[doc]Artikel 24 der Landesverfassung
(1) Der Landtag wird durch Wahlmänner und Staatsräte gebildet.
(2) Wahlmänner besitzen volles Stimmrecht im Landtage. Staatsräte haben lediglich beratende Stimme.
(3) Alle 4 Monate kann jeder wahlberechtigte Bürger der freien Republik bis zu 3 Stimmen auf die Wahlmänner verteilen. Das Nähere regelt ein Gesetz der freien Republik. Näheres über die Staatsräte bestimmt ein Gesetz.[/doc]
Mitglieder
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[doc]Wahlleute
Tiberius Kaulmann: 3 Sitze
Hajo Poppinga: 3 SitzeStaatsräte
auf Zeit gem. § 2 des Gesetzes über die Staatsräte
Niemand.auf Lebenszeit gem. § 4 des Gesetzes über die Staatsräte
Niemand.qua Amt gem. § 4 des Gesetzes über die Staatsräte
Ministerpräsident Tiberius Kaulmann
Senator Hajo Poppinga[/doc] -
Durch den Verlust der Staatsbürgerschaft Michael Heens hat der Landtag durch Rücktritt mehr als 50% seiner Stimmen verloren. Gemäß § 22, 21 iVm § 18 WahlG haben nunmehr Wahlen für die Wahlmänner stattzufinden.
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Ich möchte zur Kenntnis geben, dass ich mit dem Umzug nach Roldem mein Mandat hier im Landtag niederlegen muss. Ich danke und wünsche weiterhin gute und fruchtbare Arbeit!
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