[Beratung u. Beschlussfassung] Energieeffizienzfördergesetz

  • Die Unionsregierung beantragt Beratung und Beschlussfassung über diese Vorlage.

    Ich erteile das Wort zunächst einem Mitglied der Unionsregierung, anschließend ist die Beratung für mindestens 96 Stunden eröffnet.


    Gesetz zur Förderung der Energieeffizienz

    (Energieeffizienzfördergesetz / EnEFöGes)


    § 1 Zielsetzung

    Mit Hilfe der Bestimmungen dieses Gesetzes sollen Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz mit dem Ziel der Reduktion des Energieverbrauchs gefördert werden.


    § 2 Antragsberechtigt

    Die Anträge zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz können sowohl natürliche als auch juristische Personen zur Förderung solcher Maßnahmen im privaten wie im gewerblichen Bereich stellen. Antragsberechtigt sind zudem kommunale Selbstverwaltungseinheiten im Sinne des § 3 Unionskommunalgesetz.


    § 3 Zuständigkeit

    Zuständig für die Bewilligung der Anträge zur Förderung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz ist die Unionsförderagentur.


    § 4 Förderung

    (1) Gefördert werden Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienzsteigerung, wenn durch die Förderung der Energieverbrauch um mindestens 30% gesenkt wird, die letzte Maßnahme zur Steigerung der Energieeffizienz mehr als 10 Jahre zurückliegt und das geförderte Projekt sich auf dem Gebiet der Demokratischen Union Ratelon befindet.

    (2) Die Fördersumme beträgt 50% der für die Maßnahme investierten Summe, maximal 20 Millionen Bramer.

    (3) Die Bestimmungen des § 3 Unionsfördergesetz finden auf Fördermaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz keine Anwendung.


    § 5 Pflichten des Fördernehmers

    Der Fördernehmer hat:

    a. die finanzielle Förderung ausschließlich für den im Antrag auf finanzielle Förderung beschriebenen Verwendungszweck zu gebrauchen;

    b. auf Verlangen der Unionsförderagentur Nachweise über die Verwendung der finanziellen Förderung zu erbringen und

    c. Finanzmittel aus der Fördermaßnahme zur Energieeffizenzsteigerung, die nicht für den im Antrag auf finanzielle

    Förderung beschriebenen Verwendungszweck verwendet wurde, an die Unionsförderagentur zurückzuzahlen.


    § 6 Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.


    Michael Heen
    Präsident des Unionsparlaments

    Ministerpräsident der Republik Imperia a.D.

  • Herr Präsident,

    meine sehr geehrten Kollegen,

    Hohes Haus,

    mit dem Gesetz zur Förderung der Energieeffzienz erstrebt die Unionsregierung deutliche Energieeinsparungen sowohl im privaten, und privatwirtschaftlichen als auch im kommunalen Bereich an. an.

    Die Unionsregierung verfolgt mit diesem Gesetz mehrere übergeordnete Ziele:

    im Bereich der privaten Haushalte sollen durch die Energieeffizienz und die damit einhergehenden Energieeinsparungen eine Erhöhung der Kaufkraft bewirkt werden. Dieses Mehr an Kaufkraft können die privaten Haushalte dann selbstbestimmt entweder ausgeben oder ansparen.

    Des Weiteren geht die Unionsregierung auch von Ksoteneinsparungen in der Privatiwrtschaft sowie im kommunalen Sektor aus. Dies stärkt die Wettbewerbsähigkeit unserer Wirtschaft im internationalen Vergleich. Darüber hinaus wird in den entsprechenden Wirtschaftsbranchen die steigende Nachfrage nach entsprechenden energieeffizienteren Produkten und damit in Verbindung stehende Dienstleistungen der Wirtschaft einen weiteren Schub geben und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen.

    Neben diesen wohlstandssteigernden Effekten wird die bessere Energieeffizienz auch einen starken positiven Einfluss auf die Umwelt und unsere Lebensqualität haben: wo immer weniger Schadstoffe in die Luft gelassen werden, wird die Luft sauberer; das ist gut für unsere Umwelt und für uns Menschen.


    Was die Förderung angeht, so hat diese zwei Seiten: auf der einen Seite wird vom Geförderten eine Eigenleistung verlangt, die 50% der Gesamtkosten der Maßnahme beträgt. Auf der anderen Seite jedoch, wurde die maxdimale Fördersumme sehr großzügig gehandhabt, nämlich auf 20 Millionen Bramer festgelegt. Damit wollenb wir allen Privathaushalten, Unternehmen und Kommunen, die bilsang aus Kostengründen von größeren Investitionen in die Energieeffizienz abgesehen haben, einen starken Anreiz geben, diese Zurückhaltung aufzugeben.

