Perry sieht den Aufmarsch in der Hauptstadt aus einiger Entfernung und mit Verzweiflung gepaarter Zufriedenheit. Die Republik ist nicht mehr leistungsfähig.
Beiträge von Reichsgraf Perry II. von Montary
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Herzlich willkommen zurück, Majestät!
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Wunderbar, unser Wappen ziert auch die Signaturen meines Bruders Fabian Montary und meiner Tochter und Erbreichsgräfin Amie Montary. Meine älteste Tochter Renée von Jagonburg hat ja ins Kaiserhaus eingeheiratet. Dann wollen wir uns vielleicht in meiner Residenz des Reichsgrafen von Montary in Mixoxa treffen?
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Das war es...nun sind weitere 12 Jahre vergangen und ich bin noch hier.
Wollen wir uns in einem Adelsverein organisieren? Es wäre ja in dem Zusammenhang auch hilfreich ein Standardwerk wie den Gotha herauszubringen.
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Was sollte ich von Ihnen wollen? Nichts. Ich habe nur einen von Ihnen unerwünschten Kommentar geäußert. Wenn ich etwas von Ihnen wollte, würde ich es Ihnen direkt sagen.
Was ich wünsche und was ich nicht wünsche, tut doch hier gar nicht zur Sache. Sie pöbeln hier im öffentlichen Raum herum, dann darf man Sie doch wohl auch noch im öffentlichen Raum zu Ihren Intentionen befragen.
Was doch wesentlich interessanter ist ist die Beantwortung der Frage, für wann der nächste Wahlgang vorgesehen ist.
Die Unionexekution hält es für sinnvoll, zunächst noch Gespräche zu führen bzw. weitere Einbürgerungen abzuwarten, dass sich dann ggf. ein anderes Wählerbild abzeichnen kann.
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Am Besten erzählen uns alle nur noch wie lieb wir uns haben, um nicht alle Nase lang von unseren Superjuristen verklagt zu werden.
Und was wollen Sie jetzt von mir?
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Denn das wir derzeit unter Unionsexekution stehen und einem eigenmächtig handelnden Unionskommissar unterworfen sind, dürfte in niemandes Sinne sein.
Sie nehmen sicher Bezug auf die von Ihnen angestrengte Organklage. Warum warten Sie denn nicht erst einmal deren Ergebnis ab und verbreiten stattdessen haltlose Unterstellungen? Ich fordere Sie dazu auf, derartige Äußerungen nicht zu wiederholen und die eben gemachte an dieser Stelle zurückzunehmen. Sollten Sie dem nicht Folge leisten, werde ich diese und weitere ehrverletzende Äußerungen zur Anzeige bringen und zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
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Kaiserreich Imperia
UnionskommissarWahl des Imperialkanzlers im Oktober 2018 — Amtliches Ergebnis
Nach Beendigung der Wahl des Imperialkanzlers im Oktober 2018 und der Auszählung aller Stimmzettel ergibt sich das folgende Ergebnis:
- Wahlberechtigte: 3
- Abgegebene Stimmzettel: 3
- Wahlbeteiligung: 100,00 %
- Gültige Stimmzettel: 3
- Ungültige Stimmzettel: keine
Auf die Frage „Wählen Sie Herrn Michael Heen zum Imperialkanzler von Imperia?“ erfolgten auf die Wahloptionen folgende Stimmzahlen:
- Ja: 1 (33,33 %)
- Nein: 1 (33,33 %)
- Enthaltung: 1 (33,33 %)
Mithin hat kein Bewerber die geforderte Mehrheit zur Wahl des Imperialkanzlers erreicht. Ein weiterer Wahlgang ist daher notwendig.
gez. Rgrf. Perry II. v. Montary[/doc]
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Kaiserreich Imperia
UnionskommissarWahl des Imperialkanzlers im Oktober 2018 — Liste der Bewerber
Für die Wahl des Imperialkanzlers im Oktober 2018 ist zugelassen:
- Herr Michael Heen
Es lagen keine weiteren Bewerber vor.
Der Versand der Wahlunterlagen beginnt im Laufe des Nachmittags.
gez. Rgrf. Perry II. v. Montary[/doc]
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Kaiserreich Imperia
UnionskommissarErnennungsurkunde
Hiermit wird
gemäß § 4 Absatz 3 Imperialgesetz über die KommunenFrau Franziska Radecker
zur
Bezirkspräsidentin des Imperialbezirks Nasse Felder
ernannt.
Mixoxa, den 1. Oktober 2018
Rgrf. Perry II. v. Montary
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Kaiserreich Imperia
UnionskommissarErnennungsurkunde
Hiermit wird
gemäß § 4 Absatz 3 Imperialgesetz über die KommunenFrau Franziska Radecker
zur
Bürgermeisterin der Stadt Delamur
ernannt.
Mixoxa, den 1. Oktober 2018
Rgrf. Perry II. v. Montary
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Wir können uns gern gemeinsam daran machen, da Aktualität und hier an der Universität Aktivität zu generieren.
