Die Unionsregierung beantragte Ausspprache und Abstimmung über die von ihr eingebrachte Vorlage.
Das Wort hat die Antragstellerin, anschließend ist die Aussprache eröffnet.
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Gesetz über die uniosweite Vereinheitlichung des Verwaltungshandels (VerwVereinGes)
§ 1
Das Vertretungsgesetz über das einheitliche Verwaltungshandeln
(VerwVertrG) vom 02.02.2013 (Aktenzeichen: UGBl 2013/05) wird mit
Inkrafttreten dieses Gesetzes aufgehoben.
§ 2
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die Verwaltungsgesetze der Länder außer Kraft.
§ 3
Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das
Uninionsverwaltungsaktsgesetz (UVaG) in allen Provinzen der
Demokratischen Union Ratelon in kraft.
§ 4
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
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