Die Unionsregierung hat Beratung und Beschlussfassung über diese Vorlage beantragt. Ich erteile zunächst das Wort einem Vertreter der Unionsregierung zur Antragsbegründung, anschließend ist die Beratung für mindestens 96 Stunden eröffnet:
[Beratung u. Beschlussfassung] Sozialgesetzbuch
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Herr Präsident,
meine sehr geehrten Kollegen,
Hohes Haus,
mit der Vorlage eines Entwurfs für ein Sozialgesetzbuch legt die Unionsregierung ein Gesetzespaket auf den Tisch, welches, einem modernen Sozialstaat gemäß, gegen die Auswirkungen der verschiedenen Risiken des Lebens absichern soll.
Ganz bewusst hat die Unionsregierung im ersten Paragraphen eine klare Zielformulierung vorgenommen: "
Ziel des in diesem Gesetz normierten Sozialrechts ist es, soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen, soziale Sicherheit zu gewährleisten und soziale Hilfen, mit dem Ziel der Selbsthilfe, zu definieren, und dabei die Ziele staatlicher Sozialpolitik, als da sind das Entstehen sozialer Risiken vorzubeugen, soziale Risiken auszugleichen sowie das Einkommens-, Versorgungs- und Lebensniveau einzelner Personen- oder Personengruppen zu sichern und zu verbessern, zu unterstützen."
Diese Zielformulierung macht deutlich, worum es geht:
- Absicherung gegen die Auswirkungen von eingetretenen Lebensrisiken,
- Hilfe zur Selbsthilfe,
- Verbesserung von Lebenslagen,
- Prävention.
Deswegen wurden neben den klassischen Lebensrisiken wie Alter, Krankheit, Invalidität, Pflegefall oder Waisenschaft, auch die Hilfe zum Lebensunterhalt auch explizit die Kriegsinvalidität, die Kinder- und Jugendhilfe, die Familienunterstützung, die Obdachlosenhilfe und die Suchtbekämpfung in das Gesetz aufgenommen. Denn bei der Kriegsinvalidität, der Obdachlosenhilfe oder der Hilfe zur Suchtbekämpfung handelt es sich um Lebenslagen, aus denen die Menschen sich, wenn sie erst einmal in diese Lagen geraten sind, aus eigener Kraft oft nicht mehr befreien können.
Auch wenn wir uns eine heile Welt wünschen, ist es doch in nicht wenigen Fällen Realität, dass Kinder und Jugendliche in Verhältnissen aufwachsen, die ihrer Entwicklung nicht förderlich sind. Oft sind Familien mit ihrer Situation überfordert. Da ist es gut, wenn die staatliche Gemeinschaft effektive Hilfe anbieten, so dass sich Familienverhältnisse bessern und stabilisieren und Kinder und Jugendliche in geschützten Räumen und gefördert aufwachsen können.
Dabei geht es nicht nur darum, Geld zu verteilen, sondern ganz konkrete Hilfen anzubieten. Denn wir alle wollen ja, dass die Kinder und Jugendlichen in ihren Elternhäusern aufwachsen können, dass sich die Familien gut entwickeln und so ihre Aufgaben erfüllen und ihre Rechte ausüben können. Aus diesem Grund wurden zur Kinder- und Jugendhilfe sowie zur Familienunterstützung ganz bewusst ein ganzes Bündel an Hilfsangeboten aufgenommen.
Ratelon ist eines der reichsten Staatn dieser Welt. Es gibt daher aus finanzieller Sicht überhaupt keinen Grund, warum Menschen kein schützendes Heim haben sollen. Es iswt das erklärte Ziel dieser Unionsregierung, die Obdachlosigkeit in Ratelon zu beenden, so dass jeder Mensch, der in Ratelon lebt, nicht auf der Straße wohnen muss. Ich bin mir bewusst, dass dies ein ambitioniertes Ziel ist, aber wir werden hart dafür arbeiten jedem obdachlosen Menschen ein würdiges Zuhause und damit eine neue Zukunftsperspektive zu geben.
Die Unionsregierung ist der Überzeugung, dass dieses Gesetz ein guter Start in einen modernen Sozialstaat bietet. Dieses Gesetz wird - ohne Überteibung - Millionen Menschen eine bessere Zukunft ermöglichen.
Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank.
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Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
Um dieser umfangreichen Vorlage die nötige Aufmerksamkeit schenken zu können, beantragt die Fraktion der FPR eine Verlängerung der Aussprache.
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Auf Antrag der FPR-Fraktion wird die Aussprache zunächst bis nächsten Samstag, den 26. Juni, 20 Uhr verlängert.
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Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
ich begrüße sehr den vorgelegten Gesetzentwurf. Er kombiniert vorbildlich den Grundsatz der Solidarität mit dem Gedanken der Hilfe zur Selbsthilfe.
Dieser Entwurf findet daher meine Zustimmung.
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Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
Die FPR-Fraktion unterstütze die mehrheitlichen Punkte dieses Entwurfs. In folgenden Bereichen sehen wir jedoch Anpassungsbedarf und schlagen daher folgende Anpassungen vor:
Die Menschen arbeiten hart und wir sind der Überzeugung, dass sie einen Ruhestand in Würde verdient haben. Sie sollen ihr Leben geniessen können. Gerade über 60 nehmen leider krankheitsbedingte Leiden deutlich zu, daher plädieren wir für Rentenalter 62.
