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Manuri, den 5. Juni 2009
Aktenzeichen UA-05/2009
Anklageschrift
Johannes Georg Graf von Falkenstein
wohnhaft in Imperia,
lediger Staatsbürger der Demokratischen Union
wird angeklagt
die Vanessa Garland beleidigt zu haben.
Sachverhalt:
Der Beschuldigte hatte im Zusammenhang der Wahlverkündigung am 30. Mai 2009 um 00.07 Uhr die Geschädigte als Bordsteinschwalbe bezeichnet.
Die Geschädigte fühlte sich hierdurch in ihrer Ehre gekränkt. Durch die Anwaltskanzlei Chevalier & Kollegen wurde am 30.05.2009 um 00:25 Uhr Strafanzeige bei der Unionspolizei erstattet.
Die Tat ist gemäß § 66 UStGB in Verbindung mit § 71 UStGB unter Strafe gestellt.
Ersatzweise ist die Tat nach § 66 UStGB in Verbindung mit § 71 UStGB und § 71a UStGB strafbar.
Beweise:
Vorbehaltlich einer Ergänzung im Hauptverfahren wird folgendes Beweismittel eingebracht:
Aussage des Beschuldigten
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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht -
Eröffnungsbeschluss
vom 11. Juni 2009
In der Strafsache
gegen
Johannes Georg Graf von Falkenstein
geboren am 12.05.1974, wohnhaft in Imperia,
Staatsbürger der Demokratischen Union, ledig
Verteidiger:
nicht angezeigt
wegen
Beleidigung, strafbar gem. §66 StGB, evtl. iVm §71a StGB
wird die Anklage der Unionsanwaltschaft vom 5. Juni 2009 (aus Aktenzeichen UA-05/2009) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Unionsstrafgericht in erster Instanz eröffnet.
Strafantrag gem. §71 StGB wurde am 30. Mai 2009 im Form einer Anzeige bei der Unionspolizei gestellt.
Die Hauptverhandlung findet vor dem Strafrichter statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der nebenamtliche Unionsrichter Dr. iur. Alexander Freiherr zu Hochstett den Vorsitz führen.
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Ich bitte um Anwesenheitsmeldung des Angeklagten, und eine Erklärung.
Außerdem ergeht die Frage ob Sie sich selbst verteidigen. Ich weise Sie hiermit auf Ihr Recht auf einen Strafverteidiger nach §13 II StPG hin.
Der Vertreter der Unionsanwaltschaft hat ferner die Gelegenheit, Ergänzungen zur Anklageschrift vorzutragen.