ObUG I 2013/1 Organstreitverfahren Senator des Landes Salbor-Katista ./. Unionsrat

  • [doc]


    Klage


    des Senators des Landes Salbor-Katista, Herrn Patrick van Bloemberg-Behrens


    gegen den Unionsrat
    vertreten durch das Präsidium


    auf
    I. Anerkennung der rechtmäßigen Mitgliedschaft des Senators Patrick van Bloemberg-Behrens im Unionsrat
    II. Einstweilige Anordnung


    I. Herr Patrick van Bloemberg-Behrens wurde am 23.08.2013 vom Landtag des Landes Salbor-Katista einstimmig zum Senator des Landes Salbor-Katista berufen. Dem zuvor wurde am 19.08.2013 vom Landtag ebenfalls beschlossen gemäß §9 (2) der Landesverfassung die Vertretung des Landes im Unionsrat an einen Senator zu übertragen. Herr Patrick van Bloemberg-Behrens ist somit rechtmäßiger Vertreter des Landes Salbor-Katista im Unionsrat.
    Am 23.08.2013 meldete sich der Kläger im Unionsrat an. Noch am gleichen Tag verweigerte der damalige Präsident des Unionsrates, Herr Massimiliano Napolitani die Akkreditierung des Klägers. Als Begründung wurde angegeben, dass der Kläger nicht die Unionsbürgerschaft besäße.
    Als Rechtsgrundlage wurde die Geschäftsordnung des Unionsrates § 3 Abs. 1 Satz 2 und analog dazu § 3 Abs. 7 angegeben.
    Der Kläger ist in der Tat nicht Unionsbürger, sondern Unionsangehöriger.
    Allerdings wird in der Geschäftsordnung von einer "Staatsbürgerschaft" gesprochen, diese existiert in der Form nicht. Die heutige Gesetzeslage sieht eine Einteilung in Unionsbürgerschaft und Unionsangehörigkeit vor.
    Die ehemalige Staatsbürgerschaft entspricht nicht automatisch der aktuellen Unionsbürgerschaft. Es ist viel mehr festzustellen, dass die Geschäftsordnung des Unionsrates veraltet ist.
    Weiterhin ist festzustellen, dass die Geschäftsordnung rechtlich unter der Unionsverfassung einzuordnen ist. Die Bedingungen des §32 (1) sind erfüllt. Die Unionsverfassung stellt weiterhin keine Forderungen daran, ob ein Vertreter die Unionsbürgerschaft oder Unionsangehörigkeit besitzen muss.
    II. Da es dem Kläger zurzeit nicht erlaubt wird, an Sitzungen des Unionsrates teilzunehmen, wird die demokratische Willensbildung extrem gestört, da das Land Salbor-Katista keine Stimme in der Gesetzgebung hat. Zudem droht nach Antrag der Unionspräsidentin vom 30.09.2013 die Unionsexekution über Land.



    30.09.2013
    Patrick van Bloemberg-Behrens[/doc]


    [doc]


    DEMOKRATISCHE UNION
    – Oberstes Unionsgericht –


    BESCHLUSS
    vom 25. Dezember 2013


    In dem Verfahren des Organstreits gemäß § 19 UGerO


    des Landes Salbor-Katista,
    vertreten durch den Senator,
    – Kläger –


    erhebe ich hiermit Organklage gemäß Art. 58 Abs. 1 Nr. 1 der Unionsverfassung, § 19 UGerO gegen


    den Unionsrates,
    vertreten durch den Präsidenten
    – Beklagter –


    I.


    Der Antrag nach § 19 UGerO des Senators des Landes Salbor-Katista wird zur Entscheidung in der Hauptsache angenommen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Hauptverhandlung findet vor dem Obersten Unionsgericht statt. Dem Verfahren wird das Aktenzeichen ObUG I 2013/1 zugewiesen.


    Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der Hauptamtliche Richter Prof. Bongerten den Vorsitz führen. Beisitzer ist der Präsident des Unionsgerichtes Dr. Janßen.


