ich beantrage eine Aussprache zur Amtszeit des aktuellen Parlamentspräsidenten.
Anträge - Richieste
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*wartet*
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Ich beantrage folgendes Gesetz
Zitat
Gesetz über den National Park Muxt-Ison Ebene§1
(1)
Das in der anliegenden Karte rot und grün eingezeichnete Gebiet wird zum Nationalpark Muxt-Ison Ebene erklärt.§2 Schutzzweck
(1)
Schutzzweck ist die Muxt-Ison Ebene, es soll in seiner Ganzheit und seiner natürlichen Dynamik, um seiner selbst willen und als Lebensstätte der auf diesem einmaligen Lebensraum angewiesenen Arten. Zudem ist die besondere Flora und Fauna dieser Ebene einzig artig und von besonderer Bedeutung für die Wissenschaft.
(2)
Insbesondere sind die Flussläufe und Landschaften in ihrer jetzigen Form sind zu erhalten, da die daraus resultierenden Brut und Nistplätze für Wasser- sowie Zugvögel und die einzig artigen ökologischen Nischen für Wanderfische, Greifvögeln, Amphibien, Insekten, Vögeln, zu schützen, erhalten und sofern erforderlich zu entwickeln.§3 Schutzzonen
(1)
Das Gebiet des Nationalparks unterteilt sich in zwei Schutzzonen, die Zone I und II
(2)
Die Zone I ist in der anliegenden Karte rot markiert und die Schutzzone II ist auf der anliegenden Karte grün markiert. Diese Zonen dürfen nur auf Antrag des Primo Ministros geringfügig, durch einen Mehrheitsbeschluss des Abgeordnetenhauses geändert werden., wenn sich die natürlichen Gegebenheiten ändern und der mit der Erklärung zum Nationalpark verfolgte Schutzzweck nicht beeinträchtigt wird.§4 Gebote
(1)
Im Nationalpark ist es geboten:
1. im Biotop Fluss und Wald die natürliche Entwicklung der Flora zu fördern.
2. Im Bestand stark gefährdete oder vom Aussterben bedrohte Tier- und Pflanzenarten der Muxt-Ison Ebene durch geeignete Maßnahmen, insbesondere durch verstärkten Schutz sowie durch verstärkte Pflege, Entwicklung und Wiederherstellung ihrer sonstigen Lebensbedingungen zu erhalten und zu fördern.§5 Verbote
(1)
Im Nationalpark ist es verboten:
1. Pflanzen oder Pflanzenteile abzuschneiden, abzupflücken, aus- oder abzureißen, auszugraben, zu entfernen oder sonst zu beschädigen.
2. Wildlebende Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten, sie durch sonstige Handlungen zu stören oder ihre Eier, Laren, Puppen oder sonstige Entwicklungsformen oder nester wegzunehmen, zu zerstören oder zu beschädigen.
3. Die Jagd oder die Fischerei einschließlich der Krabben- und Muschelfischerei auszuüben, einschließlich sonst Fische oder Krabben zu fangen sowie lebende Muscheln zu sammeln.
4. biotopfremde Pflanzen oder Tiere anzusiedeln oder auszusetzen.
5. die gekennzeichnete Zone I in der Zeit vom 1. November bis zum 31. Dezember sowie vom 1. Januar bis zum 15.März eines jeden Jahres zu betreten.
6. Hunden oder Katzen, sowie sonstige mitgebrachten Haustiere unangeleint umherlaufen zu lassen.
7. Mit Ballonen oder sonstigen Luftfahrzeugen zu starten oder zu landen oder dort mit Drachen oder Flugmodellen jeglicher Art Modellsport zu betreiben.
