[Aussprache] Landesschulgesetz/ Legge di Schola (Scott)



  • In einer vorherigen Aussprache, wurde der Wunsch nach einer gesonderten Aussprache kundgetan. Aufgrund dessen, dass dieses Gesety nicht den ueblichen Weg gegangen ist, jedoch die ein Gro-teil desAbgeordnetenhauses eine Debatte wuenscht, erklaere ich die Aussprache fuer eroeffnet.



    Ich werde keine grundlegende Veraenderung mit tragen, da ich der Meinung bin, dass in der letzten Zeit dieses Gesetz oft genug veraendert worden ist. Irgendwann muessen sich unserere Schueler und Schuelerinnen auf ein Gesetz verlassen koennen und nicht mit der Angst leben, dass sich sobald die Ideologie der Regierung wechselt auch das Schulsystem. Ich bitte daher darum dieses Gesety nicht schon wieder zu veraendern.

  • Ich warte erst einmal den Vorschlag von Herrn Scott ab. Es hat jeder das Recht Veränderungen vorzuschlagen und ich freue mich über jede Iniative, ganz gleich ob ich diese mitragen werde oder nicht. Meiner Meinung nach hat eine Idelogie in einem Schulgesetz geschweige den Lehrplan nichts zu suchen. Ich war mit diesem Gesetz damals nicht einverstanden, da es zu kompliziert und stümperhaft aufgebaut war.
    Einen Teil konnte ich nun bereits korrigieren. Ich bitte zunächst Herrn Scott seine Idee vorzustellen, dann gemeinsam darüber zu beraten was wir eventuell ändern können und die Punkte festzulegen die nicht verhandelbar sind. Mit diesem Weg sehe ich einen Erfolg als sicher und bin davon überzeugt das unseren Schülerinnen und Schüler nichts komplett neues übergestülpt wird sondern eventuell eine schleichende Veränderung möglich ist. :)

    Jasmin van Rotstein
    Unionsministerin für Arbeit, Soziales, Familie, Bildung und Touristik a.D.
    MdUP a.D.
    Prima Ministra di Heroth a.D.
    Unternehmerin a.D.

  • Verzeihen Sie meine Abwesenheit, Sie wissen schon, der Wahlkampf... ;)


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, aber soweit ich weiß, entstammt das aktuelle dreigliedrige Schulsystem der Feder Herrn Burghammers. Es zwingt die Schüler bereits früh in Strukturen, die einen festen Lebensweg in eine bestimmte Berufsqualifikation vorgeben.


    Dies muss dringend geändert werden. Ich schlage vor, die Elementarschule wiedereinzuführen, welche von allen Schülern bis zur 10. Klasse besucht werden muss. Innerhalb dieser könnten Schüler flexibel je Fach in starke oder schwache Kurse eingeteilt werden, um ihren Fähigkeiten und Stärken gerecht zu werden. Im Anschluss können ein Gymnasium oder eine Berufsschule (jeweils zwei Jahre) besucht werden.



  • Im Grunde teile ich die Auffassung von Herrn Scott. Ich war damals auch ein Gegner der Schulreform, weil diese eigentlich nichts reformiert hat sondern alles nur extrem komplizierter geworden ist. Meine persönliche Meinung ist, das Kinder keinesfalls schon so früh in irgendwelche Schienen gepresst werden sollten. Sie sollen sich frei entfalten dürfen. Ich halte nichts von starken oder schwachen Kursen, gleiche Maßstäbe sollen für alle gelten, Schwächere Schüler erhalten mehr Hilfe und können von den Stärkeren lernen und profitieren. Die Schulzeit der Elementarschule würde ich auf 8 Klassenstufen begrenzen. Nach dieser Zeit besteht die Möglichkeit einer 2-jährigen Berufsfachschule mit anschließender Lehrzeit oder der 3-jährige Besuch eines Gymnasiums mit anschließendem Studium. Ich bin fest davon überzeugt das unsere Kinder von diesen Neuerungen profitieren werden. Ich hoffe das ich Frau Matahari von meinem Vorschlag überzeugen kann und sie Ihren angekündigten Wiederstand aufgibt, auch Herrn Scott hoffe ich von meinen Vorschlag zu überzeugen.

    Jasmin van Rotstein
    Unionsministerin für Arbeit, Soziales, Familie, Bildung und Touristik a.D.
    MdUP a.D.
    Prima Ministra di Heroth a.D.
    Unternehmerin a.D.

  • *so* *ggg* Exakt diese Idee ist mir gekommen, alsich grade durch das Forum stöberte und über das Gesetzt nach dachte. so*



    EinVorschlag mit dem ich durchaus Leben kann, da ich auch der EMinung bin, dass nach der vierten Klasse keine eigene Entschiedung des Kindes gefällt werden kann welchen Berufsweg es einschlagen möchte. Dem zufolge noch sehr abhängig ist von den Eltern und dadurch einen für sich falschen Weg einschlägt, da die es Eltern doch oft anders sehen als Ihre Kinder.

  • Zitat

    Original von Jasmin van Rotstein
    . Ich halte nichts von starken oder schwachen Kursen, gleiche Maßstäbe sollen für alle gelten, Schwächere Schüler erhalten mehr Hilfe und können von den Stärkeren lernen und profitieren.


