2015/10: Aussprache: Gesetzentwurf: Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft ... (Ds. 15/14, UP)


  • Sehr geehrte Mitglieder des Unionsrats,


    ich rufe hiermit auf den Gesetzentwurf/Beschluss des Unionsparlaments „Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft und -angehörigkeit“ in Drucksache 15/14. Der Gesetzentwurf wurde dem Unionsrat am 20. Februar 2015 zugeleitet. Die Einspruchsfrist endet damit gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Unionsverfassung mit Ablauf des 6. März 2015.


    [DOC]


      Ds. 15/14
      20. Februar 2015


      G E S E T Z E N T W U R F
      Beschluss des Unionsparlaments


      Gesetz zur Neuordnung von Unionsbürgerschaft und -angehörigkeit


      Artikel 1
      Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird um einen Paragrafen 4a ergänzt:
      „§4a Zugang zu öffentlichen Ämtern
      (1) Sofern nicht durch Gesetz abweichende Vorschriften getroffen werden, haben Unionsangehörige im Sinne dieses Gesetzes das Recht,
      das Amt eines Unionsministers im Sinne von Art. 44 der Unionsverfassung
      das Amt eines Unionsrichters im Sinne von Art. 59 der Unionsverfassung
      Ämter im Sinne des § 2 des Gesetzes zur Einführung des Berufsbeamtentums mit Ausnahme von Beamtenverhältnissen auf Zeit, deren rechtliche Grundlage sich auf die Unionsverfassung stützt und die nicht von den Vorschriften der Nummern eins und zwei dieses Paragrafen umfasst sind,
      anzunehmen.
      (2) Das Amt für Einwohnerangelegenheiten führt ein öffentlich einsehbares Verzeichnis über die öffentlichen Ämter, die von Unionsangehörigen angenommen werden können.“


      Artikel 2
      Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird in Paragraf sechs, Absatz zwei wie folgt geändert: „Jede reale Person hat das Recht, zwei Unionsbürgerschaften zu besitzen.“


      Artikel 3
      Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird in Paragraf 6 um einen Absatz 2a ergänzt: „Sofern eine reale Person mehr als eine Unionsbürgerschaft beantragt, so dem Antrag auf Einbürgerung die bereits bestehende Unionsbürgerschaft mit Namen kenntlich zu machen. Bei Unterlassen einer Kenntlichmachung sind die Vorschriften des Paragrafen fünf, Absatz eins Nummer eins anzuwenden.“


      Artikel 4
      Das Gesetz über die Unionsbürgerschaft und die Unionsangehörigkeit wird in Paragraf zwei Absatz drei wie folgt erweitert: „Es macht durch realen Personenbezug miteinander verbundene Unionsbürgerschaften im Sinne von Paragraf sechs, Absatz zwei dieses Gesetzes auf geeignete Weise im Bürgerverzeichnis kenntlich.“


      Artikel 5
      Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.


      Buddenberg
      Präsident des Unionsparlaments

    [/DOC]


    Die Aussprache dauert gemäß § 7 Absatz 1 GOUR mindestens fünf Tage und ist hiermit eröffnet. Ich weise insbesondere auf das Rederecht des Unionsministers der Justiz und des Innern gemäß § 5 Absatz 1 Variante 3 der Geschäftsordnung hin.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,


    ich danke für die Umsetzung der angekündigten Initiative der Unionsregierung. Ich halte die neue Regelung des Unionsbürgerschafts- und -angehörigkeitsrechts für einen Schritt in die richtige Richtung, wenngleich ich offen gestanden im Sinne des Föderalismus eine Regelung zur Öffnung hin zu Landesbürgerschaften noch eher begrüßt hätte. Ich zeige mich aber offen, die neue Regelung zunächst ihrer Wirkung zuzuführen, was für die Republik Roldem bedeutet, dass sie sich dem Gesetz nicht in den Weg stellen wird und im Gegenteil darum werben wird, die neuen Möglichkeiten auch wirklich auszukosten. Ich sehe mit dem neuen Gesetz eine hervorragende Gelegenheit des Wettbewerbs der Länder um die besten Köpfe.

  • Frau Präsidentin, Hohes Haus,
    der Unionsminister des Innern und der Justiz hat es bereits in der Debatte vor dem Unionsparlament gesagt: mit der Einräumung einer Doppelstaatsbürgerschaft pro realer Person überschreiten wir in der Demokratischen Union eine rote Linie. Ic bin jedoch der Überzeugung, dass angesichts der damit bezweckten Ziele eine solche Übertretung gerechtfertigt ist. Es geht um nichts weniger, als die Demokratische Union als politisches Gemeinswesen weiter zu revitalisieren und die begonnene Dynamik, die in den letzten zwei, drei Monaten mit einer Reihe von Einbürgerungen behonnen hat, zu stabilisieren und weiter auszubauen.
    Gleichwohl sollten wir uns vor übertriebene Hoffnungen hüten. Eine reale Person, die, aufgrund rl-Lebensverhältnisse auch mit einer HID wenig Zeit, hier teilzunehmen, wird auch mit zwei HIDs nicht mehr Zeit im rl-Leben haben. Wir sollten daher, nüchtern betrachtet, das Insturment der Doppel-HID als das begreifen was es ist, nämlich eine Belohnung für die jenigen, die bereit sind, sich hier in der Demokratischen Union zu engagieren und zum Erfolg der Demokratischen Union beizutragen.
    Dem Einwand des geschätzten Kollegen aus Salbor-Katista, wonach die Spielregeln zuerst geändert werden müssen, kann ich hingegen nicht folgen, zumal ihre entsprechende Änderung bereits auf den Weg gebracht worden ist. Sollte dieses Verfahren schneller über die Bühne gehen, als die Spielregeeländerung, wird man sich bis zur Änderung damit behelfen müssen, dass die simon-Gesetz einfach spielregelkonform ausgelegt und angewendet werden.
    Der Freistaat Freistein wird der vorliegenden Gesetzesnovelle daher zustimmen.

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