• [doc]Artikel 24 der Landesverfassung
    (1) Der Landtag wird durch Wahlmänner und Staatsräte gebildet.
    (2) Wahlmänner besitzen volles Stimmrecht im Landtage. Staatsräte haben lediglich beratende Stimme.
    (3) Alle 4 Monate kann jeder wahlberechtigte Bürger der freien Republik bis zu 3 Stimmen auf die Wahlmänner verteilen. Das Nähere regelt ein Gesetz der freien Republik. Näheres über die Staatsräte bestimmt ein Gesetz.[/doc]

  • [doc]Wahlleute
    Tiberius Kaulmann: 3 Sitze
    Hajo Poppinga: 3 Sitze


    Staatsräte
    auf Zeit gem. § 2 des Gesetzes über die Staatsräte
    Niemand.


    auf Lebenszeit gem. § 4 des Gesetzes über die Staatsräte
    Niemand.


    qua Amt gem. § 4 des Gesetzes über die Staatsräte
    Ministerpräsident Tiberius Kaulmann
    Senator Hajo Poppinga[/doc]

  • Durch den Verlust der Staatsbürgerschaft Michael Heens hat der Landtag durch Rücktritt mehr als 50% seiner Stimmen verloren. Gemäß § 22, 21 iVm § 18 WahlG haben nunmehr Wahlen für die Wahlmänner stattzufinden.

  • Ich möchte zur Kenntnis geben, dass ich mit dem Umzug nach Roldem mein Mandat hier im Landtag niederlegen muss. Ich danke und wünsche weiterhin gute und fruchtbare Arbeit!

    Alexander Krüger
    Ministerpräsident des Landes Salbor-Katista
    parteilos

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