Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz bei Einbürgerungen

  • Werte Kolleginnen und Kollegen,
    die KDU-Fraktion beantragt Debatte und Abstimmung über die folgende Gesetzesvorlage:


    [doc]
    Gesetz zur Herstellung von mehr Transparenz bei Einbürgerungen
    Artikel 1
    Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird wie folgt geändert:
    § 1
    Der §4a Zugang zu öffentlichen Ämtern erhält die Nummerierung 4b.
    Artikel 2
    Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird wie folgt ergänzt:
    "§ 4a
    Anträge auf Erteilung der Unionsangehörigkeit und Unionsbürgerschaft müssen im öffentlichen Bereich des Amtes für Einwohnerangelegenheiten gestellt werden und dürfen nur im Rahmen des gestellten Antrags Berücksichtigung durch das Amt finden. Über den öffentlich gestellten Antrag hinaus gehende Gewährungen sind nichtig."
    Artikel 3
    Dieses Gesetz tritt mit Verkündung im Unionsgesetzblatt in Kraft.
    [/doc]


    Das Wort hat die Antragstellerin, anschließend ist die Debatte eröffnet.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren,
    mit der vorgelegten Gesetzesnovelle will die KDU-Fraktion eine größtmögliche Transparenz und Klarheit in Sachen Verleihung der Unionsbürgerschaft und Unionsangehörigkeit erreichen.
    Grundgedanke, dass die Anträge auf Unionsbürgerschaft oder Unionsangehörigkeit öffentlich einsehabr sind, ist nach Auffassung der KDU-Fraktion das Transparenzgebot, so dass gewährleistet wird, dass jeder das zugesprochen bekommt, was er tatsächlich beantragt hat.
    Fälle, bei denen, statt der beantragten Unionsangehörigkeit, die Unionsbürgerschaft verliehen, weil der Antragsteller und die Behördenleitung des AfEA sich im aufgrund eines privaten Gesprächs im stillen Kämmerlein darauf geeinigt haben, darf es nicht mehr geben.
    Ich bitte daher um Ihre Zustimmung; vielen Dank.

    Tatjana Bont


    Vize-Präsidentin des Unionsparlaments
    Mitglied des Unionsparlaments
    Mitglied der KDU

  • Sehr geehrte Frau Bont,


    können Sie ausführen, inwiefern 1. die bisherige Rechtslage abweichend ist und in welchen Fällen 2. die bisherige Rechtslage zu problematischen Ergebnissen geführt hat?

    Bernardo G. Macaluso Spdu_logo_kleiner.jpg
    Unionskanzler a. D.

    Primo Ministro di Herót a. D.

  • Sehr gerne Herr Unionskanzler.


    Nach den Paragraphen 3 und 4 sind Anträge auf Unionsangehörigkeit und Unsbürgerschaft beim Amt für Einwohnerangelegenheiten einzureichen. Diese Anträge, so war es üblich, sind in einem speziell dafür eingerichteten öffentlichen Bereich einzureichen. Dies war Konsens. Von daher weicht die geltende Rechtslage nicht von der vorgeschlagenen Gesetzänderung ab, sondern durch die vorgeschlagene Gesetzesnovelle soll die bisherige Praxis klargestellt werden.


    Bislang gibt es - zum Göück - nur einen Fall, nämlich die Einbürgerung von Herrn Ernest Caesarius Kelly: Herr Kelly beantragte am 31.07. diesen Jahres die Unionsangehörigkeit und bekam am selben Tag die Unionsbürgerschaft verliehen.


    Sie, Herr Unionskanzler, werden sich sicherlich an diesen Vorfall erinnern, denn auf Ihre Anfrage, auf welcher Grundlage Herr Kelly die Unionsbürgerschaft verliehen bekommen hat, da er doch lediglich die Unionsangehörigkeit beantragt hatte, erhielten Sie von der zuständigen Sachbearbeiterin die Auskunft, dass die Verleihung aufgrund eines persönlichen Gesprächs erfolgt sei sowie aufgrund der Tatsache, dass Herr Kelly die Eidesformel gesprochen habe, womit er dokumentiert habe, dass er die Unionsbürgerschaft annehmen wolle.


    Mit dieser Gesetznovelle soll in Zukunft ein solches intransparentes Verhalten von Seiten des AfEA verhindert und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit geschaffen werden.

    Tatjana Bont


    Vize-Präsidentin des Unionsparlaments
    Mitglied des Unionsparlaments
    Mitglied der KDU

  • Inwiefern war das Vorgehen denn intransparent und wo fehlt die Rechtssicherheit?