    Wenn man zudem bedenkt, dass das Objekt, an dem die Energieeffizienz vorgenommen wird, an Wert gewinnt, dann lässt sich dieser Eigenanteil sehr gut begründen.


    Der vorgelegte Gesetzentwurf ist zudem Ausdruck der Überzeugung, dass nicht Verbote sondern Anreize das beste Mittel sind, um bestimmte Ziele zu erreichen. Der Bürger wird dsamit als freie Person anerkannt, der selbstbestimmt und solidarisch am Gemeinwohl mitwirken und gleichzeitig seine eigenen Belange berücksichtigt.


    Meine sehr geehrten Kollegen, ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetz; vielen Dank.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,


    Die Steigerung der Energieeffizienzsteigerung scheint mir eine unglückliche Formulierung. Überhaupt bleibt die Frage offen von was die Energieeffizienz gesteigert werden soll?

    Sahra Devillier

    Unionskanzlerin a.D.

    Präsidentin des Unionsparlaments a.D.

  • Frau Kollegin,

    generell versteht man unter Effizienz das Verhältnis der eingesetzten Ressourcen zum Ertrag, der mit dem Einsatz der eingesetzten Ressourcen erreicht wird. Konkret auf die Eneergieeffizienz angewendet bedeutet dies das Verhältnis von eingesetzten Energieträgern, wie fossile Brennstoffe oder regenerative Energieträger, zum Ertrag bzw. Nutzen, der sich aus dem Einergieeinsatz ziehen lässt.

    Um ein Beispiel zu nennen: wir haben ein Gaskraftwerk, das 1000 Kubikmeter Erdgas benötigt um 1000 Kilowatt Strom zu erzeugen. Wenn jetzt aufgrund einer neu installierten Turbine für die Produktion von 1000 Kilowatt Strom nur noch 500 Kubikmeter Erdgas benötigt wird, dann wurde die Energieeffizienz dieses Gaskraftwerks um 50% gesteigert.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,


    Das bedeutet also, dass dieses Gesetz undifferenziert auf alle Bereiche angewendet werden soll? Zum Beispeil Energieproduktion, Transportwesen, Rohstoffförderung, Eigenheim, Unterhaltungselektronik und so weiter und so fort?

    Sahra Devillier

    Unionskanzlerin a.D.

    Präsidentin des Unionsparlaments a.D.

  • In der Tat, Frau Kollegin Devillier,

    dieses Gesetz soll in der Tat auf breitstester Front Anwendung, und zwar überall dort, wo sich durch Energieeffzienzsteigerungen Energie einsparen lässt. Denn wir setzen damit einen wichtigen Stimulus für die Wirtschaft:

    - in der entsprechenden Branche wird es zu einem Anstieg der Aufträge führen, was wiederum zum Ausbau der Produktionskapazitäten führt, zu mehr Beschäftigung und einem Rückgang der Arbeitslosigkeit führen wird,

    - die Ausgaben der privaten Haushalte für Energie werden gesenkt, wodurch den privaten Haushalten mehr Kaufkraft zur Verfügung steht, was wiederum der Wirtschaft zugute kommt, weil ein großer Teil der so gewonnen Kaufkraft in den Knosum fließen wird, was wiederum positive Auswirlungen auf die Auftragslage der Unternehmen und den Arbeitsmarkt haben wird,

    - und schließlich wird den Unternehmen durch sinkende Ausgaben für Energie wiederum mehr finanzielle Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, ihre Wettbewerbsfähigkeit wird verbessert, weil sie die gesunkenen Energiekosten zum Beispiel durch sinkende Preise an die Kunden weitergeben können, was wiederum zu einer höheren Nachfrage nach deren Produkten unde Dienstleistungen führen wird.


    Herr Präsident,

    werte Kollegen,

    dieses Gesetz, dass natürlich auch dem Umweltschutz dienen soll, ist eine großartige Maßnahme zur Förderung unserer Wirtschaft in allen Teilen Ratelons. Ich werbe daher nachtrüglich für ihre Zustimmung.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,


    Das vorliegende Gesetz mag zwar gut gemeint sein, aber die Ausführung ist nicht sonderlich gelungen. Es sollte zumindest definiert werden anhand welcher Kennzahlen die Effizienzsteigerung bemessen wird.


    Zudem halte ich es nach wie vor für missverständlich von einer „Steigerung der Energieeffizienzsteigerung“ zu sprechen.

    Sahra Devillier

    Unionskanzlerin a.D.

    Präsidentin des Unionsparlaments a.D.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!