Die Vertreterin der Republik Roldem beantragte gemäß § 6 I GOUR eine Anfrage an die Unionsregierung. Dem Antrag wird stattgegeben, ich bitte das zuständige Regierungsmitglied, sich hier einzufinden und zu äußern.
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Sehr verehrter Herr Präsident,
ich stelle folgende Anfrage an die Unionsregierung:
1. Wie bewertet die Unionsregierung die Arbeit der Unionsgerichte?
2. Wie viele Unionsrichter befinden sich derzeit im Amt?
3. Wie viel Ausnahmeerlaubnisse gemäß § 9 Abs. 3 Unionsgerichtsordnung bestehen derzeit? Welche Unionsrichter sind davon betroffen? Für welche Tätigkeiten liegen hierbei Ausnahmeerlaubnisse vor (bitte einzeln nach Unionsrichter auflisten)?
4. Wird die Unionsregierung dem Unionsparlament und dem Unionsrat weitere Richter zur Wahl vorschlagen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
5. Welche Position hat die Unionsregierung gegenüber der Öffnung gegenüber der Berufung ausländischer Juristen als Unionsminister?
6. Wie bewertet die Unionsregierung die Landesgerichtsbarkeiten (bitte einzeln nach Unionsland)?
7. In welchen Ländern sind nach Kenntnis der Unionsregierung Landesrichter ernannt?
8. Wie bewertet die Unionsregierung verfassungsrechtlich eine mögliche Zusammenarbeit oder Organleihe oder -verschmelzung bzw. Personal- oder Realunion zwischen den Gerichten der Union und denen der Länder?
9. Wie bewertet die Unionsregierung verfassungsrechtlich eine mögliche Zusammenarbeit oder Organleihe oder -verschmelzung bzw. Personal- oder Realunion an den Gerichten der Länder untereinander?
Mit vorzüglicher Hochachtung
Dr. Anaïs Gribonne-Fritz
Premierministerin
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Die Unionsregierung hat nun eine Woche Zeit, die Fragen zu beantworten. Danach sind eventuelle Nachfragen gestattet.