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Der Wahlleiter
Die Wahl wird stattfinden vom
23.12.2014, 18:00 Uhr,
bis zum
27.12.2014, 18:00 Uhr.
Kandidaturen sind hier bis zum 22.12.2014, 20:00 Uhr, bekanntzugeben.
Unionswahlleiter
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Der Wahlleiter
Die Wahl wird stattfinden vom
23.12.2014, 18:00 Uhr,
bis zum
27.12.2014, 18:00 Uhr.
Kandidaturen sind hier bis zum 22.12.2014, 20:00 Uhr, bekanntzugeben.
Unionswahlleiter
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Ich kandidiere.
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Der Wahlleiter
Der Eingang folgender Kandidaturen wird hiermit bestätigt:
Gezeichnet,
Unionswahlleiter
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Der Wahlleiter
Der Beginn der Wahl wird hiermit auf den 25.12.2014 verschoben. Das Ende des Wahlzeitraums verschiebt sich dementsprechend um 4 Tage, die Wahl endet also am 29.12.
Gezeichnet,
Unionswahlleiter
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Ich stelle mich ebenso zur Wahl:
Name: Baxendale, Henry Bernard
Wohnort: Statutarstadt Kamahamea
Parteizugehörigkeit: parteilos
Wenn man mit der Wahl bis zum 27. oder 28. warten würde, dürfte auch Frau Bazvar kandidieren.
Wobei ich mir bei bei beiden Kandidaten nicht sicher bin ob sie überhaupt kandidieren dürfen.
Laut Landes-Verfassungsgesetz ist jeder Landesbürger, der die Unionsbürgerschaft besitzt.
Das ist nach meiner Kenntnis aber bei keinem von beiden der Fall.
Nennt mich ruhig einen Miesepeter oder auch Spielverderber, aber auch wenn die WI politisch am Boder liegen, sollte man sich an die Gesetzeslage halten.
Ich weiß nicht, woher Sie das haben, Herr Kollege, aber das Landes-Verfassungsgesetz der Republik Westliche Inseln (L-VG) i.d.F. vom 05.03.2014 besagt in Artikel 5, Absatz 2: "Die Landesbürgerschaft der Westlichen Inseln können Unionsbürger und Unionsangehörige der Demokratischen Union erwerben, die ihren Hauptwohnsitz auf den Westlichen Inseln haben."
In Artikel 40, Absatz 1 besagt sie aber auch folgendes:
Artikel 40
(1) Bis zum Inkrafttreten eines Gesetzes über die Landesbürgerschaft der Westlichen Inseln ist Landesbürger, wer die Unionsbürgerschaft der Demokratischen Union besitzt und seinen Hauptwohnsitz seit mindestens sieben Tagen auf den Westlichen Inseln hat.
Scheint so, als ob man bei dem Erstellen des Gesetztes nicht gerade sehr sorgfältig war.
Warum? Es gibt doch das Landesbürgerschaftsgesetz (LbG) vom 06.03.2014, wo es in § 1 heißt: "Unionsbürger und Unionsangehörige mit Hauptwohnsitz auf den Westlichen Inseln erwerben durch Anmeldung beim Landesmeldeamt die Landesbürgerschaft."
Das habe ich doch glatt übersehen.
Dann erübrigt sich ja jede weitere Diskussion.
ZitatOriginal von Bodo von Kurzschluss
Das habe ich doch glatt übersehen.
Dann erübrigt sich ja jede weitere Diskussion.
Das passiert dem besten.
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Der Wahlleiter
Alle Kandidaturen wurden geprüft und für zulässig empfunden.
Die Wahl wurde gestartet und endet somit am Montag, den 29.12.2014 um 19:00 Uhr.
Gezeichnet,
Unionswahlleiter
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Wahlbeteiligung bereits bei 50%.
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Der Wahlleiter
Der 1. Wahlgang ist hiermit beendet, alle Wahlberechtigten haben ihre Stimme abgegeben.
Folgendes Ergebnis wird demnach festgestellt:
Auf Sara Bazvar entfiel 1 Stimme.
Auf Henry Bernard Baxendale entfiel 1 Stimme.
Es lag eine Wahlbeteiligung von 100% vor.
Hiermit beginnt der 2. Wahlgang, zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen,
was bedeutet, dass alle Kandidaten auch bei diesem zweiten Wahlgang zur Wahl stehen.
Sollte nach diesem Wahlgang kein eindeutiges Ergebnis erzielt sein, so wird die Wahl neu ausgeschrieben.
Der 2. Wahlgang beginnt heute (25.12.2014) um 19:30 Uhr und endet am 29.12.2014 um 19:30 Uhr.
Gezeichnet,
Unionswahlleiter
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Weshalb war ich nicht wahlberechtigt?
Weil Sie sich nicht ins Wahlregister eingetragen haben.
ZitatWeshalb war ich nicht wahlberechtigt?
1. Weil sie sich nicht in das Wähleregister eingetragen haben
und
2. Weil auch aus dem B-Netz nicht ersichtlich ist, dass sie von den westlichen Inseln stammen (bzw. dort wohnen) - eine solche EIntragung dürfte es in Zukunft einfacher machen sie zur Wahl zu berechtigen.
Und bevor sie fragen: Das B-Netz funktioniert schon seit einiger Zeit wieder.
Das ist Kappes, ich lebe seit meiner Einbürgerung 2002 auf den Westlichen Inseln und habe nie woanders gelebt...
Und nein, ich kann mich seit geraumer Zeit nicht im BNet anmelden.
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