6. außerhalb den in der Zone II dafür bestimmten Stellen
zu zelten oder zu lagern oder Campingwagen aufzustellen,
7. das Gebiet durch Abfälle, Abwasser oder auf sonstige Weise
zu verunreinigen,
8. bauliche Anlagen jeglicher Art, Frei- und Rohrleitungen sowie
Wege, Treppen, Brücken oder Stege zu errichten, anzulegen
oder zu verändern,
9. Einfriedungen zu errichten oder zu verändern,
10. die Kulturart zu verändern, insbesondere Dauergrünland umzubrechen,
11. Bäume, Gehölze oder Hecken völlig oder teilweise zu beseitigen,
12. Pflanzenschutzmittel anzuwenden oder Düngemittel auszubringen,
13. Aufschüttungen, Aufspülungen oder Abgrabungen vorzunehmen
oder Bodenbestandteile einzubringen oder die Bodengestalt
auf andere Weise zu verändern,
14. Wasserflächen oder die Gestalt der Gewässer, insbesondere
der Priele oder Bracks und ihrer Ufer oder die Watten durch
Grabungen, den Abbau oder das Einbringen von Bodenbestandteilen
oder auf sonstige Weise zu verändern, zu beseitigen
oder die Gewässer auszutrocknen,
15. Bodenschätze oder Bodenbestandteile abzubauen oder
Sprengungen oder Bohrungen vorzunehmen,
16. Gegenstände wissenschaftlicher, naturgeschichtlicher oder
landeskundlicher Bedeutung zu beschädigen, aufzunehmen,
zu sammeln oder zu verunstalten,
17. die Ruhe der Natur oder den Naturgenuss durch Lärmen oder
auf andere Weise zu stören.§6 Schlussbestimmungen
(1)
Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft. -
*hält die GO in der Hand*
Zitat
§ 5 - Gesetzesinitiative
(1) Gesetzesanträge dürfen von jedem Mitglied des Abgeordnetenhauses Heroth - Consiglio di Herót in das Parlament eingebracht werden.
(2) Eine Aussprache ist zu eröffnen, in welcher der Antragsteller, dass Wort zur Begründung erhält. -
Ja doch!
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Ich möchte folgenden Antrag einbringen:
Zitat
Gesetz über die Feiertage (Legge di feste ufficiale)§1 - Feiertage
(1) Der Nationalfeiertag Heroths ist der 12. März und trägt den Namen "Tag der Ausrufung der Republik".
(2) Weiterhin gelten alle Sonntage als Feiertage.
(3) Als staatliche Feiertage gelten in der Unionsrepublik Heroth außerdem:Neujahrstag - 1. Januar
Frauentag - 8. März
Karfreitag - Freitag vor Ostersonntag
Ostermontag - Montag nach Ostersonntag
Tag der Arbeit - 1. Mai
Christi Himmelfahrt - 39 Tage nach Ostersonntag
Pfingstsonntag - 49 Tage nach Ostersonntag
Pfingstmontag - Montag nach Pfingstsonntag
Reformationstag - 31. Oktober
Allerheiligen - 1. November
1. Weihnachtsfeiertag - 25. Dezember
2. Weihnachtsfeiertag - 26. Dezember§2 - Öffentliche Ruhe
(1) Alle Feiertage sind Tage allgemeiner Arbeitsruhe.
(2) An Feiertagen sind alle Tätigkeiten verboten, die diese Ruhe in erheblichem Maße stören und dem Wesen des Feiertags widersprechen.
(3) Insbesondere haben Religionsgemeinschaften ein Recht auf die störungsfreie Ausübung von Gottesdiensten und auf den Feiertag bezogenen Festlichkeiten.§3 - Arbeitsverbote
(1) An Feiertagen ist jede Arbeitstätigkeit verboten.
(2) Dies gilt nicht für Tätigkeiten, die für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung wesentlich sind oder in besonderem Maße dem Wesen des Feiertags entsprechen, insbesondere nicht für Gastronomie, Festlichkeiten, Gesundheitsversorgung, Polizei- und Ordnungsdienst, Versorgung mit Heiz- und Kraftstoffen und Wasser.
