Umweltgesetzbuch

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    Unionsminister Poppinga beantragt das folgende Gesetz. Die Aussprache wurde beantragt. Der Antragsteller hat das Wort. Bittesehr!


    Patrick van Bloemberg-Behrens
    Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
    Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


  • Herr Präsident,
    verehrte Mitglieder des Unionsparlamentes,


    vor Ihnen liegt der Antrag zur Einführung eines Umweltgesetzbuches. Diese Koalition hat sich der Bewahrung der Schöpfung und dem Schutze unserer natürlichen Lebensgrundlagen verschrieben.


    Wir folgen mit diesem Antrag unmittelbar dem Auftrag und den Anforderungen aus der Unionsverfassung:


    [doc]Artikel 14 - Rechte zukünftiger Generationen
    (1) Die Demokratische Union RXXXlon schützt die Rechte und Interessen zukünftiger Generationen. Keine Generation darf auf Kosten ihrer Nachfolger übermäßige Verschwendung treiben.
    (2) Es wird gewährleistet, dass Gewässer, Böden und Atmosphäre nur soweit mit Schadstoffen belastet werden, wie sie durch die Regenerationsfähigkeit der Natur innerhalb eines vertretbaren Zeitraumes wieder abgebaut werden können.
    (3) Es wird gewährleistet, dass regenerative Rohstoffe nicht stärker genutzt werden als sie sich erneuern. Nicht erneuerbare Ressourcen und Energiequellen müssen unter den Maßgaben eines langfristigen Ausstiegsplans genutzt werden, um zukünftige Energiekrisen zu verhindern.
    (4) Es wird gewährleistet, dass keine Gefahrenquellen aufgebaut werden, die zu Schäden führen können, die nicht mehr oder nur mit unverhältnismäßig großem Aufwand beseitigt werden können.
    (5) Der Erhalt vielfältiger Arten von Tieren, Pflanzen und Ökosystemen wird gewährleistet.[/doc]


    Das Umweltgesetzbuch setzt die Vorgaben aus der Verfassung um. Es ist dabei wegweisend in der Einbeziehung der engagierten Öffentlichkeit. Dieser Begriff wird durch das Gesetz neu eingeführt und gibt bei wesentlichen Maßnahmen allen engagierten Vereinen, Gruppen, Einzelpersonen usw. die Gelegenheit zur Stellungnahme vor Beschluß und Durchführung. Wir wagen damit mehr Demokratie! Das Gesetz trifft damit eine ganz klare Aussage: Umwelt geht uns alle an, wer sich engagieren will, der wird miteinbezogen!


    Neu ist auch der regelmäßige Bericht, den der zuständige Minister während einer jeden Legislaturperiode vorlegen soll. Wir starten einen Bereich der regelmäßigen Umweltüberwachung, des sog. "Monitorings". So können wir Vorgänge nachvollziehen und erhalten regelmäßige Bestandsmeldungen über unsere Umwelt.


    Wir nehmen uns des Tierschutzes an, siehe Buch II. Dort formulieren wir einen Schutzauftrag des Menschen für die Tiere, eine grundlose Zufügung von Leid oder Schmerzen wird nicht gestattet. Diese Bestimmung in §6 ist ein Auftrag an die gesamte öffentliche Verwaltung, sie ist zu Auslegung aller anderen Vorschriften heranzuziehen, bei grundsätzlich jedem Handeln der öffentlichen Verwaltung zu beachten. Das Gesetz legt ferner eindeutig fest, daß die Tierhaltung artgerecht zu erfolgen hat; wir nehmen mit dem grundsätzlichen Verbot von Tierversuchen auch in diesem Bereich eine deutliche Position ein.


    Schließlich treffen wir in diesem Bereich auch wichtige und grundlegende Regelungen für den Schutz bedrohter und gefährdeter Arten. Sie werden besonders geschützt. Hier ist insbesondere das Ministerium im Rahmen der regelmäßigen Kontrolle gefragt, die Liste dieser Arten aktuell zu halten; auch hier wird die engagierte Öffentlichkeit gebraucht!


    Im Bereich des Naturschutzes werden neben engagierten allgemeinen Programmsätzen vor allem drei Arten von Naturschutzflächen eingerichtet. Zum einen die Naturdenkmäler, die Einzelschöpfungen und kleinere Flächen umfassen. Sie sollen, ganz im Sinne eines Denkmals, eine besonderes Stück Natur schützen, aber weiterhin als wichtiges Beispiel und Lehrstück für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Grundsätzlich ähnlich funktionieren die Naturschutzgebiete, sie sind jedoch für weiträumigere Gebiere gedacht; insbesondere kann der Zugang zu ihnen beschränkt werden. Insbesondere wird auch Bürgermeistern die Möglichkeit gegeben, für ihre Gemeinde Naturdenkmäler und Naturschutzgebiete zu bestimmen.