    Mangels anderer verwendbarer Richter haben die Unionsrichter Prof. Bongerton und Dr. Janßen. Herr Heinrich Julius von Jagonburg wird gemäß § 8 UGerO als Schöffe hinzugewählt.


    II.


    Dem Antrag auf einstweilige Anordnung zur Teilnahme an Sitzungen des Unionsrates durch den Kläger wird stattgegeben.


    Inwiefern die Entscheidung des Antragsgegners rechtswidrig gewesen sein könnte, ist nach Ansicht des Gerichts insbesondere unter Betrachtung seiner verfassungsrechtlichen Stellung durch Sachvorträge der Parteien im Hauptverfahren zu erörtern.


    Prof. Joshua B. Bongerton
    Hauptamtlicher Richter am Unionsgericht als Vorsitzender


    Dr. Enno Janßen
    Präsident des Obersten Unionsgerichtes als Beisitzer


    Anlagen: 2[/doc]


    [doc]



    An
    Herrn Präsidenten des Unionsrates
    Ministerpräsident Massimiliano Napolitani



    Sehr verehrter Herr Präsident des Unionsrates!


    In dem Verfahren des Organstreits gemäß § 19 UGerO zwischen dem Senator des Landes Salbor-Katista und dem Unionsrat, Aktenzeichen ObUG I 2013/1, ist Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Unionsgerichte gegeben. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.


    Mit vorzüglicher Hochachtung

    Prof. Joshua B. Bongerton
    Hauptamtlicher Richter am Unionsgericht[/doc]


    [doc]



    An
    Frau Oberste Unionsanwältin
    Dr. habil. Raphaëlle Barré-Sinoussi



    Sehr geehrte Frau Oberste Unionsanwältin!


    In dem Verfahren des Organstreits gemäß § 19 UGerO zwischen dem Senator des Landes Salbor-Katista und dem Unionsrat, Aktenzeichen ObUG I 2013/1, ist Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Unionsgerichte gegeben. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.


    Mit freundlichen Grüßen

    Prof. Joshua B. Bongerton
    Hauptamtlicher Richter am Unionsgericht[/doc]

    signet70.pngProf. Joshua B. Bongerton
    Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
    Vorsitzender Richter des Obersten Gerichtshofs von Roldem

  • Herr Kläger,


    die Tragweite Ihres Antrages ist Ihnen dabei vollumfänglich bewusst?

    signet70.pngProf. Joshua B. Bongerton
    Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
    Vorsitzender Richter des Obersten Gerichtshofs von Roldem

  • Zitat

    Original von Patrick van Bloemberg-Behrens
    Die Klage wird zurückgezogen.


    Der Antrag wird zurück gezogen. Die Klage bleibt aufrecht erhalten.

    Patrick van Bloemberg-Behrens
    Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
    Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


  • [doc]



    An
    Herrn Präsidenten des Unionsrates
    Senator Patrick van Bloemberg-Behrens



    Sehr verehrter Herr Präsident des Unionsrates!


    In dem Verfahren des Organstreits gemäß § 19 UGerO zwischen dem Senator des Landes Salbor-Katista und dem Unionsrat, Aktenzeichen ObUG I 2013/1, ist Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Unionsgerichte gegeben. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.
    Ich setze dafür eine Frist bis zum 19. Januar 2014.


    Mit vorzüglicher Hochachtung

    Prof. Joshua B. Bongerton
    Hauptamtlicher Richter am Unionsgericht[/doc]

    signet70.pngProf. Joshua B. Bongerton
    Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
    Vorsitzender Richter des Obersten Gerichtshofs von Roldem

  • [DOC]


    Sehr geehrter Herr Prof. J.B. Bongerton,


    hiermit teile ich mit, dass Frau Dr. Anaïs Gribonne-Fritz zur Prozessbevollmächtigten des Unionsrates in der Sache "ObUG I 2013/1 Organstreitverfahren Senator des Landes Salbor-Katista ./. Unionsrat" berufen wurde.


