Mitteilung des Imperialverwesers zum Antrag 2007/09/05


  • [doc]Der vom Herrenhaus verabschiedete Entwurf eines Imperialgesetzes zur Abwahl des Imperialkanzlers entspricht nicht den in der Verfassungsurkunde für die Republik Imperia definierten Anforderungen an ein Imperialgesetz und kann damit nicht in Kraft treten.


    Ich verweigere daher in meiner Eigenschaft als geschäftsführender Imperialverweser die Unterzeichnung und Ausfertigung des Entwurfs.


    gez. in Vertretung des Imperialverwesers



    Jonathan von Metternich
    Imperialkanzler[/doc]

    JONATHAN METTERNICH HUGHES
    Duke of Osbury, Earl of Alsted and Baron Hughes
    Fürst von Metternich
    General Secretary of the League of Nations
    Unionskanzler a.D.
    Unionsminister des Auswärtigen a.D.
    Imperialkanzler a.D.
    Former Prime Minister of Roldem

  • Ein solcher Zeitpunkt muss nicht in einem Gesetz festgehalten werden.


    "Jedes Gesetz und jede Rechtsverordnung soll den Tag des Inkrafttretens bestimmen. Fehlt eine solche Bestimmung, so treten sie mit dem vierzehnten Tage nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem das Gesetzblatt ausgegeben worden ist."


    Das ist Norm.

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