Liebe Kollegen,
zur Abstimmung steht folgender Antrag des Abgeordneten Siefken:
[doc]Gesetz zur Wiederherstellung religiöser Freiheiten
§ 1 Wiedereinsetzung des Religionsunterrichtes
Dem Artikel 5 der Landesverfassung von Salbor-Katista wird folgender Absatz 5 hinzugefügt: "Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt."
§ 2 Wiederherstellung des Eides
Artikel 12 der Landesverfassung wird wie folgt gefasst:
"Die Mitglieder des Landtages, des Landespräsidiums und der Senator leisten bei Amtsantritt folgenden Eid vor dem Landtag: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katista einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden."
§ 3 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.[/doc]
Stimmt ihr diesem Antrag zu?
Bitte stimmt mit Ja oder Nein. Enthaltung ist möglich. Die Abstimmung dauert vier Tage.