Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vertreterin der Republik Roldem reicht folgende Anfrage an die Unionsregierung ein. Die Anfrage wurde der Unionsregierung schriftlich übermittelt.
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Sehr verehrter Herr Präsident,
ich stelle folgende Anfrage an die Unionsregierung:
1. Welche Unterschiede bestehen zwischen Unionsbürgerschaft und Unionsangehörigkeit?
2. Wie bewertet die Unionsregierung den in den den meisten Gesetzen verankerten Staatsbürgerbegriff in Zusammenschau mit den Begrifflichkeiten der Unionsbürgerschaft und der Unionsangehörigkeit aus Unionsverfassung und Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit?
3. Für welche Ämter der Union, der Länder und der Kommunen sind nach Auffassung Unionsangehörige aktiv oder passiv wahlberechtigt?
4. Sieht die Unionsregierung es als geboten an, das Wahlrecht hinsichtlich der Differenzierung nach Unionsbürgerschaft und Unionsangehörigkeit zu ändern? Wenn ja, wohingehend? Wenn nein, warum nicht?
5. Für welche Ämter der Union, der Länder und der Kommunen können nach Auffassung Unionsangehörige ernannt werden?
6. Hat sich die Einführung des Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit aus Sicht der Unionsregierung bewährt?
7. Welche Weiterentwicklungen sieht die Unionsregierung hinsichtlich des Rechtes der Unionsbürgerschaften und die Unionsangehörigkeiten als geboten an?
8. Welche Aufgaben werden durch das Amt für Einwohnerangelegenheiten wahrgenommen (bitte nach Gesetzen und Verwaltungsanordnungen unterschieden auflisten)?
9. Wie bewertet die Unionsregierung die Arbeit des Amtes für Einwohnerangelegenheiten?
10. Womit ist das Referat 7 des Unionsministerium des Innern und der Justiz befasst und mit wem besetzt?
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
Premierministerin
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