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Manuri, den 5. Juni 2009
Aktenzeichen UA-05/2009
Anklageschrift
Vanessa Garland
wohnhaft in Waipahu Beach, Westliche Inseln,
ledige Staatsbürgerin der Demokratischen Union
wird angeklagt
den Johannes Georg Graf von Falkenstein, Imperia zweimalig (am 29.05.2009 um 23:58 Uhr und am 30.05.2009 um 00:22 Uhr) beleidigt zu haben.
Sachverhalt:
Die Beschuldigte benannte den Geschädigten und Anzeigeerstatter Graf von Falkenstein zweimalig namentlich als „Graf Furz und Feuerstein“.
Der Geschädigte fühlte sich hierdurch in seiner Ehre gekränkt und erstattete am 30.05.2009 um 01:03 Uhr Strafanzeige bei der Unionspolizei.
Die Tat ist gemäß § 66 UStGB in Verbindung mit § 71 UStGB unter Strafe gestellt.
Ersatzweise ist die Tat nach § 66 UStGB in Verbindung mit § 71 UStGB und § 71a UStGB strafbar.
Beweise:
Vorbehaltlich einer Ergänzung im Hauptverfahren werden folgende Beweismittel eingebracht:
1. Aussage der Beschuldigten
2. Aussage der Beschuldigten
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DEMOKRATISCHE UNION
- Unionsstrafgericht -
Eröffnungsbeschluss
vom 11. Juni 2009
In der Strafsache
gegen
Vanessa Garland
wohnhaft in Waipahu Beach, Westliche Inseln,
Staatsbürgerin der Demokratischen Union, ledig
Verteidigerin:
RAin Jana Valerie Chevalier
Anwaltskanzlei Chevalier & Kollegen, Westliche Inseln
wegen
Beleidigung, strafbar gem. §66 StGB, evtl. iVm §71a StGB
wird die Anklage der Unionsanwaltschaft vom 5. Juni 2009 (aus Aktenzeichen UA-05/2009) zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren vor dem Unionsstrafgericht in erster Instanz eröffnet.
Strafantrag gem. §71 StGB wurde am 30. Mai 2009 im Form einer Anzeige bei der Unionspolizei gestellt.
Die Hauptverhandlung findet vor dem Strafrichter statt.
Gemäß des gültigen Geschäftsverteilungsplans wird der nebenamtliche Unionsrichter Dr. iur. Alexander Freiherr zu Hochstett den Vorsitz führen.
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Ich bitte um Anwesenheitsmeldung der Angeklagten und ihrer Verteidigerin.
Der Vertreter der Unionsanwaltschaft hat ferner die Gelegenheit, Ergänzungen zur Anklageschrift vorzutragen.