ZitatOriginal von Lady Enigma
Das kann der Wirt nur wissen, wenn er weiß, welche Musik gespielt wird. Nicht alles ist GEMA-pflichtig....
Und das rauszufinden, ist kaum sein Job.
Eigentlich ist jede öffentliche Musikaufführung GEMA-pflichtig, sofern es sich nicht um "eigene" Stücke handelt.
Für den Fall hier jedenfalls kann ich sagen: Auf eine Rechtsform der Band kommt es nicht an. Im Zweifel haben Sie einen konkludenten Gesellschaftervertrag geschlossen - das ist aber auch völlig egal.
Ich tippe mal darauf, dass die GEMA sich den Wirt krallen wird, weil da am einfachsten an das Geld heranzukommen ist - das haben Sie ja mit dem Schreiben offenbar gemacht. Letztlich bleibt die Frage: Ist der Wirt (Mit-)Veranstalter oder stellt er nur ein Raum zur Verfügung. Meine Vermutung, wenn er sagte er kümmert sich um das rechtliche: Mitveranstalter. Damit ist die GEMA bei ihm an der richtigen Adresse.
Ich sag zu meiner Einschätzung aber auch noch folgendes: Ich kenne den Fall, um ihn zu beurteilen, nicht hinreichend, weshalb ich gar nicht erst den Versuch unternehmen will (im Übrigen rechtlich auch nicht darf *g*).
Wenn ihr einen sinnvolle Einschätzung eurer Lage haben wollte empfehle ich dringend den Gang zum Anwalt. Da ihr Schüler/Stunden seid und über kein Einkommen verfügt könnt ihr beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen. Mit diesem Schein könnt ihr euch von einem Anwalt (10 € Gebühr würden anfallen, die beim Anwalt zu bezahlen wäre) ausführlich beraten lassen.