ZitatOriginal von Roland Kuntz
Als Unionskommissar beantrage ich die Neuwahl des Präsidenten des Abgeordnetenhauses.
Herr Kuntz, Ihr Antrag ist mittlerweile obsolet. Ich darf in dem Zusammenhang folgende Feststellungen machen:
1. Gemäß §2 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Hauses zirkuliert das Amt des Präsidenten des Abgeordnetenhauses in alphabetischer Reihenfolge der Nachnamen in monatlichem Wechsel zwischen den Abgeordneten.
2. Nach Art. 18 der Landesverfassung gilt, dass wenn der Landespräsident und alle seine Minister für länger als fünf Tage unentschuldigt abwesend sind der Präsident des Abgeordnetenhauses die Amtsgeschäfte übernimmt, bis zu deren Rückkehr oder er nach vierzehn Tagen Neuwahlen auszuschreiben hat.
3. Gemäß Unionsverfassung Art. 23 Abs. 3 endet die Unionsexekution, sobald ihre Ursache nicht mehr gegeben ist. Ursache für die Unionsexekution ist, wenn ein Land ihm nach der Verfassung oder einem Unionsgesetzt obliegende Pflichten nicht erfüllen kann (Art. 23 Abs. 1).
Daraus folgt:
Am 04.05.2012 wurde ich als Unionsbürger der Demokratischen Union eingebürgert. Gemäß Landesverfassung bin ich am 18. Mai 2012 (Art. 22 der Landesverfassung) Harbothenser geworden. Als solcher Mitglied des Abgeordnetenhauses. Der letzte Beitrag des Herrn Macaluso war am 27.03.2012, sein Rücktritt. Damit bin ich gegenwärtig einziges Mitglied des Abgeordnetenhauses und damit dessen Präsident.
Als Präsident des Abgeordnetenhauses übernehme ich hiermit gemäß Landesverfassung die mir obliegenden Pflichten und übernehme die Amtsgeschäfte des Primo Ministro, da dieser Posten vakant ist.
Ich stelle fest, dass die Unionsrepublik Heroth ihre Pflichten gegenüber der Union fortan erfüllen kann und Sie als Unionskommissar entlastet sind. Ich werde im Verlauf des Tages mich im Unionsrat als Vertreter der Republik Heroth melden und umgehend Wahlen für das Amt des Primo Ministro ausschreiben.
Ich bedanke mich für Ihre Mühe und Ihr Engagment.