Fragen eines Wahlleiters

  • Sehr geehrte Freisteinerinnen und Freisteiner,


    in eurer Verfassung steht:


    Zitat


    Artikel 20 - Wahl des Ministerpräsidenten
    (1) Der Ministerpräsident wird von allen Bürgern in direkter Volkswahl gewählt. Wählbar ist jeder, der im Sinne dieser Verfassung Bürger von Freistein ist.


    und weiter


    Zitat


    Artikel 13 - Bürger im Sinne der Verfassung
    Bürger im Sinne dieser Verfassung ist, wer die R***ische Staatsangehörigkeit besitzt und seit mindestens zwei Wochen seinen Wohnsitz in Freistein hat.


    Da dieses Verfassungsrecht ganz offensichtlich noch vor dem reformierten Staatsbürgerschaftsrecht entstanden ist, stellt sich mir jetzt die Frage, inwiefern Unionsangehörige davon betroffen sind. Rein aus dem Text würde ich Staatsangehörigkeit analog zur Unionsangehörigkeit auslegen.

  • Da die freisteinischen Verfassungsbestimmungen schon lange vor Inkrafttreten des neuen Staatsbürgerschaftsrechts galten und auch schon lange bevor überhaupt über die Möglichkeit des Erwerbs der Unionsangehörigkeit galten, gehe ich davon aus, dass mit "R***ische Staatsangehörigkeit" die Unionsbürgerschaft gemeint ist.

    Wilhelm Land
    Ministerpräsident des Freistaates Freistein
    Unionsvorsitzender der

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