    Ferner richten wir durch dieses Gesetz Nationalparks ein. Sie sollen größere Flächen von öffentlichem und ökologischem Interesse umfassen, bauliche Veränderungen sind hier grundsätzlich unzulässig. Sie dienen also dazu, eine Fläche im Ist-Zustand zu erhalten bzw. ökoligisch weiterzuentwicklen und sind damit sozusagen das "schärfste Schwert" des Naturschutzes. Dies findet auch seinen Ausdruck darin, daß besondere Verhaltens- und Benutzungsordnungen zu erlassen sind. Darin kann aber auch die Chance für den sanften Tourismus liegen, die die einzelnen Unionsländer nutzen können. So kann etwa auch eine Nutzungsordnung das ökologisch verträgliche Zelten usw. vorsehen, damit die Bürger die Natur regelrecht erfahren können.


    Abschließend sind die Immissionen geregelt, die unsere Natur beeinflussen. Sie sind grundsätzlich erlaubnispflichtig, niemand kann in Zukunft mehr "einfach so" Abwässer in Flüsse oder Seen einleiten usw. Hier greift im Bereich der Genehmigung dann auch die allgemeine Zielsetzung aus §2, Genehmigungen sind stets unter Berücksichtigung des ökologischen Interesses zu erteilen.


    Dieses Gesetz ist mangels anderweitiger Grundlagen ein Vertretungsgesetz gem. Art 47a. Ich bin jedoch zuversichtlich, daß wir eine vernünftige und gute Regelung gefunden haben, von der ein Abweichen nur in besonderen Einzelfällen notwendig ist.

  • Dieses Manifest steht in meinen Augen ein Schlasg ins gesicht der Wirtschaftlichkeit. Ein Gemäßigter Umweltschutz ist ja vertretbar, aber das
    geht zu weit.


    Desweiteren sehe ich solche Bestimmungen als Ländersache an.


    Klare Ablehnung.

    Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis.


    Ministerpräsident des Freistaates Freistein.


    Bekennender:
    Exentriker

    Einmal editiert, zuletzt von Hans Sack ()

  • Herr Sack,
    zum Thema Ländersache: Die Vertretungsgesetzgebung sagt Ihnen aber schon etwas, oder?


    Zum Thema gemäßigter Umweltschutz: Sofern Sie Ihre Bedenken konkretisierten, gäbe dies mir unter Umständen die Möglichkeit, diese auszuräumen oder Ihnen einen Kompromiß anzubieten.

  • Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen,
    mit dem vorliegenden Vertretungsgesetz setzt die Demokratische Union neue Maßstäbe auf dem Gebiet des Umweltschutzes. Dies betrifft nicht nur die nachhaltige Bewirtschaftung von natürlichen Ressourcen, den Schadstoffausstoß, sondern auch den Tier- und Artenschutz oder der Schutz unserer Umwelt durch Nationaldenkmäler, Naturschutzgebieten und Nationalparks.
    Dieses Vertretungsgesetz, für dessen kompetente Ausarbeitung ich Unionsminister Poppinga ausdrücklich danke, ist ein Angebot an die Unionsländer für eine einheitliche Umweltgesetzgebung. Es setzt sowohl hohe Standards, ohne die Wirtschaft unnötig in ihrer Freiheit einzuschränken.

    Dr. h.c. Helen Bont, KEL
    Unionskanzlerin
    Doctor honoris causa philosophiae politicarum der Montary University
    Trägerin des Großen Ordenskreuzes des Ordens von den Heiligen drei Königen des Königreichs beider Archipele
    Mitglied des Unionsparlaments

    KOMMANDEUR der EHRENLEGION
    Mitglied und UNIONSVORSITZENDE der KONSERVATIV-DEMOKRATISCHEN UNION
    Ehemalige Trägerin des astorischen White House Ribbon (29.03.2015-09.06.2021; aberkannt durch US-Präsident J.U. Smith)

  • Herr Poppinga,


    Sicher ist mir die Vertretungsgesetzgebung bekannt und ich Akzeptiere diese, was nicht bedeutet das ich Persönlich diese gutheißen kann.


    Zum Thema.


    Zitat

    § 2 Nachhaltige Bewirtschaftung Zur Förderung einer sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltigen Entwicklung sollen Umweltressourcen schonend und sparsam mit Rücksicht auf ihre Verfügbarkeit genutzt werden.