    Das Vorgehen war insoweit intransparent, als die Verleihung der Unionsbürgerschaft nicht auf der Grundlage eines im AfEA-Bereich öffentlich erfolgten Antrags auf Unionsbürgerschaft erfolgte, sondern auf der Grundlage einer - wenn man so will - Geheimabsprache zwischen Antragsteller und Behördenleitung: während der interessierte Beobachter lediglich zur
    Kenntnis nahm, dass der Antragsteller die Unionsangehörigkeit beantragte, hat er, hinter den Kulissen, bei der Behördenleitung die Unionsbürgerschaft beantragt. Das ist es, was die Intransparenz bei diesem Verfahren ausgemacht hat.
    Um dies in Zukunft einen Riegel vorzuschieben, hat die KDU-Fraktion die vorliegende Gesetzesnovelle eingebracht.
    Ich denke, dass es in unser aller Interesse ist, wenn Einbürgerungen so transparent wie möglich sind.

    Tatjana Bont


    Vize-Präsidentin des Unionsparlaments
    Mitglied des Unionsparlaments
    Mitglied der KDU

  • Wo genau das berechtigte Interesse von Außenstehenden in Einbürgerungsangelegenheiten liegt, ist mir aber nicht klar. Im Gegenteil, ich verstehe sehr gut, wenn solche Angelegenheiten nicht öffentlich diskutiert werden. Das Problem, für das dieses Gesetz eine Lösung darstellen soll, wurde aus meiner Sicht bisher nicht deutlich gemacht.

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    Unionskanzler a. D.

    Primo Ministro di Herót a. D.

  • Der Gesetzgeber hat das Gesetz so gestaltet, dass ein Antragsteller, wenn er die Unionsangehörigkeit beantragen wollte, einen Antrag auf Unionsangehörigkeit stellen muss, wenn er die Unionsbürgerschaft beantragen wollte, einen Antrag auf Unionsbürgerschaft stellen muss, wobei das Verfahren für die Erlangung der Unionsbürgerschaft so gestaltet wurde, dass vor der Verleihung der Unionsbürgerschaft zunächst die Unionsangehörigkeit verliehen wurde und anschließend eine Eidesformel gesprochen werden musste.


    Das öffentliche Interesse besteht darin, dass eine Kontrollfunktion sichergestellt ist. Es soll sichergestellt werden, dass der Antragsteller tatsächlich das bekommt, was er beantragt hat, zumal es der Verwaltung nicht zusteht, einem Antragsteller mehr zu gewähren als dieser beantragt hat.


    Aus diesem Grund, muss das ganze Verfahren - von der Antragstellung bis zur Gewährung - öffentlich durchgeführt werden.

    Tatjana Bont


    Vize-Präsidentin des Unionsparlaments
    Mitglied des Unionsparlaments
    Mitglied der KDU

  • 1. Worin bestünde denn der Anreiz für das Amt, Anträge fehlerhaft zu beantragen?
    2. Warum sollten wir ausgerechnet diesen Beamten nicht vertrauen, Anträge im Sinne des Gesetzes korrekt zu bearbeiten? Mit erscheint das weiterhin absolut willkürlich.
    3. Es handelt sich beim Staatsbürgerschaftsantrag um ein Verfahren, das persönliche Daten beinhaltet und die Öffentlichkeit nicht unmittelbar betrifft. Also ist auch kein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit vorhanden.

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    Unionskanzler a. D.

    Primo Ministro di Herót a. D.

  • Vielen Dank für die Nachfragen, Herr Unionskanzler.


    Zur ersten Frage: das Amt selbst beantragt ja nichts, sondern bearbeitet die Anträge. Ich gehe mal davon aus dass Sie das auch meinten. Ein Anreiz könnte darin liegen, dass es darum geht, sich die Arbeit zu vereinfachen. Wenn das Gesetz aber verlangt, dass für die Erlangung der Unionsbürgerschaft ein zeistufiges Verfahren durchlaufen wird, dann kann die Verwaltung von dieser Vorschrift aber nicht nach eigenem Gutdünken abweichen.


    Lassen Sie mich Ihre zweite Frage wie folgt beantworten: es geht hier nicht darum, dass wir den Beamten nicht vertrauen sollten. Es geht vielmehr darum, durch die Gesetzesnovelle Klarheit und damit ein Mehr an Rechtssicherheit zu schaffen.


    Zu Ihrem Einwand: Der Gesetzgeber, der dieses Gesetz erlassen hat, wollte Öffentlichkeit in Sachen Einbürgerung herstellen, unter anderem deswegen, weil damit auch die Frage der Erlangung des Wahlrechts verbunden ist. Wie Sie wissen, erlangt jemand auf Unionsebene das aktive und passive Wahlrecht 28 Tage nach Erlangung der Unionsbürgerschaft. Würde das Verfahren nicht öffentlich sein, würde dies etwaigen Manipulationen Tür und Tor öffnen.
    Herr Unionskanzler, Vertrauen in die öffentliche Verwaltung ist sicherlich ein hohes Gut. Wir wissen aber, dass Menschen ihre Schwächen haben, weshalb in einer Demokratie die Institutionen immer der Kontrolle unterliegen. Im Falle des Amtes für Einwohnerangelenheiten wird die erforderliche Kontrolle durch das öffentliche Verfahren der Einbürgerung garantiert. Ja, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.


