Herrschaften, mir ist eine kleine Widersprüchlichkeit in unserer Verfassung aufgefallen. Bei der Beschreibung der Aufgaben des Kaisers, ist festgelegt, dass der Kaiser die Mitglieder der Imperialregierung ernennt. Bei der Definition der Imperialregierung wird erwähnt, dass eben jene aus dem Imperialkanzler und den Imperialministern besteht. Bei der Wahl des Imperialkanzlers steht geschrieben, dass jener vom Sekretär der Imperialversammlung ernannt wird.
Diese Passagen widersprechen sich und wir sollten hier Abhilfe schaffen.