Konstituierende Sitzung des Landtages Juni 2019

  • Teodora tritt ans Rednerpult und blickt dabei auf leere Abgeordnetenstühle. Immerhin sind die Zuschauerränge einigermassen besetzt.

    Geschätze Mitbürgerinnen und Mitbürger,


    Üblicherweise ist die erste Ansprache im neugewählten Landtag an die Abgeordneten gerichtet. Dieses mal jedoch stehe ich heute hier als einzige Abgeordnete vor ihnen.


    Wir haben in freien und demokratischen Wahlen die Besetzung des Landtages bestimmt und somit der Verfassung genüge getan. Besetzt wurde sowohl der Landtag als auch das Amt der Ministerpräsidentin. Und dies sogar mit einer erfreulichen Wahlbeteiligung.
    Was es aber nicht gab war der in einer Demokratie wichtige Wettbewerb der Ideen. Dies steht für mich sinnbildlich für die Situation in der sich die Unionsländer befinden. Die Hälfte von ihnen steht unter Exekution, die andere Hälfte schlägt sich, dass muss man leider ehrlicherweise sagen, gerade so durch. Echte Debatten, oder Initiativen sucht man vergeblich. Diese Situation ist aber keineswegs neu. Was wir heute sehen ist das Resultat einer jahrelangen Entwicklung. Nicht nur in der Demokratischen Union, sondern in allen Mikronationen.


    Die Zeit ist gekommen in der wir uns eingestehen müssen, dass wir uns den Luxus des Föderalismus nicht mehr leisten können. Es ist unumgänglich die verbliebenen Ressourcen auf die höchste Staatsebene zu konzentrieren. Womöglich wird also dieser Landtag auch der letzte Landtag sein.


    Nichtsdestotrotz möchte ich die kommenden Monate nutzen um in Salbor-Katista unabhängig von den künftigen Entwicklungen noch einmal wichtige Initiativen auf den Weg zu bringen die der gesamten Union als Vorbild dienen können. Und ich werde weiterhin eine aktive Vertretung Salbor-Katistas im Unionsrat sicherstellen. Diese Legislatur wird keine verlorene Legislatur werden!


    In diesem Sinne ist es mir eine grosse Ehre den folgenden Eid zu leisten:
    Ich schwöre, daß ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katista einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.


    Applaus aus den Zuschauerrängen.

    Unionsparlamentarierin
    Ministerpräsidentin von Salbor-Katista a.D.
    Gesundheitsministerin von Salbor-Katista a.D.
    Unionsministerin der Verteidigung a.D.
    Unionspräsidentin a.D.

  • :klatsch:

    Sylvester Calzone
    Unionsparlamentarier
    Vizekanzler a.D.
    Unionsminister des Auswärtigen a.D.
    Präsident des Unionsparlaments a.D.
    Unionsminister der Finanzen a.D.
    Fraktionsvorsitzender der KDU a.D.

  • Als zweiter Punkt steht die Geschäftsordnung auf dem Programm.
    Die derzeitige Geschäftsordnung des Landtages:


    [doc]
    Geschäftsordnung des Landtages Salbor-Katista

    §1 Allgemeine Bestimmungen
    (1) Der Landtag tagt permanent
    (2) Die Mitglieder des Landtags von Salbor-Katista genießen im Rahmen ihrer Arbeit als Landtagsabgeordnete politische Immunität. Sie sind nur ihrem Gewissen verpflichtet.


    §2 Landtagsvorsitz
    (1) Der Landtag wählt aus seiner Mitte mit absoluter Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Präsidenten. Mit selber Mehrheit wird ein Stellvertreter des Präsidenten gewählt.
    (2) Dem Landtagspräsidenten stehen das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung des Landtages unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu.
    (3) Der Landtagspräsident leitet die Aussprachen, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Parlaments verantwortlich.


    §3 Anträge und Aussprachen
    (1) Anträge können von allen Mitgliedern des Landtages an der vom Präsidenten angezeigten Stelle eingereicht werden.
    (2 )Ein Antrag kann jederzeit zurückgezogen werden.
    (3) Aussprachen zu einem Antrag werden eröffnet, wenn ein Mitglied des Landtages dies binnen 48 Stunden beantragt.
    (4) Aussprachen dauern mindestens 72 Stunden, können bei weiterem Gesprächsbedarf jedoch verlängert werden.


    §4 Abstimmungen
    (1) Nach Ablauf der Aussprache, bzw. der Frist gemäß §3(3), wird vom Präsidenten eine Abstimmung über den Antrag eingeleitet.
    (2 ) Der Landtag entscheidet in der Regel mit der einfachen Mehrheit der abgegeben Stimmen. Nachträglich geänderte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten.
    (3) Aktive Enthaltungen sind zulässig.
    (4) Abstimmungen laufen über 96 Stunden.


    §5 Rederecht
    (1 ) Im Landtag haben alle Mitglieder Rederecht.
    (2) Der Präsident des Landtages kann in begründeten Fällen weiteren Personen das Rederecht für eine Aussprache erteilen. Es bleibt auf die jeweilige Aussprache beschränkt.


    §6 Ordnungsmaßnahnmen
    (1) Ein Abgeordneter des Landtages, welcher in einem Redebeitrag vom Thema der Debatte abweicht, ist vom Landtagspräsidenten darauf hinzuweisen und dazu aufzufordern, sich fortan an den Gegenstand der Aussprache zu halten. Kommt der Abgeordnete der Aufforderung nicht nach, so kann der Landtagspräsident seine betreffenden Beiträge ganz oder teilweise editieren, um themenfremde Äußerungen zu entfernen.
    (2) Ein Abgeordneter, welcher in einer Aussprache eine beleidigende oder ehrverletzende Äußerung tätigt, ist durch den Landtagspräsidenten zu rügen. Im Wiederholungsfalle kann ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Bramern verhängt und der Abgeordnete von der weiteren Debatte ausgeschlossen werden.
    (3) Ein Nichtmitglied des Landtages, oder ein nach Absatz 2 von einer Debatte ausgeschlossenes Mitglied des Landtages, welches ohne Erteilung des Rederechtes durch den Landtagspräsidenten das Wort ergreift, ist durch diesen zur Ordnung zu rufen. Der Landtagspräsident hat zusätzlich ein Ordnungsgeld von bis zu 1000 Bramern zu verhängen.


    §7 Inkrafttreten
    Diese Geschäftsordnung tritt in Kraft, sobald sie vom Landtag mit einfacher Mehrheit angenommen wurde.
    [/doc]

    Unionsparlamentarierin
    Ministerpräsidentin von Salbor-Katista a.D.
    Gesundheitsministerin von Salbor-Katista a.D.
    Unionsministerin der Verteidigung a.D.
    Unionspräsidentin a.D.

  • Nach dem die zeitweilig durch den Putschversuch gestörte Ordnung wiederhergestellt ist, wird der Landtag unter verschärften Sicherheitsvorkehrungen wieder geöffnet.

    Unionsparlamentarierin
    Ministerpräsidentin von Salbor-Katista a.D.
    Gesundheitsministerin von Salbor-Katista a.D.
    Unionsministerin der Verteidigung a.D.
    Unionspräsidentin a.D.

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