Das Unionsparlament hat folgendes Gesetz beschlossen:
[doc]Gesetz zur Änderung des Unionshaushaltsgesetzes
§ 1 Zweck
Dieses Gesetz ändert das bisherige Unionshaushaltsgesetz im Sinne eines Bürokratieabbaus.
§ 2 Änderung der Modalitäten der Haushaltserstellung
Der bisherige §2 (1) des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:
(1) Für jedes Quartal wird mindestens einen Monat nach dem betreffenden Quartal von der Unionsregierung ein Haushaltsentwurf eingebracht.
§3 Änderung der Modalitäten der Berichtserstellung
Der bisherige §4 des Unionshaushaltsgesetzes wird neu gefasst:
§4 Berichte
Die Unionsregierung ist verpflichtet, dem Unionsparlament nach vorangegangenem Antrag über die Einnahmen und Ausgaben des Monats sowie das Vermögen der Demokratischen Union zu berichten.
§ 4 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.[/doc]
Die Aussprache ist eröffnet. Sie dauert mindestens fünf Tage. Dieses Gesetz wurde dem Unionsrat am 25.06.2010 zugestellt. Die Einspruchsfrist endet daher am 09. Juli 2010.