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Auf ihrem heutigen Parteitag in Port Victoria hat die Christlich-Sozialkonservative Partei ihren Landesverband in Roldem gegründet. Zur ersten Präsidentin des Verbands wurde die Ärztin Dr. Anaïs Gribonne-Fritz aus Cochrane City gewählt. Sie sitzt seit einem guten Monat für den Wahlkreis Providence Vicinity im roldemischen Parlament. Die zweifache Mutter machte neben dem Innenminister Johannes Georg Graf von Falkenstein deutlich, was die CSP/PCS erreichen wolle: „Die Politik im Land läuft vor die Wand, der Premierminister ist inaktiv und stolz darauf. Das fördert die Abkehr von Roldem und dem gilt es entgegen zu wirken.“
Anhang:
[p]Satzung der Christlich-Sozialkonservativen Partei, Landesverband Roldem
Statute of the Christian Social Conservative Party, National Association of Roldem
Statut du Parti Chrétien et Social-Conservatif, Association régionale roldêmienne
Article I
Die Landesverband der Partei trägt den Namen „Christian Social Conservative Party, National Association of Roldem / Parti Chrétien et Social-Conservatif, Association régionale roldêmienne“. Er darf mit „CSP Roldem/PCS Roldême“ abgekürzt werden.
Daneben führt der Landesverband den Namen „Christlich-Sozialkonservativen Partei, Landesverband Roldem“.
Parteigliederungen in mehrheitlich eihlischsprachigen Gebieten dürfen unter dem Namen „An Comhar Críostaí (CSP/PCS)“ antreten.
Article II
Das Wirkungsgebiet des Landesverbandes erstreckt sich auf die Republik Roldem.
Durch Zuweisung durch den Unionsverband können auch andere Regionen in die Zuständigkeit des Verbandes fallen.
Alle Mitglieder des Unionverbandes im Wirkungsgebiet sind zugleich Mitglieder des Landesverbandes.
Article III
Der Landesverband hat seinen Hauptsitz in Port Victoria.
Article IV
Der Landesverband nimmt an der politischen Willensbildung in seinem Wirkungsgebiet und in der Union teil.
Er bekennt sich zur Verfassung der Republik Roldem, zu den Verfassungen der weiteren, durch den Landesverband betreuten Gebiete und zur Verfassung der Demokratischen Union.
Article V
Das Präsidium (Executive Board/Présidence) besteht aus dem Präsidenten (President/Président) und dem Generalsekretär (General Secretary/Secrétaire Général).
Der Präsident vertritt den Landesverband nach innen und außen und gestaltet unter den Maßgaben der Beschlüsse des Parteitags die politische Auseinandersetzung. Er wird mit absoluter Mehrheit durch den Parteitag auf sechs Monate gewählt.
Die Generalsekretär organisiert den Landesverband und führt dessen tägliche Geschäfte. Er wird wie der Präsident auf dessen Vorschlag gewählt.
Präsident und Generalsekretär vertreten sich gegenseitig.
Der Präsident kann sich Beisitzer (Assessors/Assesseurs) hinzuwählen.
Article VI
Der Parteitag (Party Convention/Congrès du Parti) ist das höchste beschlussfassende Gremium des Landesverbandes. Er bestimmt die politischen Leitlinien, wählt und kontrolliert den Präsidenten und den Generalsekretär und bestimmt Kandidaten für Wahlen.
Der Parteitag wird wenigstens alle sechs Monate vom Präsidenten einberufen. Er tagt grundsätzlich öffentlich.
Article VII
Der Landesverband gliedert sich in Ortsverbände (Local Associations/Associations locaux), die sich selbst eine Struktur geben. Diese bedarf der Zustimmung des Generalsekretärs.
Article VIII
Der Landesverband wird durch Beschluss von zwei Dritteln seiner Mitglieder oder durch die Auflösung des Unionsverbandes aufgelöst. Im Falle des Ersten fällt sein Vermögen an den Unionsverband, widrigenfalls ist der Auflösungsbeschluss durch den Präsidenten mit einer Zweckbestimmung für dieses zu versehen.[/p]
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