Beiträge von Tjark Siefken

    Ja, in der Tat - aber mir erscheint die Aussprache und das Bestreben der konstruktiven Lösung jetzt einfacher, als eine Ablehnung und dann ggf. neue Abstimmung.


    Also, dieser Vorschlag hängt (zumindest was die Umstrukturierung des Landtages angeht) enn g mit der Wahlrechtsreform zusammen.


    Ich verweise insoweit auf meine dort vorgebrachten Bedenken und Vorschläge.


    Was die Abschaffung des Senatorenamtes angeht: Warum jetzt abschaffen und später wieder einführen? Die Verfassung bietet uns doch bereits volle Flexibilität und gem. Art 9 Abs. 2 LVerf kann zeitweise die Vertretung durch den Senator beschlossen werden und sie aber auch wieder zurückgenommen werden.


    Dementsprechend würde ich vorschlagen auf eine Streichung zu verzichten, sondern vielmehr einfach wieder die Vertretung im Unionsrat vollständig auf den Ministerpräsidenten zu übertragen.

    Grundsätzliche teile ich die Intention des Landespräsidiums, mehr Aktivität in das politische Leben Salbor-Katistas zu bringen.


    Was ich mich allerdings frage: Ist es klug und zweckführend, auch das aktive Wahlrecht auf die Unionsangehörigen auszudehnen? Oder, anders formuliert: Was hat sich am bisherigen Wahlrecht nicht bewährt, das eine solche Änderung nunmehr erforderlich macht?


    Meiner Ansicht nach haben wir mit dem aktiven und passivem Wahlrecht für Unionsbürger und dem passiven Wahlrecht für Unionsangehörige bisher einen sehr guten Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen gefunden.


    Wenn es nun Kritik daran gibt, daß wir einen gewählten Landtag haben, so kann ich diese Kritik zum Teil nachvollziehen und möchte mit einem anderen Vorschlag aufwarten: eine Zwei-Kammern-Legislative.


    Die erste Kammer bestünde wie bisher aus gewählten Abgeordneten mit den ungefähren Aufgaben des bisherigen Landtages, während die zweite Kammer aus allen Unionsbürgern- und Angehörigen bestünde, die ihren Willen zur Ausübung der Mitgliedschaft erklären und hätte aufschiebende Veto-Rechte. So könnten in jedem Falle alle interessierten Landeskinder an der Landespolitik mitwirken.


    Warum ich dennoch an einer gewählten Kammer festhalten möchte: Nach meiner Auffassung funktioniert unser Landesparlament nicht schlechter, als deren Pendants in anderen Unionsländer. Vielleicht funktioniert es sogar besser, denn die Wahlen haben einen entscheidenden Vorteil: Regelmäßig werden landespolitische Themen aufs Tableau gehoben. Zugegebenermaßen hat sich an den Wahlprogrammen in den letzten Wahlen nur hin und wieder ein kleiner Konflikt entsponnen - das ist aber durchaus mehr, als in den anderen Unionsländern.


    Durch einen niedrigschwelligen Einstieg in die zweite Parlamentskammer könnte sich somit jedes willige Landeskind zunächst einmal ein wenig poltiisch ausprobieren, bevor es die Kandidatur zur ersten Kammer wagt.

    Liebe Kollegen,



    das Landespräsidium beantragt folgendes Gesetz:



    [doc]

    Zweites Gesetz zur Änderung des Wahlgesetzes



    §1
    Das Wahlgesetz des Landes Salbor-Katista wird wie folgt neu verfasst:



    Wahlgesetz des Landes Salbor-Katista


    I. Wahlrecht


    §1 - Wahlrecht
    (1) Jeder Unionsbürger, der mindestens 14 Tage vor Beginn der Wahl seinen Wohnsitz in Salbor-Katista hat, besitzt das aktive und passive Wahlrecht.



    §2 - Zulässigkeit der Kandidaturen
    (1) Kandidaturen für das Amt des Ministerpräsidenten sind nur dann gültig und zulässig, wenn bis mindestens zwei Tage vor Beginn der Wahl ein Wahlprogramm dem Wahlleiter vorgelegt und durch den Kandidaten öffentlich bekannt gemacht wurde, in welchem der Kandidat eindeutig seine konkreten Ziele für die kommende Legislaturperiode benennt.
    (2) Ein Wahlprogramm legt die konkreten Ziele und Vorhaben eines Kandidaten fest und dient der Information des Wählers über den Kandidaten und seine Ziele. Ob das Wahlprogramm den Anforderungen aus Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 genügt, entscheidet der Wahlleiter.
    (3) Der Wahlleiter macht alle ihm vorgelegten Wahlprogramme im Rahmen seiner sonstigen Bekanntmachungen den Wählern zugänglich.