(3) Insbesondere ist das Recht von Arbeitnehmern auf Arbeitsruhe zu schützen. Arbeitnehmer, die in unter §3 (2) genannten Tätigkeitsfeldern beschäftigt sind, müssen für an Feiertagen geleistete Arbeit angemessen, mindestens jedoch mit 150% des an normalen Arbeitstagen gezahlten Lohnes, entschädigt werden.§4 - Weitere Regelungen
(1) Auf Unionsebene gesetzlich geregelte Feiertage haben in Heroth den gleichen Status wie namentlich in diesem Gesetz geregelte Feiertage und genießen den gleichen Schutz nach §§2 und 3.
(2) Die Landesregierung kann Ausnahmen von den Regelungen in §§2 und 3 beschließen, sofern die öffentliche Ordnung oder die Grundversorgung der Bevölkerung in erheblichem Maße gefährdet sind.§5 - Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am Tage seiner Verkündung in Kraft.Eine Aussprache zur Erläuterung & Debatte wäre mir lieb.
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Aus der aktuellen GO:
Zitat§ 5 - Gesetzesinitiative
(1) Gesetzesanträge dürfen von jedem Mitglied des Abgeordnetenhauses Heroth - Consiglio di Herót in das Parlament eingebracht werden.
(2) Eine Aussprache ist zu eröffnen, in welcher der Antragsteller, dass Wort zur Begründung erhält. -
Ich beantrage das folgende Gesetz:
ZitatGesetz zum Datenschutz in der inneren Sicherheit
§1 - Inhalt und Zweck
Das vorliegende Gesetz schränkt die Kompetenzen der harbothensischen Polizeibehörden hinsichtlich der Sammlung personenbezogener Daten zugunsten des Datenschutzes ein.§2 - Änderung
Paragraph 4 des Gesetzes zur inneren Sicherheit wird wie folgt neu gefasst:"§ 4 - Nutzung personenbezogener Daten
(1) Die Zivilgarde (Guardia Civil) kann personenbezogene Daten zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung erheben und speichern.
(2) Eine Erhebung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn im Einzelfall ein begründeter Anfangsverdacht über die Planung oder Durchführung einer Straftat vorliegt.
(3) Die Speicherung dieser Daten muss grundsätzlich sicher und zugangsbeschränkt erfolgen. Ein Zugriff auf einzelne Daten darf nur erfolgen, wenn der zugreifende Beamte mit einem Fall betraut ist, in dem ein begründeter Anfangsverdacht gegen die Person vorliegt, auf die die Daten bezogen sind.
(4) Personenbezogene Daten müssen nach einem Aufbewahrungszeitraum von zwei Jahren gelöscht werden. Ausnahmen sind Daten, die nicht das Privatleben der Person, wohl aber einen Kontakt zu den Polizeibehörden einschließen sowie Daten, die Fälle betreffen, in denen die betreffende Person mit begründetem Anfangsverdacht eines Gewaltverbrechens beschuldigt wurde oder in denen sie rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde."§3 - Übergangsfrist
Zur Umsetzung der mit diesem Gesetz veränderten Bestimmungen wird den Polizeibehörden eine Übergangsfrist von 30 Tagen eingeräumt.§4 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. -
Ich beantrage eine Aussprache zum Thema "Feiertagsfeierlichkeiten".
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Ich beantrage eine Aussprache zum Thema "Steuerreform".
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Sehr geehrter Herr Präsident, ich bitte ums Wort für eine Regierungserklärung.
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Ich beantrage eine Aussprache zum Thema "Zusammenlegung von Unionsländern".
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Ich beantrage das folgende Gesetz:
Zitat
Gesetz über die betriebliche Mitbestimmung - Legge di cogestione aziendali (Betriebsmitbestimmungsgesetz)§1 - Inhalt und Zweck
Dieses Gesetz sichert das Recht auf betriebliche Mitbestimmung aller Arbeitnehmer in der Unionsrepublik Heroth.TEIL I - DER BETRIEBSRAT
§2 - Einrichtung von Betriebsräten
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Dies gilt auch für gemeinsame Betriebe mehrerer Unternehmen.§3 - Wahlberechtigung und Wählbarkeit
(1) Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. 2Werden Arbeitnehmer eines anderen Arbeitgebers zur Arbeitsleistung überlassen, so sind diese wahlberechtigt, wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden.
