• Ich beantrage für folgendes Gesetz eine Aussprache. Im Anhang finden Sie das Originalgesetz.


    [doc]
    Gesetz zur Änderung des Gesetz zur Neuwahl des Präsidenten


    § 1
    Der bisherige § 3 Absatz 4 wird ersetzt durch:


    (4)
    a. Die Wahl dauert mindestens 7 Tage.
    b. Im Falle einer unumstößlichen Mehrheit ist es dem Wahlleiter gestattet ein vorzeitiges Wahlende durchzuführen.
    c. Im Falle, dass 100% der Wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Wahl gegangen sind, ist es dem Wahlleiter gestattet ein vorzeitiges Wahlende durchzuführen.


    § 2
    Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Präsidenten in Kraft.[/doc]



    ANHANG


    [doc]Gesetz zur Neuwahl des Präsidenten


    § 1 - Feststellung der Abwesenheit des Präsidenten
    (1) Die Abwesenheit des Präsidenten wird dadurch festgestellt, dass er in den letzten 4 Wochen nicht mehr als 5 Postings im Forum der Republik Salbor hinterlassen hat.
    (2) Ausgenommen davon ist er natürlich, wenn er abwesend oder krank gemeldet ist.
    (3) Die Feststellung der Abwesenheit kann durch Abstimmung im Kongress ersetzt werden, die die Neuwahlen des Präsidenten beschließen.
    (4) Mit der Feststellung wird der Kongressvorsitzende beauftragt.


    § 2 - Zulässigkeit von Neuwahlen
    (1) Neuwahlen sind dann zulässig, wenn die Abwesenheit sowohl des Präsidenten als auch seines oder seiner Stellvertreter festgestellt wurde.
    (2) Dies gilt gleichsam, wenn die Abwesenheit des Präsidenten festgestellt wurde und kein Stellvertreter vorhanden ist.


    § 3 - Neuwahlen
    (1) Der Kongressvorsitzende leitet spätestens 7 Tage nach der Feststellung der Abwesenheit das Verfahren für Neuwahlen ein.
    (2) Die Bestimmungen, die dss "Gesetz über die Wahl des Präsidenten" in den §§ 2, 3, 4, 6 trifft, treffen für die Neuwahlen des Präsidenten aufgrund von Abwesenheit nicht zu.
    (3) Die Bewerbungsfrist für neue Kandidaten beträgt mindestens 5 Tage. Die Wahl kann anschließend an die Schließung der Kandidatenliste stattfinden.
    (4) Die Wahl dauert mindestens 7 Tage.
    (5) Verantwortlich für die Wahlen ist der Kongressvorsitzende. Er kann bei Bedarf einen Wahlleiter bestimmen.


    § 4 - Rückholung von Bestimmungen des "Verfassungsändernden Gesetzes zur politischen Modernisierung der Republik Salbor"
    (1) Die Änderungen aus §§ 4, 5, 6 Abs. I, III des "Verfassungsändernden Gesetzes zur politischen Modernisierung der Republik Salbor" an der Verfassung der Republik werden rückgängig gemacht.


    § 5 - Schlussbestimmungen
    (1) Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.[/doc]

  • Ich beantrage hiermit die Aufnahme in den Kongress der Republik.

    Shanti


    Kasturbai Gyasto
    Mitgl. d. UP der VL & OB'm. Thingsala
    V.'pres. & Pr. Min. Atraverdo
    VR Soziales, Umwelt & Sport Tir Na nÒg


    P.S.:


    Sag Nein zu Nationalismus,
    sag nein zu Bürokratie und Jurawahn,


    damit Du Dich hinterher nicht übergibst.

  • Ich schlage den Mitgliedern des Kongresses Fiete Schulze als stellvertretenden Präsidenten vor.

    RA Prof. Prof. Pjotr Jerkov
    Fachanwalt für Strafrecht

    Einmal editiert, zuletzt von pjotr ()

  • Zitat

    Original von Târâ Kasturbai Gyatso
    Ich beantrage hiermit die Aufnahme in den Kongress der Republik.

    Shanti


    Kasturbai Gyasto
    Mitgl. d. UP der VL & OB'm. Thingsala
    V.'pres. & Pr. Min. Atraverdo
    VR Soziales, Umwelt & Sport Tir Na nÒg


    P.S.:


    Sag Nein zu Nationalismus,
    sag nein zu Bürokratie und Jurawahn,


    damit Du Dich hinterher nicht übergibst.

  • Niemand, da Herr Jerkov zurückgetreten ist. Laut Verfassung übernimmt das dienstälteste Mitglied die Leitung. Das wäre Herr von Blomkohl.

    Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
    Unionspräsident a.D.
    Präsident der Republik Salbor a.D.

  • Herr von Blomkohl? - Walten Sie Ihres Amtes!

    Shanti


    Kasturbai Gyasto
    Mitgl. d. UP der VL & OB'm. Thingsala
    V.'pres. & Pr. Min. Atraverdo
    VR Soziales, Umwelt & Sport Tir Na nÒg


    P.S.:


    Sag Nein zu Nationalismus,
    sag nein zu Bürokratie und Jurawahn,


    damit Du Dich hinterher nicht übergibst.

  • So, Herr Kurzschluss, ich hab da mal was. ;)



    [doc] Erstes verfassungsänderndes Gesetz zur Identitätsstiftung


    §1 Artikel 8 - Satz 5 der Landesverfassung wird wie folgt neugefasst:
    "Die Amtssprachen Salbors sind Imperianisch und Nöresundisch. Näheres regelt ein Gesetz."
    §2 Dieses Gesetz tritt mit Verkündung in Kraft.


    [/doc]

    Ministerin für salborianische Angelegenheiten
    des Landes Salbor-Katista

  • Da ich ja nicht der Kongressvorsitzende bin, kann ich da nichts machen. Aber ich könnte es ja mal machen, wenn es keiner als Amtsanmaßung ansieht.

    Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
    Unionspräsident a.D.
    Präsident der Republik Salbor a.D.

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