2014/33 Aussprache: Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro


  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    das Unionsparlament hat das folgende Gesetz beschlossen. Der Unionsrat besaß Einspruchsrecht, die Frist wurde allerdings bereits überschritten.


    Die Aussprache ist eröffnet.


    [DOC]
    Gesetz über die Verhängung von Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro


    § 1
    Die Unionsregierung wird ermächtigt, zur Unterstützung der Bemühungen des Hohen Rates der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete um eine vertragliche Lösung der gegenwärtigen Polkrise die folgenden Sanktionen gegen die Föderale Republik Andro zu verhängen:



    A.) ab 14. April 2014, 20:01 Uhr:
    01. Einreiseverbot für Regierungsmitglieder und Spitzenbeamte, sofern sie nicht Botschafter der Föderalen Republik Andro im jeweiligen Mitgliesstaat der Internationalen Hochkommission für die Polgebiete sind.
    02. Einfrieren von Vermögenswerten von privaten und staatlichen Firmen, Unternehmen und anderen Organisationen, die sich am Verstoß gegen die Polkonvetion beteiligen und Sanktionsmaßnahmen gegen deren Spitzenmanager und hohen Beamten.
    03. Entzug der Überflugrechte und Landerechte für androische Fluggesellschaften.


    B.) ab 28. April 2014:
    04. Entzug der Transitrechte für unter androischer Flagge fahrende Schiffe durch die Hoheitsgewässer und gegebenfalls Binnengewässer.
    05. Einfrieren sämtlicher Vernögenswerte androischer Unternehmer und anderer Privatpersonen.
    06. Handelsboykott gegen androische Erdöl- und Erdgasprodukte sowie für sämtliche technischen Geräte und chemischen Produkte, die für die androische Erdgas- und Erdölindustrie wichtig sind sowie Exportstopp.


    C.) ab 5. Mai 2014:
    7. Handelsboykott gegen androische technische Produkte einschließlich der Automobil-, Flugzeug- und Schiffsbaubranche und gegen androische natürliche Rohstoffe und Agrarprodukte.
    8. Handelsboykott gegen die androische Textilindustrie.
    9. Ausschluss dreibürgischer und/oder androischer Banken vom internationalen Zahlungsverkehr.


    D.) ab 19. Mai 2014:
    10. Einreisestopp für androische Staatsbürger.


    E.) ab 2. Juni 2014:
    11. Erlass eines allumfassenden wirtschaftlichen Boykotts.


    § 2
    Dieses Gesetz tritt mit Verkündigung im Unionsgesetzblatt in Kraft.


    [/DOC]

    Geert van Bloemberg-Behrens
    Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
    Präsident des Unionsrats
    Sprecher von Bündnis Grün


    Einmal editiert, zuletzt von Geert van Bloemberg-Behrens ()

  • Ein solcher Beschluss gehört nicht in den Unionsrat, genauso wenig wie er in das Unionsparlament gehört hat. Das ist Exekutivaufgabe. Sollte es hier doch zur Abstimmung kommen, wird sich die Republik Roldem dieser entziehen.

    signet70.pngProf. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz

    Unionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.

    Medical Director des Montarian Portman University Hospital

  • Ich Persönlich empfand die Regelung bezüglich der Polgebiete schon immer als Sinnlos. Ich kann kann einfach keinen Wert darin erkennen Rohstoffe brach liegen zu lassen.
    Wenn wir zumindest eigene Ansprüche an der Region und ihren Bodenschätze hätten würde ich ein Eingreifen ja noch verstehen.
    Aber so wie es zur Zeit aussieht würden wir mit diesem Sanktions-Paket lediglich die Wirtschaft unseres Landes schädigen, unzählige Arbeitsplätze gefährden und die ohnehin schon prekären Beziehungen zur Andro weiter komplizieren.
    Und das alles für nichts und wider nichts.


    Derartiger Unsinn wird auf keinen Fall meine Zustimmung finden.

    Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis.


    Ministerpräsident des Freistaates Freistein.


    Bekennender:
    Exentriker

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