(2) Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Besteht der Betrieb weniger als sechs Monate, so sind abweichend von dieser Vorschrift über die sechsmonatige Betriebszugehörigkeit diejenigen Arbeitnehmer wählbar, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind und die übrigen Voraussetzungen für die Wählbarkeit erfüllen.§4 - Größe des Betriebsrates
(1) Der Betriebsrat besteht in Betrieben mit in der Regel
5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,
21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,
51 wahlberechtigten Arbeitnehmern
bis 100 Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern,
101 bis 200 Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern,
201 bis 400 Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern,
401 bis 700 Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern,
701 bis 1.000 Arbeitnehmern aus 13 Mitgliedern,
1.001 bis 1.500 Arbeitnehmern aus 15 Mitgliedern,
1.501 bis 2.000 Arbeitnehmern aus 17 Mitgliedern,
2.001 bis 2.500 Arbeitnehmern aus 19 Mitgliedern,
2.501 bis 3.000 Arbeitnehmern aus 21 Mitgliedern,
3.001 bis 3.500 Arbeitnehmern aus 23 Mitgliedern,
3.501 bis 4.000 Arbeitnehmern aus 25 Mitgliedern,
4.001 bis 4.500 Arbeitnehmern aus 27 Mitgliedern,
4.501 bis 5.000 Arbeitnehmern aus 29 Mitgliedern,
5.001 bis 6.000 Arbeitnehmern aus 31 Mitgliedern,
6.001 bis 7.000 Arbeitnehmern aus 33 Mitgliedern,
7.001 bis 9.000 Arbeitnehmern aus 35 Mitgliedern.
(2) In Betrieben mit mehr als 9.000 Arbeitnehmern erhöht sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats für je angefangene weitere 3.000 Arbeitnehmer um 2 Mitglieder.§5 - Wahl und Amtszeit des Betriebsrates
(1) Die Amtszeit des Betriebsrates beträgt vier Monate.
(2) Die Wahl wird vom amtierenden Betriebsrat organisiert.
(3) Bei erstmaliger Wahl wird die Wahl aus der Mitte der Wahlberechtigten organisiert.
(4) Die Wahl hat gleich, frei und geheim stattzufinden.TEIL II - RECHTE UND AUFGABEN DES BETRIEBSRATES
§6 - Mitbestimmung und Beratung im betrieblichen Alltag
(1) Die Geschäftsführung muss den Betriebsrat laufend über gefällte sowie anstehende Entscheidungen informieren.
(2) Das höchste Gremium der Geschäftsführung und der Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zusammentreten und strittige Fragen betreffs der Unternehmensführung zu erörtern.§7 - Aufsicht über die Geschäftsführung
(1) Sehen gesetzliche oder innerbetriebliche Bestimmungen vor, dass der Geschäftsführung von anderen Gremien regelmäßig das Vertrauen ausgesprochen werden muss, so gilt dieses Recht auch für den Betriebsrat.
(2) Verweigert der Betriebsrat der Geschäftsführung das Vertrauen, so haben sich Vertreter von Anteilseignern und Betriebsrat auf einen personellen oder inhaltlichen Kompromiss zu einigen. Ein Streikrecht besteht in diesem Falle nicht.§8 - Vetorecht
(1) Der Betriebsrat hat ein Vetorecht gegen Entscheidungen der Geschäftsführung, die die Zukunft des Unternehmens in hohem Maße beeinflussen.
(2) Dazu zählen insbesondere
grundsätzliche Veränderungen der Standorte des Unternehmens,
Veränderungen bei der Beschäftigungspolitik des Unternehmens, die den Verlust von Arbeitsplätzen bedeuten und
Neuorientierungen im Angebot des Unternehmens.§9 - Personalangelegenheiten
(1) Der Betriebsrat muss Neueinstellungen zustimmen.
(2) Insbesondere muss der Betriebsrat im Prozess der Personalauswahl eingebunden werden.
(3) Der Betriebsrat muss bei Entlassungen angehört werden.
