Werte Kolleginnen und Kollegen,
die KDU-Fraktion beantragt Debatte und Abstimmung über die folgende Gesetzesvorlage:
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Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz bei Einbürgerungen
Artikel 1
Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird wie folgt geändert:
§ 1
Der §4a Zugang zu öffentlichen Ämtern erhält die Nummerierung 4b.
Artikel 2
Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird wie folgt ergänzt:
"§ 4a
Anträge auf Erteilung der Unionsangehörigkeit und Unionsbürgerschaft müssen im öffentlichen Bereich des Amtes für Einwohnerangelegenheiten gestellt werden und dürfen nur im Rahmen des gestellten Antrags Berücksichtigung durch das Amt finden. Über den öffentlich gestellten Antrag hinaus gehende Gewährungen sind nichtig."
Artikel 3
Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
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Das Wort hat die Antragstellerin, anschließend ist die Debatte eröffnet.