    II. Durchführung der Wahl


    §3 - Wahlleiter
    (1) Der Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista beauftragt einen Wahlleiter mit der Durchführung der Wahl.
    (2) Der Wahlleiter trägt dafür Sorge, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, er hat für ein funktionierendes Abstimmungs-Modul zu sorgen.
    (3) Der Wahlleiter verkündet zügig nach Wahlende die Ergebnisse.
    (4) Der Wahlleiter kann nicht Mitglied des Landespräsidiums sein.


    §4 - Wahlbenachrichtigungen
    (1) Die wahlberechtigten Bürger werden 7 Tage vor Wahlbeginn im allgemeinen Forum bekannt gegeben.
    (2) Dies gilt gleichzeitig als Wahlberechtigung.


    §5 - Die Wahl
    (1) Die Wahlen finden geheim statt.
    (2) Jede Wahl enthält nicht die Option der Enthaltung.
    (3) Leere Stimmzettel werden als ungültige Stimmen gewertet.


    §6 - Wahldauer
    (1) Die Wahlen beginnen mit der offiziellen Eröffnung durch den Wahlleiter.
    (2) Die Wahlen enden 96 Stunden nach Beginn der Wahl.


    §7 - Wahlergebnis
    (1)Das Wahlergebnis gibt der Wahlleiter innerhalb von 48 Stunden nach Wahlende öffentlich bekannt.



    III. - Wahl des Ministerpräsidenten


    §8 Der Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista wird mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt


    §9 Der Ministerpräsident wird für 4 Monate gewählt. 14 Tage vor Ende dieser Frist schreibt der Ministerpräsident Neuwahlen aus und bestimmt einen Wahlleiter.


    §10 Der Wahlleiter nimmt bis 24 Stunden vor Wahlbeginn Kandidaturen entgegen.


    §11 Sollten im ersten Wahlgang mehr als zwei Kandidaten antreten und keiner der Kandidaten die Mehrheit nach §8 erreichen, findet 7 Tagen nach Wahlbeginn des ersten Wahlgangs eine Stichwahl statt. Sollte auch in dieser Wahl keiner der Kandidaten eine Mehrheit nach §8 erreichen, finden Neuwahlen nach §12 statt.


    §12 Wird kein Ministerpräsident unter den Bedingungen der §§8 und 11 des Wahlgesetzes gewählt, schreibt das Landespräsidium innerhalb vom 48 Stunden nach Wahlende neue Wahlen aus.


    §13 Der Ministerpräsident bleibt im Amt, bis sein Nachfolger gewählt ist. Tritt er zurück, leitet er sein Amt bis zur Wahl seines Nachfolgers kommissarisch weiter.


    §14 Auf Antrag von mindestens 25% der Wahlberechtigten kann ein Ministerpräsident durch konstruktive Neuwahl abgewählt werden.


    §15 Damit ein Ministerpräsident abgewählt wird, braucht ein neuer Kandidat mindestens 66% der abgegebenen Stimmen. Der neue Ministerpräsident bleibt bis zum Ende der Amtszeit des alten Ministerpräsidenten im Amt.


    §16 Der Ministerpräsident kann jederzeit vom Amt zurücktreten. Tritt ein Ministerpräsident zurück, hat er innerhalb von 48 Stunden Neuwahlen auszuschreiben.



    IV Verlust des aktiven und passiven Wahlrechts


    §17 Ein Verlust des aktiven und passiven Wahlrechtes nach §1 des Wahlgesetzes wird für das Amt des Ministerpräsidenten als Rücktritt gewertet.


    V - Von den Stimmen


    §18 Eine abgegebene Stimme ist jede Stimme, die während einer Wahl abgegeben wurde.


    VI. - Einspruch gegen die Wahl


    §19 - Zweifel an der Wahlberechtigung
    (1) Jeder Bürger, der nicht wahlberechtigt ist, hat das Recht dieses bis 3 Tage vor der Wahl anzuzweifeln. Dieses muss unter Angabe der Gründe und entsprechender Beweise im allgemeinen Forum geschehen. Die Wahlleitung hat sich dazu zu äußern und gegebenenfalls eine Wahlberechtigung zu erteilen.
    (2) Werden die oben genannten Rechte nicht bis 3 Tage vor Wahlende genutzt, ist ein Einspruch nicht mehr möglich.
    (3) Kommt die Wahlleitung Ihren Verpflichtungen nicht nach, ist die Wahl ungültig. Neuwahlen sind innerhalb von 7 Tagen anzusetzen.