Die Frage der Finanzierung wurde bereits in Kapitel I geklärt und wurde daher gestrichen. Wir sind der Ansicht, dass jeder ehemals Erwerbstätige Anspruch auf ein Leben in Würde auch im Alter hat. Daher plädieren wir für eine Absenkung der Beitragspflicht auf fünf Jahre, sofern der Betroffene weiterhin in Ratelon wohnhaft ist. Alle anderen sollen nach 20 Beitragsjahren einen Anspruch stellen können.
In Paragraf 15 handelt es sich schliesslich nur um eine Korrektur von RT auf Bramer.
Gerade in der Freizeit passieren leider häufig Unfälle die einen grossen Einfluss auf das Leben der Menschen nehmen. Sei dies nun bei Ski- oder Radfahren, oder gar im Strassenverkehr. Solche Fälle auszuklammern würde die Wirksamkeit einer solchen Versicherung massiv tangieren.
Ein Beitrag in der Höhe von 3000 Bramer ist leider deutlich zu tief bemessen um eine Intensivpflege zu gewährleisten. Ich muss gestehen, dass auch 5000.- eher tief bemessen sind. Im Verbund mit weiteren Massnahmen sollten wir so dem Ziel einer qualitativ hochstehenden Pflege deutlich näher kommen.
Was diese letzten beiden Kapitel angeht, so fallen sie ausgesprochen dürftig aus und bieten so keinerlei Mehrwert. Bevor ich hier jedoch eine Alternative einbringe, wüsste ich gerne von der Regierung ob sie allenfalls in diesen beiden oft eng verknüpften Bereichen zusätzliche Massnahmen geplant hat?
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Herr Präsident,
ich bitte um Korrektur des § 16 Punkt c von RT auf Bramer; vielen Dank.
Herr Präsident,
werte Kollegen,
ich bin davon überzeugt, dass wir alle wollen, dass jeder Mensch im Alter oder im Falle von invalidität oder eines anderen Falles gut und würdig leben kann. Denn ist Politik an das Machbare gebunden.
Einer Person bereits nach 5 Jahren Beitragszahlung einen Anspruch auf Grundrente in Höhe von 1.200 Bramer zuzugestehen bedeutet nichts anderes, als die Rentenversicherung in den Ruin zu treibeno oder eine Einwanderung in die Rentenversicherung anzustoßen. Denn ein ausländischer Staatsbürger, der fünf Jahre vor Rentenbeginn nach Ratelon einwandert, fünf Jahre in die Rentenversicherung einzahlt, hätte dann genauso einen Anspruch auf die volle Grundrente, wie eine Person, die 40 Jahre ununterbrochen in Ratelon gelebt hat.
Nun mag der Eine oder die Andere einwenden, dass fünf Beitragsjahre besser seien als 40 Jahre ohne Beitragszahlung. Wer so argemuntertiert, der übersieht jedoch, dass ein sehr großer Teil der Personen, die auf weniger als 40 Beitragsjahre kommen, Personen sind, die zum Beispiel wegen Kiindeererziehung, Haushaltsführung oder Pflege von Angehörigen keine durchgehende oder überhaupt keine Erwerbsbiogreaphie haben. Es sind also Tätigkeiten, die zwar nicht entlohnt werden, aber dennoch indirekt auch der Gesamtgesellschaft zugute kommen.
Was die vorgeschlagene Änderung in § 20 angeht. Es mag durchaus richtig sein, dass die meisten Unfälle während der Freizeit oder im Haushalt passieren. Wir müssen uns aber im Kalren sein, dass erstens die Gesetzlichen Sozialversicherungen nicht 100% aller Lebensrisiken abdecken können ohne Gefahr zu laufen, dass die Kosten expldoeren und die Beiträge entsprechend angepasst werden müssen, und zweitens vieles ja auch von der Gesetzlichen Krankenkasse abgedeckt wird. Und lassen Sie mich noch auf einen dritten Punkt kommen: der Selbstverantwortung, der privaten Vorsorge und der Frage, ob wir der privaten Versicherungswirtschaft wirklich komplett das Wasser abgraben wollen.
Zur vorgeschlagenen Änderung in § 22: auch hier sollten wir erswtens die Leistungsfähigkeit der Pflegeversicherung nicht aus den Augen verlieren und zweitens müssen wir uns vor Augen halten, dass nicht die kompletten Kosten eines Pflegeheimes aus Pflegekosten, sondern aus unterschiedlich hohen Anteilen auch aus Unterbringungskosten bestehen. Aufgabe der Pflegeverswicherung kann es nur sein, die reinen Pflegekosten abzudecken. Von daher erscheinen mir die im Regierungsentwurf veranschlagten 3.000 Bramer wirklich ausreichend zu sein.
Was die Kapitel XI und XII angeht: ja, die sind in der Tat sehr kurz gefasst worden. Zum Einen, weil diese durcvh Steuern finanziert werden, zum anderen, weil die Unionsregierung der Auffassung, dass zunächst eine reine Zielbeschreibung ausreichend ist. Hier muss die weitere Praxis zeigen, ob weitere Zielbestimmungen oder anderweitige Ergänzungen notwendig oder sinnvoll sind.
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Patrick Martinshof
Hat das Thema aus dem Forum Unionsparlament nach Archiv des 54. Unionsparlamentes verschoben
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