Hier findet die vom Freistaat Freitein angeregte Dikussion zur Reform der Unionsgerichtsordnung statt.
Reform Unionsgerichtsordnung
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Trifft ein und wartet auf die Kollegen.
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Ebenfallsd anwesend
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Trifft ein und lässt von der Kanzleramtsveraltung Kaffee, Tee, Schnittchen und Gebäck bereitstellen.
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Ich begrüße alle recht herzlich, und gebe das Wort an den Kollegen Kleven.
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Vielen Dank, Frau Unionskanzlerin.
Ich erzähle Ihnen gewiss nichts neues, wenn ich auf die föderale Ordnung der demokratischen Otdnung hinweise.
Nach Auffassung der freisteinischen Staatsregierung hängen die föderale Ordnung und das Prinzipe der Gewaltenteilung eng miteinander zusammen, und zwar dahingehen, dass sich die Gewaltenteilung auf allen Ebenen wiederfindet und gegenseitig ergänzen.Im Falle der Judikative sehe ich die horizontale und vertikale Gewaltenteilung dahingehend, dass auf kommunaler, Länder- und Unionsebene Gerichte eingerichtet werden sollten, wobei die jeweils höhere Ebene die untere Ebene kontrollieren und ihre Entscheidungen revidieren kann.
Aus diesem Grund schlage ich vor, das Gesetz dahingehen zu ändern, dass auf kommunaler oder Bezirksebene und auf Länderebene ebenfalls Gerichte installiert werden.
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Als Generalstaatsanwältin darf ich mich für die roldemische Administration anmelden.
Vielen Dank, Herr Kleven, für Ihre Initiative. Vielleicht können Sie uns die Notwendigkeit dieses Vorhabens noch etwas näher bringen.
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Ich darf mich als Innenministerin für die Regierung Heroths anwesend melden.
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Als Generalstaatsanwältin darf ich mich für die roldemische Administration anmelden.
Vielen Dank, Herr Kleven, für Ihre Initiative. Vielleicht können Sie uns die Notwendigkeit dieses Vorhabens noch etwas näher bringen.
Wie ich bereits zu verdeutlichen versuchte, zeichnet sich die Demokratische Union sowohl durch ihren Föderalismus als auch durch die Gewaltenteilung aus. Nach Ansicht der Staatsregierung des Freistaates Freistein heißt dies, dass wir sowohl auf der Unionsebene als auch auf der Länderebene eine volle Teilung der staatlichen Gewalten - Exekutive, Legislative und Judikative - umsetzen müssen.
Dem Gedanken, dass Unionsrecht vor Länderrecht geht, soll der Umstand Rechnung tragen, dass die Gerichte auf Kommunal- oder Bezirksebene und Länderebene in der Regel den ersten und zweiten Instanzenzug, die Gerichte auf Unionsebene den dritten und letzten Instanzenzug bilden. -
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Also, Sie gehen nach von zusätzlichen Gerichten für die aus? Also nicht, dass die Länder einen Teil der Unionsgerichtsbarkeit übernehmen oder organisieren? Für welche Verfahren soll der Instanzenzug erweitert werden? Durch welche Richter soll dort recht gesprochen werden? Gibt es dann eigene oder wie gehabt im Zweifel den Pool aller im Amt befindlichen Unionsrichter?
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Exakt. Ich gehe davon aus, dass es unterhalb des Unionsgerichts in den Unionsländern Landgerichte, darunter Bezirksgerichte und darunter Amtsgerichte eingerichtet werden.
Es soll drei Instanzenzüge geben für die Zivl-, Straf- und Verwaltungssachen.
Die Richter sollen strikt in ihrer Instanz, der sie zugeteilt wurden, verbleiben. Es soll also nicht aus einem Pool aller im Amt befindlichen Unionsrichter geschöpft werden. -
Man möge mir verzeihen, wenn das falsch ist!Doch Union Ländergruppe sagt: Das die RWI dazu gehört oder?
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Wo sollen wir die Richter herbekommen? Ich kann keine Dose öffnen und dann kommen da Richter raus
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Schön.Danke.
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Man möge mir verzeihen, wenn das falsch ist!Doch Union Ländergruppe sagt: Das die RWI dazu gehört oder?
Jedes Unionsland, das nicht unter Unionsexekution steht, gehört dazu.
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Wo sollen wir die Richter herbekommen? Ich kann keine Dose öffnen und dann kommen da Richter raus
Nun, da gibt es verschiedene Möglichkeiten, da durch die von mir ins Auge gefasste Gesetzesänderung den Unionsländern lediglich die Vollmacht einräumen, nicht aber verpflichten soll:
Erstens kann man alles beim Alten belassen;
zweitens kann man das jeweilige Landesesetz so formulieren, dass nur dann ein Amts- oder Bezirksgericht zuständig ist, wenn auch tatsächlich ein Richter im Amt ist;
drittens muss nicht für jeden Ort ein Amts- und für jeden Bezirk ein Bezirksgericht eingerichtet werden. Man kann es im Extremfall auch so ausgestalten, dass ein Amtsgericht für alle Städte und Gemeinden und ein Bezirksgericht für alle Bezirke zuständig ist. Wichtig ist;
viertens besteht sicherlich auch die Möglichkeit, dass sich zum Beispiel zwei oder mehr Unionsländer ein gemeinsames Landgericht einrichten.
Das sind vier Punkte, die mir spontan einfallen, um mit Personalmangel umzugehen. -
Blickt auf den Platz Imperias
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Blickt auf den Platz Imperias
Imperia hat keine gewählte Regierung, sondern steht unter Unionsexekution.
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weiß das natürlich, allerdings wäre Imperia der geeigneste kandidat für eine Vereinigung bzw Zusammenlegung der Gerichte
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