Werte Kolleginnen und Kollegen,
die Unionsregierung hat den folgenden Gesetzentwurf eingebracht. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat zunächst ein Vertreter der Unionsregierung.
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Gesetz zur Einführung der Monogamie
§ 1
§ 1 des V. Buchs des Zivilgesetzbuchs wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Die Ehe ist ein Vertrag zwischen einem Mann und einer Frau zum Zwecke der Familiengründung und der gemeinsamen Lebensführung.
(2) Eine Person, die mit einer anderen Person ein Eheverhältnis eingegangen, kann kein weiteres Eheverhältnis mit einer anderen Person eingehen.
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