    Hochachtungsvoll,


    Manuri, den 15.Januar 2014


    Patrick van Bloemberg-Behrens
    Präsident[/DOC]

    Patrick van Bloemberg-Behrens
    Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
    Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


  • Ich benenne hiermit für den Unionsrat als Rechtsvertretung Herrn RA Prof. Dr. Maximilian von Brinckmann.

    signet70.pngProf. Dr. med. Anaïs Gribonne-Fritz

    Unionsbotschafterin a.D., Premierministerin von Roldem a.D.

    Medical Director des Montarian Portman University Hospital

  • [DOC]


      Manuri, den 15. Januar 2015


      Sehr verehrter Herr Unionsrichter Professor Bongerton,


      hiermit teile ich mit, dass die Direktorin des Unionsrats Frau Staatssekretärin Lilli de Gucht zur Prozessbevollmächtigten des Unionsrats in der Organstreitsache „Senator des Landes Salbor-Katista ./. Unionsrat“ (Az. ObUG I 2013/1) benannt wurde.


      Mit vorzüglicher Hochachtung
      Dr. Annelie Gatineau
      Präsidentin des Unionsrats

    [/DOC]

  • [doc]



    An
    den Ministerpräsidenten des Landes Salbor-Katista
    Herrn Bodo von Kurzschluss



    Sehr verehrter Herr Ministerpräsident!


    In dem Verfahren des Organstreits gemäß § 19 UGerO zwischen dem Senator des Landes Salbor-Katista und dem Unionsrat, Aktenzeichen ObUG I 2013/1, ist Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme vor dem Unionsgerichte gegeben. Bitte machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch.
    Ich setze dafür eine Frist bis zum 23. Januar 2015.


    Mit vorzüglicher Hochachtung

    Prof. Joshua B. Bongerton
    Hauptamtlicher Richter am Unionsgericht[/doc]

    signet70.pngProf. Joshua B. Bongerton
    Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
    Vorsitzender Richter des Obersten Gerichtshofs von Roldem

  • Sehr geehrter Herr Professor Bongerton, hohes Gericht!


    Natürlich folge ich Ihrem Aufruf zu einer Stellungnahme. Nur bezweifle ich, dass diese etwas zu diesem Verfahren beitragen kann.
    Um ehrlich zu sein weiß ich auch nicht was Sie von mir hören wollen.
    Da ich selbst erst seit dem 28.09.2014 wieder Staatsbürger der Demokratischen Union bin, bin ich mit der Hintergrundgeschichte dieses Verfahrens insoweit nur vertraut wie ich es aus den Unterlagen ersehen konnte.

    Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
    Unionspräsident a.D.
    Präsident der Republik Salbor a.D.

  • Werter Herr Ministerpräsident,


    Sie haben das Schreiben als Repräsentant des Landes Salbor-Katista erhalten, dessen temporäres Organ Senator hier geklagt hat. So Sie eine Fristverlängerung möchten, bitte ich Sie um Nennung eines Zeithorizonts.
    Sollten Sie der Klageschrift nichts hinzufügen wollen, ist Ihnen das unbenommen und das Gericht wird mit der Klageschrift und den Einlassungen der Prozessvertreterin des Unionsrats und ggf. der Unionsanwaltschaft sich zur Urteilsfindung zurückziehen. Sie müssen sich jedenfalls nicht weiter äußern.

    signet70.pngProf. Joshua B. Bongerton
    Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
    Vorsitzender Richter des Obersten Gerichtshofs von Roldem

  • Vielen Dank, Herr Ministerpräsident. Ich bitte die Prozessvertretung des Unionsrats um ihre Stellungnahme.

    signet70.pngProf. Joshua B. Bongerton
    Direktor des Unionsverwaltungsgerichts
    Vorsitzender Richter des Obersten Gerichtshofs von Roldem

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