    Herr Unionskanzler, mit dieser Gesetzesnovelle soll das ins Gesetz geschrieben werden, was eigentlich selbstverständlich ist und Wort des Gesetzes über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit zwar nicht klar formuliert, aber bereits im Geiste des Gesetzes angelegt wurde: ein transparantes und damit für jeden nachvollziehbares Verfahren zu garantieren.

    Tatjana Bont


    Vize-Präsidentin des Unionsparlaments
    Mitglied des Unionsparlaments
    Mitglied der KDU

  • Es bedarf aber eben gerade keines neuen Gesetzes, um zu bewirken, dass eine Behörde ein bestehendes Gesetz berücksichtigt.


    Und nicht Jeder muss diese Gesetzeskonformität zu jeder Zeit nachprüfen können sondern nur die Kontrollorgane, sofern auch ein Verdacht besteht.

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    Unionskanzler a. D.

    Primo Ministro di Herót a. D.

  • Herr Unionskanzler, in dieser Frage besteht dann ein Meinungsdissens zwischen Regierung und Opposition.
    Das von mir angeführte Beispiel zeigt jedoch, dass ich glaube behaupten zu dürfen, dass wir die besseren Argumente haben. Denn die Kontrollorgane selbst können keine Nachprüfungen anstellen, wenn zwischen Antragsteller und Behördenleitung eine verdeckte Kommunikation stattfindet.
    Des Weiteren - und ich habe das bereits dargelegt - hat der Gesetzgeber diese Transparenz gewollt. Die von der KDU-Fraktion eingebrachte Gesetzesnovelle dient lediglich dazu, ein Mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen.

    Tatjana Bont


    Vize-Präsidentin des Unionsparlaments
    Mitglied des Unionsparlaments
    Mitglied der KDU

  • Nochmal: Es besteht nicht die geringste Rechtsunsicherheit. Der Antragsprozess ist bereits heute klar definiert und dass das AfEA in der Vergangenheit gelegentlich im persönlichen Gespräch mit dem Antragsteller Unklarheiten beseitigt hat, ist doch wohl nichts, was den Verantwortlichen noch zum Vorwurf gemacht werden sollte. Gesetzlich unterbinden sollten wir es schon gar nicht. Und natürlich kann jederzeit eine Nachprüfung stattfinden. Schließlich kann die oder der Zuständige einfach befragt werden und im Zweifelsfall liegt auch ein Schriftverkehr vor.

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    Unionskanzler a. D.

    Primo Ministro di Herót a. D.

  • Wenn Sie keine Argumente gegen meine Einwände haben, würde ich das nicht "im Kreis bewegen" nennen. Eher "gegen die Wand rennen". Wenn Sie an diesem Entwurf festhalten, dann doch nur aus Prinzip.

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    Unionskanzler a. D.

    Primo Ministro di Herót a. D.

  • Herr Unionskanzler, keiner verlangt von Ihnen, einer Meinung mit mir oder der Opposition zu sein. Es täte der Debattenkultur in diesem Hause jedoch keinen Abbruch, wenn Sie meinen Vortrag nicht mit dem Pauschalurteil wegzuwischen versuchen würden, ich würde keine Argumente vorbringen. Das ist in höchstem Maße unredlich und zerstört die Basis der konstruktiven parlamentarischen Zusammenarbeit.
    Ich habe Ihnen die Argumente genannt, die uns, die KDU-Fraktion, zu der Überzeugung haben kommen lassen, diese Gesetzesnovelle einzubringen, Sie haben Ihre Argumente vorgebracht, mit denen Sie begründet haben, warum Sie, und mit Ihnen sehr wahrscheinlich die gesamten Regierungsfraktionen, dieser Gesetzesnovelle nicht zustimmen können oder wollen.
    Es liegt nun an Ihnen und Ihren Kollegen in den Regierungsfraktionen zu entscheiden, ob Sie der Gesetzesnovelle zustimmen wollen oder nicht.

    Tatjana Bont


    Vize-Präsidentin des Unionsparlaments
    Mitglied des Unionsparlaments
    Mitglied der KDU

  • Ich habe ihnen Gegenargumente genannt und Sie haben entgegnet, dass wir uns "argumentatorisch im Kreis" drehen. Da erkenne ich kein Argument mehr auf ihrer Seite.


    Zum Verfahren haben Sie aber zweifellos recht.

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    Unionskanzler a. D.

    Primo Ministro di Herót a. D.

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