Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vertreterin der Republik Westliche Inseln beantragt eine Aussprache über die Mitwirkung des Unionsrates an der Außenpolitik der Demokratischen Union.
Die Antragstellerin hat das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vertreterin der Republik Westliche Inseln beantragt eine Aussprache über die Mitwirkung des Unionsrates an der Außenpolitik der Demokratischen Union.
Die Antragstellerin hat das Wort.
Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
ich habe diese Aussprache in Reaktion auf die Bestätigung des Grundlagenvertrages zwischen der Demokratischen Union und dem Königreich Freesland beantragt.
Ausweislich der Ankündigung des Präsidenten des Unionsparlaments wird dieser nach seiner Bestätigung direkt der Unionspräsidentin zugeleitet. Ohne Mitwirkung des Unionsrates.
Ich vermute einmal, dieses Verfahren stützt sich auf Artikel 36 Absatz 7 Satz 2 der Unionsverfassung. Allerdings habe ich Zweifel, dass diese Klausel wirklich Artikel 31 Absatz 2 auf dem Gebiet der Außenpolitik weitestgehend außer Kraft setzt.
Die Länder haben nach der Unionsverfassung kein Recht zu einer eigenen Außenpolitik. Diese wird einheitlich durch die Unionsregierung ausgeübt. Und der Unionsrat als Vertretung der Länder hat dabei kein Mitspracherecht?
Was dabei herauskommt, sehen wir ja gerade: Das Unionsparlament winkt mit der Mehrheit der Regierungskoalition einen von der Unionsregierung ausgehandelten völlig überflüssigen Vertrag durch.
Er regelt die gegenseitige Anerkennung mit einem von der CartA nicht anerkannten Staat und vereinbart mit diesem eine Zusammenarbeit, die in den letzten 100 Jahren mit schon 100 Staaten vereinbart und mit noch keinem davon ernsthaft umgesetzt wurde.
Solche Außenpolitik mag im Interesse der Unionsregierung liegen, die mit solchen Schein-Erfolgen ihre Wählerklientel für sich mobilisieren kann. Im Interesse der Länder liegt so was bestimmt nicht. Wir haben wahrlich andere Sorgen.
Ich erinnere da nur an die provokativen nuklearen Kraftmeiereien der Vereinigten Staaten. Demnächst wird die Unionsregierung vom Unionsparlament wahrscheinlich einen Bündnisvertrag mit diesen durchwinken lassen, obwohl die Vereinigten Staaten mit ihrer provokativen Außenpolitik insbesondere zwei Länder der Demokratischen Union - die Westlichen Inseln und Roldem - massiv gefährden.
Und der Unionsrat wird schon wieder nur zuschauen dürfen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich finde, wir müssen etwas unternehmen!
Es kann und darf nicht angehen, dass die Unionsregierung über die Köpfe der Länder hinweg Außenpolitik machen kann. Dass die Unionsregierung mit ihrer Außenpolitik ihre Wählerklientel beglückt, und die Länder dafür mit der Preisgabe ihrer Interessen zahlen müssen!
Ich rege dazu in einem ersten Schritt eine verfassungsgerichtliche Klärung der Frage an, ob Unionsregierung und Unionsparlament wirklich ohne Mitwirkung des Unionsrates außenpolitische Verträge schließen können.
Werte Kollegin,
wenn ich es richtig verstehe, ist es Ihre Intention, dass Außenpolitik künftig nicht mehr alleinige Unionskompetenz sein soll. Darüber kann man durchaus diskutieren. Die Frage ist: Wie stellen Sie sich konkret eine Beteiligung der Länder in der Außenpolitik vor?
Zum konkreten Fall wäre es durchaus erstrebenswert eine gerichtliche Prüfung durchführen zu lassen. Ich habe auch meine Zweifel an der gängigen Praxis, dass Verträge mit Staaten nur vom Unionsparlament beschlossen werden müssen.
Herr Kollege,
ich bin nicht der Ansicht, dass die Länder konkurrierend mit der Union eigene Außenpolitik treiben sollten. Es geht mir nur darum, dass die Länder über den Unionsrat ausreichende Möglichkeiten zur Mitwirkung an der gemeinsamen Außenpolitik der Demokratischen Union haben. Etwa in Gestalt der Teilhabe am Abschluss von zwischenstaatlichen Verträgen.
.
In Ordnung.
Wir sollten noch abwarten, ob die Unionspräsidentin tatsächlich den Vertrag ohne Beteiligung des Unionsrats unterzeichnet. Wenn ja, sollte der Unionsrat die Einreichung einer Klage beschließen.
Vielleicht sollten wir unsere Bedenken gegen die gegenwärtige Praxis einfach an die Unionspräsidentin herantragen? Möglicherweise teilt sie unser Ansinnen ja, und wir können uns einen Prozess ersparen.
Die Unionspräsidentin hat den Vertrag verkündet. Ich gehe davon aus, dass Sie zuvor von dieser Debatte Kenntnis erlangt hat.
Auch wenn ich das Ansinnen durchaus diskussionswürdig erachte, hält Roldem den Artikel 36 Abs. 7 UVerf im Zweifel für die Lex specialis, wenn Verträge überhaupt unter Gesetze im Sinne des Art. 31 Abs. 2 UVerf fallen.
Nichtsdestominder müssen wir klären, was mit Verträgen passiert, deren Regelungsmaterie Landeskompetenzen berühren. Vollzugsföderalismus haben wir schließlich nicht, andererseits sehe ich nicht ein, dass die Union Verträge in Unionskompetenz abschließt. Weder der Vollzug durch die Union noch der Vollzug durch die Länder ohne Staatsvertrag und Vertretungsgesetz sind inakzeptabel. Nur so wirklich mit Leben gefüllt ist ja kein auswärtiger Vertrag so recht.
Nun, sollte es tatsächlich so sein wie Sie vermuten, hielte ich das für einen unbeabsichtigten Konstruktionsfehler in der Verfassung.
Denn über den Unionsrat sollen die Länder ja gerade an jenen Aufgaben mitwirken, die sie selbst nicht regeln dürfen. Und ausgerechnet die Außenpolitik soll davon ausgenommen sein?
Das ergibt keinen Sinn. Die Außenpolitik der Union berührt schließlich auch die Interessen der Länder. Es ist nachvollziehbar, warum auf diesem Gebiet völlig entmachtet sein sollen?
Hier hat man meines Erachtens beim Schreiben der Verfassung einfach nicht aufgepasst.
Bei der historischen Bewertung gehen wir auseinander, das müssen wir an dieser Stelle aber nicht zwingend vertiefen.
Das Gespräch mit dem Unionsparlament sollten wir aber aufnehmen, inwieweit an dieser Stelle Änderungen möglich wären. Am besten wäre ein konkreter Gesetzesvorschlag, möchte ich meinen.
Da kein Aussprachebedarf mehr zu bestehen scheint, beende ich diese Aussprache somit.
Auf Wunsch der Vertreterin Gribonne-Fritz ist die Aussprache wieder eröffnet.
Aussprache geschlossen.
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