) ab 14. April 2014, 20:01 Uhr:
    01. Einreiseverbot für Regierungsmitglieder und Spitzenbeamte, sofern sie nicht Botschafter der Föderalen Republik Andro im jeweiligen Mitgliesstaat der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete sind.
    02. Einfrieren von Vermögenswerten von privaten und staatlichen Firmen, Unternehmen und anderen Organisationen, die sich am Verstoß gegen die Polkonvetion beteiligen und Sanktionsmaßnahmen gegen deren Spitzenmanager und hohen Beamten.
    03. Entzug der Überflugrechte und Landerechte für androische Fluggesellschaften.


    B.) ab 28. April 2014:
    04. Entzug der Transitrechte für unter androischer Flagge fahrende Schiffe durch die Hoheitsgewässer und gegebenfalls Binnengewässer.
    05. Einfrieren sämtlicher Vernögenswerte androischer Unternehmer und anderer Privatpersonen.
    06. Handelsboykott gegen androische Erdöl- und Erdgasprodukte sowie für sämtliche technischen Geräte und chemischen Produkte, die für die androische Erdgas- und Erdölindustrie wichtig sind sowie Exportstopp.


    C.) ab 5. Mai 2014:
    7. Handelsboykott gegen androische technische Produkte einschließlich der Automobil-, Flugzeug- und Schiffsbaubranche und gegen androische natürliche Rohstoffe und Agrarprodukte.
    8. Handelsboykott gegen die androische Textilindustrie.
    9. Ausschluss dreibürgischer und/oder androischer Banken vom internationalen Zahlungsverkehr.


    D.) ab 19. Mai 2014:
    10. Einreisestopp für androische Staatsbürger.


    E.) ab 2. Juni 2014:
    11. Erlass eines allumfassenden wirtschaftlichen Boykotts.


    § 2
    Dieses Gesetz tritt mit Verkündigung im Unionsgesetzblatt in Kraft.


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    Ich beende die Abstimmung und stelle das Ergebnis fest. Es wurden 2 Stimmen abgegeben, diese waren beide gültig. Beide entfielen auf die Option Ja. Somit legt der Unionsrat Einspruch gegen das Gesetz ein.
    Da die durch die Verfassung festgelegte Einspruchsfrist allerdings seit Langem verstrichen ist, hat dieses Votum keine rechtliche Wirkung. Das Gesetz wird der Unionspräsidentin zur Verkündung übermittelt.


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    das Unionsparlament hat das folgende Gesetz beschlossen. Der Unionsrat besaß Einspruchsrecht, die Frist wurde allerdings bereits überschritten. Dieses Votum besitzt somit keine Rechtskraft.


    Möchten Sie gegen das Gesetz Einspruch einlegen?
    Votieren Sie bitte mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhalb von 96 Stunden.


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    Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro


    § 1
    Die Unionsregierung wird ermächtigt, zur Unterstützung der Bemühungen des Hohen Rates der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete um eine vertragliche Lösung der gegenwärtigen Polkrise die folgenden Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro zu verhängen:



    A.) ab 14. April 2014, 20:01 Uhr:
    01. Einreiseverbot für Regierungsmitglieder und Spitzenbeamte, sofern sie nicht Botschafter der Föderalen Republik Andro im jeweiligen Mitgliesstaat der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete sind.
    02. Einfrieren von Vermögenswerten von privaten und staatlichen Firmen, Unternehmen und anderen Organisationen, die sich am Verstoß gegen die Polkonvetion beteiligen und Sanktionsmaßnahmen gegen deren Spitzenmanager und hohen Beamten.
    03. Entzug der Überflugrechte und Landerechte für androische Fluggesellschaften.


    B.) ab 28. April 2014:
    04. Entzug der Transitrechte für unter androischer Flagge fahrende Schiffe durch die Hoheitsgewässer und gegebenfalls Binnengewässer.
    05. Einfrieren sämtlicher Vernögenswerte androischer Unternehmer und anderer Privatpersonen.
    06. Handelsboykott gegen androische Erdöl- und Erdgasprodukte sowie für sämtliche technischen Geräte und chemischen Produkte, die für die androische Erdgas- und Erdölindustrie wichtig sind sowie Exportstopp.


    C.) ab 5. Mai 2014:
    7. Handelsboykott gegen androische technische Produkte einschließlich der Automobil-, Flugzeug- und Schiffsbaubranche und gegen androische natürliche Rohstoffe und Agrarprodukte.
    8. Handelsboykott gegen die androische Textilindustrie.
    9. Ausschluss dreibürgischer und/oder androischer Banken vom internationalen Zahlungsverkehr.


    D.) ab 19. Mai 2014:
    10. Einreisestopp für androische Staatsbürger.


    E.) ab 2. Juni 2014:
    11. Erlass eines allumfassenden wirtschaftlichen Boykotts.


    § 2
    Dieses Gesetz tritt mit Verkündigung im Unionsgesetzblatt in Kraft.


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