    Dies ist meiner Meinung nach Unzureichend Ausformuliert und läd dazu ein der Landwirtschaft Ineffektive Bewirtschaftungsmethoden aufzuzwingen.


    Zitat

    § 8 Tierversuche (1) Eingriffe oder Behandlungen an Tieren zu Versuchszwecken (Tierversuche) sind verboten, soweit nicht die Erlaubnis der zuständigen Stelle eingeholt wurde. (2) Tierversuche zu Zwecken der Aus- und Weiterbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule sind erlaubt, soweit von der zuständigen Stelle nicht anders bestimmt.


    In wie fern betrifft dies die Phahmerindustrie ? Anhand rein Theoretischer Abnalysen ist die verträglichkeit von Medikamenten nicht zu gewährleisten. Oder möchten sie mit einer trial and error Methode an Menschen Experementieren ? Dies wäre meiner Meinung nach Unverantwortlich und würde unseren Medizienischen Standart stark gefärden.


    Zitat

    Buch IV: Immissionen


    Dieses machwerk zeugt schicht von Unnützen und Unwirtschaftlichen Ausgaben für einen großteil der Industrie.

    Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis.


    Ministerpräsident des Freistaates Freistein.


    Bekennender:
    Exentriker

    Einmal editiert, zuletzt von Hans Sack ()

  • Mit diesem Gesetz wird das umgesetzt, was wir uns alle ganz vorne auf die Fahnen im Rahmen der gesellschaftlichen Arbeit schreiben sollten, nämlich der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen. Das ist nicht nur etwas Transzendentes, sondern es betrifft uns alle akut, hier und jetzt. Wir stellen hier die Gemeinschaft als Ganzes in den Vordergrund und nicht Partikularinteressen. Die Verfassung gibt uns hier einen klaren Auftrag.

  • Wie sie Meinen Herr Wenzel :rolleyes:



    Mich würden die Ausführungen Herrn Poppingas, zu meinen Anmerkungen interessieren.

    Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis.


    Ministerpräsident des Freistaates Freistein.


    Bekennender:
    Exentriker

  • Ich sehe dieses Gesetz als ersten großen Schritt auf einem sehr wichtigen politischen Feld.


    Zu den Einlassungen von Herrn Sack:


    1. Die Ressourcen sollen schonend und sparsam eingesetzt werden - das ist das genaue Gegenteil von Verschwendung und Umweltschädigung, die eben gerade - auf längere Sicht - ineffektiv sind.


    2. Tierversuche sind ja nicht immer und grundsätzlich überall verboten, sondern erfordern künftig eine Genehmigung.
    Dort, wo sich Menschen freiwillig Medikamententests unterziehen - für medizinische Studien unerlässlich - ist kein Verbot beabsichtigt und es wird auch keine Zwangsverpflichtung von Menschen für medizinische Tests geben.

  • Zitat

    Original von Patrick Behrens-Nilsson


    Was ist denn ein Grund?


    Das, Herr Abgeordneter, ist natürlich grundsätzlich im Einzelfall zu beurteilen. Hier wurde bewußt eine Generalklausel gewählt, weil wir nicht jeden Fall vorhersehen können. Als Beispiel, daß die Planungsgruppe im Kopf hatte, darf ich Ihnen etwa die Impfung nennen. Auch hier verspürt das Tier einen Schmerz, dieser wird ihm aber aus einem Grunde zugefügt.


    Ähnlich dürfte es sich mit einer Operation verhalten, die bei nur lokaler Betäubung zugefügt wird. Hier verspürt das Tier zwar keinen unmittelbaren Schmerz, wird aber dennoch leiden, weil es von fremden Menschen operiert wird und in seiner Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist.


    Das nur als Beispiele.

  • Zitat

    Original von Hans Sack


    Dies ist meiner Meinung nach Unzureichend Ausformuliert und läd dazu ein der Landwirtschaft Ineffektive Bewirtschaftungsmethoden aufzuzwingen.


    Das ist keinesfalls unzureichend ausformuliert, sondern ein generalisierter Auftrag, der aus diesem Grunde schon weiiter formuliert sein muß. Gleichzeitig hat auch die Landwirtschaft keinen Nachteil durch umweltpolitisch vernünftige Bewirtschaftung. Kein Landwirt kann ein Interesse daran haben, wenn etwa seine Böden durch Eindringen von Giften verdorren oder plötzlich aufgrund von Überbewirtschaftung in seinem Bereich kein Grundwasser mehr zur Verfügung steht.


