Gemäß Artikel 10 Abs. 2 Verfassung des Landes Salbor-Katista besteht der Landtag aus allen wahlberechtigten Bürgern des Landes Salbor-Katista. Wahlberechtigter im Sinne dieser Verfassung ist gem. Art. 21 der Landesverfassung, wer Bürger der Demokratischen Union ist und wenigstens 14 Tage seinen Wohnsitz im Volksstaate Katista-Salbor hat.
Gemäß Artikel 12 der Landesverfassung leisten die Mitglieder des Landtages, bei Amtsantritt folgenden Eid vor dem Landtag: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft zum Wohle des Volkes Salbor-Katista einsetzen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, die Verfassung und die Gesetze wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe." Der Eid kann auch ohne die religiöse Beteuerung geleistet werden.
Zur Annahme des allen wahlberechtigten Bürgern zustehenden Landtagsmandates ist daher der obige Eid zu leisten.