(4) Erfolgt eine Kündigung fristlos, so muss der Betriebsrat zustimmen.§10 - Vertretung und Beratung der Arbeitnehmerschaft
Der Betriebsrat vermittelt bei Konflikten zwischen Arbeitnehmern und Geschäftsführung. Dabei berät er die Arbeitnehmer.§11 - Aufsicht zum Arbeitnehmerschutz
(1) Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung der dem Arbeitnehmerschutz geltenden rechtlichen Bestimmungen im Betrieb und ergreift bei Nichteinhaltung entsprechende rechtliche Schritte.
(2) Die Geschäftsleitung muss sicherstellen, dass der Betriebsrat die entsprechenden Zugangsmöglichkeiten im Betrieb hat.§12 - Schutz vor Diskriminierung
Der Betriebsrat setzt für die Gleichstellung der Geschlechter und gegen die Diskriminierung von Behinderten und ethnischen, religiösen und sonstigen Minderheiten ein.TEIL III - SCHLUSSBESTIMMUNGEN
§13 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt dreißig Kalendertage nach seiner Verkündung in Kraft. -
Ich beantrage das folgende Gesetz:
Zitat
Gesetz zur Reform der Rechenschaftspflicht des Vertreters Heroths im Unionsrat§1 - Inhalt
Dieses Gesetz führt die Pflicht des Vertreters Heroths im Unionsrat zur Offenlegung seiner Bezüge ein und ändert dessen Pflicht zur Rechenschaft gegenüber dem Consiglio.§2 - Änderung des gültigen Gesetzestextes
Paragraph 5 des Gesetzes zur Vertretung des Unionsbezirks Herót im Unionsrat wird wie folgt neu gefasst:"§5 Rechenschaft und Offenlegung
(1) Der Vertreter Heróts teilt dem Präsidenten des Consiglio bei Amtsantritt seine Verpflichtungen gegenüber Dritten und private Interessen mit und informiert diesen über Änderungen.
(2) Verpflichtungen gegenüber Dritten und private Interessen im Sinne von Absatz 1 sind
generell entgeltliche Tätigkeiten, die mit mehr als 100 Bramer pro Monat entlohnt werden,
Tätigkeiten in Vorstand, Aufsichtsrat oder einem vergleichbaren Gremium einer öffentlichen Institution, eines Vereins, eines Verbandes oder eines privatwirtschaftlichen Unternehmens,
selbstständige gewerbliche Tätigkeiten,
Besitz von Anteilen an privatwirtschaftlichen Unternehmen, sofern diese in der Summe 1000 Bramer übersteigen,
Beratungs- und Vertretungstägigkeiten, auch im Rahmen einer Angestelltentätigkeit.
(3) Auf Anfrage muss der Vertreter gegenüber dem Consiglio über seine Aktivitäten im Unionsrat umfassend Auskunft geben."§3 - Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. -
Ich beantrage eine Aussprache zur Situation der Exekutive.
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Ich gebe hiermit bekannt, dass ich Signore Waylan-Majere mit der Ausrichtung der Wahl zum Primo Ministro beauftragt habe und dass ich für den Fall meiner Wahl zum Primo Ministro mit Leistung des Amtseids vom Amte des Präsidenten des Consiglio zurücktrete.
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Zitat
Original von Montgomery Scott
Ich gebe hiermit bekannt, dass ich Signore Waylan-Majere mit der Ausrichtung der Wahl zum Primo Ministro beauftragt habe und dass ich für den Fall meiner Wahl zum Primo Ministro mit Leistung des Amtseids vom Amte des Präsidenten des Consiglio zurücktrete.
Ich möchte hiermit meine Kandidatur als Präsident des Consiglios ankündigen. -
Zitat
Original von Palin Waylan-Majere
Ich möchte hiermit meine Kandidatur als Präsident des Consiglios ankündigen.
...und auch tatsächlich kandidieren. -
Gegenkandidaten melden sich bitte bis morgen abend hier.
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Ich beantrage eine Aussprache zum Thema "Demokratische Strukturreform des Staatswesens".
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