    Zitat

    In wie fern betrifft dies die Phahmerindustrie ? Anhand rein Theoretischer Abnalysen ist die verträglichkeit von Medikamenten nicht zu gewährleisten. Oder möchten sie mit einer trial and error Methode an Menschen Experementieren ? Dies wäre meiner Meinung nach Unverantwortlich und würde unseren Medizienischen Standart stark gefärden.


    Das betrifft natürlich auch die Pharmaindustrie, sofern und soweit sie Tierversuche durchführt. Während diese heute grundsätzlich erlaubt sind, werden sie zukünftig grundsätzlich verboten sein. Wie sie aber am 2. Halbsatz des § 8 Abs. 1 sehen, kann dafür eine Genehmigung der zuständgen Stelle eingeholt werden. Dementsprechend kann dann die Behörde die Interessen des Antragsstellers mit den Verpflichtungen aus Umweltgesetzbuch und Verfassung abwähen - wenn dann das Interesse für den Tierversuch überwiegt, kann es eine Genehmigung geben.


    Wogegen sich das UGB aber wendet, sind Versuche an Tieren ohne jeden Grund und ohne jedes Nachdenken, möglicherweise außer Verhältnis zum durch Versuch erreichten Ergebnis.


    Zitat

    Buch IV: Immissionen
    Dieses machwerk zeugt schicht von Unnützen und Unwirtschaftlichen Ausgaben für einen großteil der Industrie.


    Dann haben Sie das Machwerk in diesem Punkt nicht genau gelesen.

  • Herr Poppinga, wer entscheidet denn im Zweifelsfall, ob das Leid einen Grund hat oder nicht? Sie können das doch bei der Masse an Tieren gar nicht kontrollieren.

    Patrick van Bloemberg-Behrens
    Regierender Bürgermeister der Unionshauptstadt Manuri
    Sprecher der Grünen Offensive Salbor-Katista


  • Ich schließe mich der Frage von Herrn Behrens an.


    Desweiteren muss ich sagen das die Problemlose Tierversuchsnutzung für die Pharmerindustrie gewährleistet sein muss. Ein Aufwändiges Genehmigungsverfahren für jedes zu testende Medikament, ist in diesem Sinne enorm Unwirtschaftlich.


    Meiner meinung nach muss die Nutzung zu Medikamententests unter gewissen Aspekten, von vornherein erlaubt sein. Anders ist das ganze nicht tragbar.

    Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis.


    Ministerpräsident des Freistaates Freistein.


    Bekennender:
    Exentriker

  • Die Ansichten von Herrn Sack zeugen von seinem purem Egosimus, hier steht das Geldverdienen an erster Stelle. Rücksicht auf dei Umwelt nimmt er nur, wenn es ihm finanzielle Vorteile bringt. Insofern absolut inakzeptable Einwürfe.

    gez. Joeli Veitayaki
    Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"

  • Zitat

    Original von Joeli Veitayaki
    hier steht das Geldverdienen an erster Stelle. Rücksicht auf dei Umwelt nimmt er nur, wenn es ihm finanzielle Vorteile bringt.


    Da haben sie Absolut recht, ich setze Wirtschaftliche Interessen in jeder form über den Umweltschutz.

    Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis.


    Ministerpräsident des Freistaates Freistein.


    Bekennender:
    Exentriker

  • Falsch ich bin eben ein gesprächspartner, da nicht alle Menschen an ihrem Ökowahn Interesse haben , aber diese Menschen dennoch vertreten werden müssen. Ich habe eine Stimme in diesem Parlament und ich werde diese auch nutzen.

    Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis.


    Ministerpräsident des Freistaates Freistein.


    Bekennender:
    Exentriker

  • Ich nehme an, dass sogar die Vereinigte Linke sich nicht auf ihre Seite schlagen wird. Allenfalls moderate Änderungsideen einbringt. Somit stehen sie ziemlich alleine da.

    gez. Joeli Veitayaki
    Eingeborener Insulaner aus dem schönen Unionsland "Westliche Inseln"

  • Zitat

    Original von Joeli Veitayaki
    Ich nehme an, dass sogar die Vereinigte Linke sich nicht auf ihre Seite schlagen wird. Allenfalls moderate Änderungsideen einbringt. Somit stehen sie ziemlich alleine da.


    Oh da bin ich aber Traurig :rolleyes: Entschuldigen sie, das sie solche Standpunkte wohl nicht begreifen können, aber meine Meinung richtet sich nicht nach der Masse und es Tangiert mich einen Dreck in wie fern nur ich allein diese Meinung vertrete.

    Ich bin Legastheniker und bitte um Verständnis.


    Ministerpräsident des Freistaates Freistein.


    Bekennender:
    Exentriker

    2 Mal editiert, zuletzt von Hans Sack ()

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