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Kaiserreich Imperia
UnionskommissarWahl des Imperialkanzlers im Oktober 2018 — Einreichung von Kandidaturen
Die Wahl des Imperialkanzlers beginnt am Donnerstag, den 4. Oktober 2018 um 20:00 Uhr und endet am Dienstag, den 9. Oktober 2018 um 20:00 Uhr. Kandidaturen sind bis zum Mittwoch, den 3. Oktober 2018 um 20:00 Uhr an dieser Stelle einzureichen.
gez. Rgrf. Perry II. v. Montary[/doc]
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Kaiserreich Imperia
UnionskommissarWahl des Imperialkanzlers im Oktober 2018
Hiermit lege ich gemäß Imperialwahlgesetz den Wahlzeitraum für die Wahl zum Imperialkanzler fest. Die Wahl beginnt am Donnerstag, den 4. Oktober 2018 um 20:00 Uhr und endet am Dienstag, den 9. Oktober 2018 um 20:00 Uhr. Kandidaturen sind bis zum Mittwoch, den 3. Oktober 2018 um 20:00 Uhr einzureichen.
Wahlberechtigt sind:
- Michael Heen
- Heinrich Julius von Jagonburg
- Elisabeth Wein
gez. Rgrf. Perry II. v. Montary[/doc]
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Wie gesagt, steht Ihnen das selbstredend frei. Ich sehe darin sogar eine Chance, diese Entscheidung am Ende auch gerichtsfest zu machen.
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Ich bin nach wie vor der Überzeugung, dass Sie die Rechte der Unionspräsidentin bzw. des von ihr bestellten Unionskommissars nur unzureichend beschreiben und damit die Pflichten der Union, die sich aus der Exekution zu gering einschätzen. Ich werde das Verfahren wie angekündigt vollziehen. Der Rechtsweg steht Ihnen selbstverständlich offen. Wenn Sie für den Moment keine weiteren Punkte haben, würde ich die Organisation der Wahl des Imperialkanzlers besorgen.
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Ich wollte mich über das universitäre Personal informieren und laut diesem Thread ist die ganz oben sichtbare Liste nicht aktuell.
Es gab ja die Seite http://www.mu.ac.govt.ro, die ist aber aufgrund eines Hacks auf dem Server von meinem Hoster abgestellt worden. Prinzipiell müsste man da jetzt durch jede PHP-Datei gehen und den Virencode händisch eliminieren. Alternativ kann ich da auch einen MySQL-Dump der veröffentlichten Seiten bereitstellen, aus dem die Daten, mitunter auch Lebensläufen darstellbar sind.
Soll ich mir die Mühe machen?
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Ebenso wenig ist explizit festgehalten, dass im Zuge der Unionsexekution eine Wahl des Landesregierungschefs abgehalten werden darf. Auch die Durchführung einer Wahl ist ein hoheitlicher Akt. Dieses expliziten Ausdefinierens der Befugnisse bedarf es auch nicht. Die Unionsverfassung ist anderen Charakters, eben ganz bewusst höchst abstrakt gehalten. Die Pflicht der Unionsexekution ist, das Land zu seinen Pflichten anzuhalten und dazu erhält die Unionspräsidentin bzw. ihr Unionskommissar das von Ihnen richtigerweise zitierte vorübergehende Weisungsrecht an die Landesbehörden, um dieser Aufgaben nachzukommen. Dabei geht es einerseits um die Rückführung des Landes in geordnete Regierungstätigkeit – das, was wir bislang besprochen haben –, andererseits ist dem Rechtsschutzbedürfnis der Bürger des Landes genüge zu tun. Das Imperialgesetz über die Kommunen (IKommG) regelt das Verfahren zur Bestimmung eines Bezirkspräsidenten oder Bürgermeisters eindeutig. Es liegt eine öffentlich bekanntgemachte Kandidatur für die Stellen im Imperialbezirk bzw. in der Stadt vor, demnach ist das im Gesetz beschrieben Verfahren einzuleiten. Die Landesverwaltung hat dabei keinen Spielraum. Frau Radecker, die ihre Kandidaturen erklärt hat, hat dabei ausdrücklich den Anspruch gegenüber dem Kaiserreich Imperia, das das Verfahren eingeleitet wird. Dem komme ich als Unionskommissar in Vertretung für die nicht handlungsfähige Imperialregierung nach. Das ist keine politische Entscheidung, sondern eine Pflicht des Landes. Kommen wir zurück zum Verfassungstext, „auf dem Wege der Unionsexekution [ist das Land] zur Erfüllung seiner Pflichten an[zu]halten“. Dementsprechend komme ich meinem Auftrag nach, eine Pflicht des Landes stellvertretend für die nicht handlungsfähige Landesregierung zu erfüllen. Die Ernennungen einer Bezirkspräsidentin und einer Bürgermeisterin sind demnach von der Unionsverfassung gedeckt.
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Dass ich Sie richtig verstehe, Ihrer Ansicht nach müsse in der Unionsverfassung explizit geregelt sein, dass ein Unionskommissar Bürgermeister ernennen darf?
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Sehen Sie, ich schaue in dieselbe Unionsverfassung wie Sie und komme zu einer anderen Auffassung. Könnten Sie Ihre mir eben mitgeteilte Auffassung denn näher begründen?
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Wie kommen Sie darauf?