    VII - Schlussbestimmungen
    §20
    Dieses Gesetz ersetzt das Wahlgesetz des Landes Salbor-Katista in seiner Fassung vom 21.01.2012.
    Alle gewählten Landtagsabgeordnete verlieren zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes die bei der letzten Landtagswahl auf sie entfallenen Stimmen.



    §2
    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.[/doc]


    Die Aussprache ist eröffnet!

    Liebe Kollege,


    das Landespräsidium beantragt folgendes Gesetz:



    [doc]

    Gesetz zur Änderung der Verfassung



    §1
    Die Ziffern 2, 3, 4, 5 und 6 des Artikel 9 werden ersatzlos gestrichen.


    §2
    In Artikel 10, Ziffer 1, Satz 1 wird das Wort “gewählte“ gestrichen.


    §3
    Die Ziffer 2 des Artikel 10 wird wie folgt neu verfasst:


    “Der Landtag besteht aus allen Unionsbürgern und Unionsangehörigen des Landes Salbor-Katista, die seit mindestens 14 Tagen ihren Wohnsitz im Land Salbor-Katista haben.“


    §4
    Artikel 12 wird wie folgt neu gefasst:


    “Der Ministerpräsident und die Mitglieder des Landespräsidiums leisten bei Amtsantritt folgenden Eid vor dem Landtag: "Ich schwöre, dass ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katista einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden.


    §5
    Die Ziffer 2 des Artikel 13 wird wie folgt neu verfasst:


    “Gesetzesvorlagen werden beim Landtage durch das Landespräsidium oder aus der Mitte des Landtages eingebracht.“


    §6
    Die Ziffer 1 des Artikel 17 wird wie folgt neu verfasst:


    “Der Ministerpräsident wird mit einfacher Mehrheit von allen wahlberechtigten Bürgern des Landes Salbor-Katista gewählt. Näheres regelt ein Gesetz.“


    $7
    In Artikel 21 werden die Bergriffe “Bürger“ durch den Begriff “Unionsbürger“ und der Begriff “Volksstaate Katista-Salbor“ durch den Begriff “Land Salbor-Katista“ ersetzt.


    §8
    Nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes wird ein neuer Landtagspräsident unter allen Mitgliedern des Landtages gewählt. Der bisherige Landtagspräsident behält sein Amt bis zu der Wahl des neuen Landtagapräsidenten.


    §9
    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündigung in Kraft.[/doc]


    Die Aussprache ist eröffnet!

    Lieber Kollege,


    zur Abstimmung steht das neue Landtagspräsidium.


    Kandidat für das Landtagspräsidium ist Tjark Siefken, Kandidat für das Amt des Stellvertreters Hajo Poppinga.


    Bitte stimmt mit Ja, Nein oder Enthaltung. Die Abstimmung dauert 96 Stunden.

    Ich schwöre, daß ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katista einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe!

    Zitat

    Original von Bodo von Kurzschluss


    Kann ja sein. Ich sage es so wie ich es gelernt habe und wie wir es früher schon immer gesagt haben.


    Es hieß schon immer salboranisch. Das Land heißt ja auch nicht Salbori.


    Aber auch nicht Salbora. :P


    Nein, hast ja recht. Das muß bei der Schlußredaktion der Verfassung wohl durchgegangen sein.

    Hiermit erkläre ich meine Kandidatur, da ich von meiner passiven Wahlberechtigung ausgehe.


    [doc]Wahlprogramm Tjark Poppe Siefken


    1. Eeen Enn för't Senator
    Katista muß auf Unionsebene bis auf Weiteres durch den Ministerpräsidenten vertreten werden. Die Vetternwirtschaft in der Vertretung des Landes darf so nicht weitergehen.


    2. Funnix toeerst!
    Funnix ist unsere Landeshauptstadt und entsprechend zu behandeln. Bei Neuansiedelungen staatlicher Behörde werde ich darauf achten, daß die Hauptstadt nicht benachteiligt wird.


    5. Salbor-Katista mutt sien religiöse Tradition uprechterholln
    Salbor-Katista ist von seinen Bürgern in Verantwortung vor Gott und den Menschen gegründet worden. Unter der derzeitigen Gesetzeslage werden die Rechte religiöser Menschen jedoch mit Füßen getreten. Ich werde mich für die Rechte von Minderheiten bspw. im Bereich des rituellen Schächstens einsetzen.[/doc]

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    hiermit teile ich Ihnen mit, daß der Landtag von Salbor-Katista gem. Art. 9 Abs. 2 der Landesverfassung beschlossen hat, den Ministerpräsidenten mit der Vertretung im Unionsrat zu beauftragen und somit das Amt des Senators suspendiert ist.


    Vertreter des Landes Salbor-Katista im Unionsrat ist somit Herr Geert van Bloemberg-Behrens.


    Mit freundlichen Grüßen