2010/45 Aussprache: Gesetz zur Änderung des Unionshaushaltsgesetzes (Unionsparlament)


  • Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:


    [doc]Gesetz zur Änderung des Unionshaushaltsgesetzes


    § 1 Zweck


    Dieses Gesetz ändert das bisherige Unionshaushaltsgesetz im Sinne eines Bürokratieabbaus.


    § 2 Änderung der Modalitäten der Haushaltserstellung


    Der bisherige §2 (1) des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:


    (1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.


    §3 Änderung der Modalitäten der Berichtserstellung


    Der bisherige §4 des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:


    §4 Berichte
    Die Unionsregierung ist verpflichtet, dem Unionsparlament nach vorangegangenem Antrag über die Einnahmen und Ausgaben des Monats sowie das Vermögen der Demokratischen Union zu berichten.


    § 4 Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.[/doc]


    Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz wurde dem Unionsrat am 25.06.2010 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet daher am 09. Juli 2010.

  • Zunächst formale Anmerkungen: Es gibt zwei mal den § 4.


    Bei § 1 und § 2 sind Leerzeichen zwischen dem § und der Zahl und bei §3 und §4 nicht.


    Inhaltlich: Das mindestens in

    Zitat

    Der bisherige §2 (1) des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:


    (1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.


    ist für mich in der Bedeutung bzw. Intention klärungsbedürftig.

  • Bei § 4 müssen sie das anders lesen, der "erste" § 4 ist der § in der richtigen Reihenfolge in dem Änderungsgesetz. Der "zweite" § 4 ist der § in dem aktuellen Gesetz, welcher anders gefasst wurde. Er sollte der Übersichtlichkeit halber eingerückt werden, also so:



    Unter "mindestens" ist wohl spätestens zu verstehen.

    gez. Joeli Veitayaki
    Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"

    Einmal editiert, zuletzt von Joeli Veitayaki ()

  • Zitat

    Original von Joeli Veitayaki
    Bei § 4 müssen sie das anders lesen, der "erste" § 4 ist der § in der richtigen Reihenfolge in dem Änderungsgesetz. Der "zweite" § 4 ist der § in dem aktuellen Gesetz, welcher anders gefasst wurde.


    Ah, hatte den Doppelpunkt übersehen. Danke für den Hinweis, Kollege Veitayaki.


    Zitat


    Unter "mindestens" ist wohl spätestens zu verstehen.


    Das wäre meiner Meinung nach auch plausibler als "frühestens", was das Wort "mindestens" im Gegensatz zu "höchstens" eher aussagt.


    Zitat

    Original von Joeli Veitayaki
    Er sollte der Übersichtlichkeit halber eingerückt werden, also so: [...]


    Diese Änderung halte ich auch für sinnvoll.


  • Da ich nicht einfach - obwohl es Wahrscheinlichkeiten gibt - entscheiden kann und sollte, was die Unionsregierung mit der fraglichen Formulierung "mindestens" gemeint hat, würde ich der Unionsregierung Gelegenheit geben, sich dazu hier zu äußern.


    Das UR-Präsidium hat eine Stellungnahme bzw. Klarstellung bei der Unionsregierung erbeten.

  • Genau, Herr Präsident, danke.


    Eine eindeutige Formulierung im vorl. Gesetz wäre für die Rechtssicherheit wichtig.


    Wie ist das mindestens in

    Zitat

    Der bisherige §2 (1) des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:


    (1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.


    von den Machern des Gesetzes gemeint?

  • Roldem wird sich diesem Gesetz entgegenstellen. Die Unionsregierung wie das Parlament haben anscheinend nicht so recht verstanden, worum es sich beim Haushaltsrecht handelt. Ein Haushalt des Parlaments ermächtigt die Exekutive zu Ausgaben im Vorfeld. Eine nachträgliche Legitimierung führt das Ganze doch ad absurdum. Dazu kommt noch, dass die angedachte Regelung nur mit einem Erfüllungstitel sanktionierbar ist. Die Unionsregierung sollte sich endlich mal wieder an die Gesetze halten und sie nicht schlechter machen. Hier wird ganz eindeutig Demokratie abgebaut.


  • Diese Kritik kann ich nachvollziehen. Mindestens ist in diesem Fall als spätestens zu verstehen. Um hier eine eindeutigere Formulierung zu erzielen, stehe ich einer Korrektur durch den Unionsrat offen gegenüber.

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  • Ist das nicht eine redaktionelle Korrektur, die ohne weiteren Durchlauf durch die Gesetzgebungsmaschinerie geändert werden könnte?

    gez. Joeli Veitayaki
    Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"

  • Zitat

    Original von Joeli Veitayaki
    Ist das nicht eine redaktionelle Korrektur, die ohne weiteren Durchlauf durch die Gesetzgebungsmaschinerie geändert werden könnte?


    Das wäre selbstredend ganz in meinem Sinne.

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  • Auch wenn Aufgrund der redationellen Formfehler Einigkeit erzielt wurde kann ich dieser Änderung des Unionshaushaltsgesetzes keine volle Zustimmung erteilen. Mir leuchten natürlich die Gründe ein, warum der Unionsfinanzminister das Gesetz ändern lassen möchte bzw. warum es sinnvoll wäre, auf der anderen Seite bin ich der selben Meinung wie Frau Friedmann: Ausgaben sollten vorher beschlossen werden und nicht im Nachhinein, diese Handhabung ist sehr sinnvoll, sie wird u. a. in Freistein exakt so angewendet.
    Da ich in diesem Zwiespalt stecke, werde ich mich hier aktiv enthalten, denn eine Zustimmung kann ich hier nicht erteilen.

  • Dem Einwand des Herrn Cheman muss ich zustimmen, hier


    Zitat

    (1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.


    müsste es richtiger Weise heißen



    Zitat

    (1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat vor dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.


    Nur dann mach ein Haushaltsentwurf auch Sinn. Ansonsten ist es einfach der Haushalt.

    gez. Joeli Veitayaki
    Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"

  • Ich gehe mal davon aus, dass die Formulierung "nach" in diesem Fall kein Versehen war. Herr Rosseau-Mason sollte sich dazu äußern können.
    Wenn dies so ist, wäre eine Änderung zur Vorschrift "vor" eine strukturelle Änderung des Gesetzes.

  • Zitat

    Original von Ot Helfsen
    Ich gehe mal davon aus, dass die Formulierung "nach" in diesem Fall kein Versehen war. Herr Rosseau-Mason sollte sich dazu äußern können.
    Wenn dies so ist, wäre eine Änderung zur Vorschrift "vor" eine strukturelle Änderung des Gesetzes.


    Richtig, das "nach" ist kein Versehen. Die Union tätigt zu 100 Prozent Ausgaben, die das Besoldungsgesetz diktiert und diese sind nach dem aktuell gültigen Haushaltsgesetz überhaupt nicht genehmigungspflichtig. Daher ist hier eine Zustimmung des Unionsparlaments "rein pro forma".


    Daher soll die Haushaltsdebatte auch auf eine reale Basis gestellt werden, anstatt auf einer geschätzten Grundlage (hierfür schwanken die Steueraufkommen zu stark). In diesem Sinne ist daher eine nachgelagerte Haushaltsdebatte stichhaltig und durch diese Vorlage berücksichtigt.

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    Einmal editiert, zuletzt von SRM ()

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