    Das würde ich so nicht sagen. Stoff, mit dem schwache Schüler angemessen arbeiten können, unterfordert starke Schüler. Im nächsten Unterrichtsfach ist es dann andersherum. Aber das bleibt ja nach der aktuellen Gesetzeslage den Schulen selbst überlassen.


    Zitat

    Die Schulzeit der Elementarschule würde ich auf 8 Klassenstufen begrenzen. Nach dieser Zeit besteht die Möglichkeit einer 2-jährigen Berufsfachschule mit anschließender Lehrzeit oder der 3-jährige Besuch eines Gymnasiums mit anschließendem Studium


    Damit würden Schüler nach nur 11 Jahren mit 17 das Abitur erreichen, womit das Niveau extrem sinken würde. Bisher sind es 12 Jahre. Ich spreche mich gegen ein solches Sparen durch die Hintertür aus.

  • Meine Damen und Herren,


    wir haben hier einen Entwurf vorliegen und dazu einen Änderungsantrag. Ich danke beiden Kollegen für die Einreichung und die damit verbundenen Mühen und Anstrengungen.


    Bei der Durchsicht des Vorschlages sind mir einige gravierende Fehler aufgefallen. So soll z.B. der Primo Ministro im Einzelfall bei Schülern aus anderen Unionsländern oder dem Ausland bestimmen, inwieweit das Zeugnis in Heroth gültigkeit besitzt. Auf welcher Grundlage soll er das machen? Der PM kennt ja nicht jede Schule, jede Schulform im Ausland und angesichts des ständigen Verkehres, der Ein- und Auszüge wäre der PM damit auch überfordert. Ich möchte daher den Vorschlag unterbreiten, dass sich das Land Heroth für eine unionsweite Lösung ausspricht und mit den anderen UL über dieses Thema diskutiert.


    Die gute Erziehung und Bildung ist uns allen wichtig. ich habe daher einen Entwurf eingebracht wo Bildung nicht nur Sache des Staates ist, sondern ebenfalls Sache der Eltern und gesellschaftlicher Einrichtungen. Sie alle gemeinsam sollen sich um die Kinder in diesem Land kümmern. Der Staat trägt die Verantwortung, dass jede anerkannte Schule qualitativ hervorragend ist. Die Eltern bekommen die finanziellen Mittel in die Hand, um ihre Kinder so zu fördern wie sie es für richtig halten. Und gesellschaftliche Gruppen und ihre eigenen Schulen werden den staatlichen Schulen gleichgestellt.


    Mein Entwurf sieht so aus:


    [so]
    Zweites Landesschulgesetz (Nuova Legge di Schola)


    § 1 - Begriffsbestimmung
    Schulpflichtig im Sinne dieses Gesetzes ist jeder Inländer des Landes Heroth, der das 20. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.


    § 2 - Das Recht auf Bildung
    Jeder Schulpflichtige hat das Recht auf Bildung. Das Land Heroth verpflichtet sich, ein gebührenfreies Schulsystem landesweit einzuführen.


    § 3 - Landesschulaufsicht
    (1) Das Land Heroth - vertreten durch den zuständigen Minister - übt die Kontrolle über öffentliche, private, kirchliche und sonstige Schulformen aus.
    (2) Lediglich Schulformen, die vom Land anerkannt werden, dürfen staatliche Abschlüsse vergeben und werden bei der Finanzierung unterstützt.
    (3) Um die Anerkennung durch das Land zu erlangen gehört die Übernahme eines Landesschulplanes, der fest in den Unterrichtsablauf der Schuleinrichtung eingeplant und durchgeführt werden muss.
    (4) a) Das Land behält sich vor, Menge und Qualität der vorgegebenen Unterrichtsfächer unangekündigt zu prüfen, bzw. prüfen zu lassen.
    b) Bei Mängeln oder Nichteinhaltung des Landesschulplanes ist durch das Ministerium eine Rüge zu verteilen. Bei schweren Mängeln kann das Ministerium die Schließung der Einrichtung verlangen.
    (5) Der Landesschulplan wird durch das zuständige Ministerium ausgefertigt und verkündet.
    (6) Im Landesschulplan ist zu verzeichnen, wieviele Stunden eines bestimmten Faches in welcher Klasse abgeleistet werden müssen, ob und wenn ja, wieviele schriftliche Arbeiten in den einzelnen Fächern geschrieben werden. Desweiteren nennt der Landesschulplan weitere Details der vorgebenen Unterrichtsfächer.
    (7) Der Landesschulplan soll so gestaltet sein, dass jede Schuleinrichtung genügend Freiraum besitzt, ein individuelles Profil zu gestalten.
    (8) Der Landesschulplan darf entsprechend nur drei Viertel der wöchentlichen Unterrichtsstunden besetzen.


    § 4 - Schulaufbau
    (1) Jeder Schulpflichtige hat die Elementarschule sieben Jahre zu durchlaufen.
    (2) Nach Abschluss dieser sieben Jahre erhält der Schulpflichtige ein Zeugnis mit Durchschnittsnote.
    (3) Ist die Durchschnittsnote zwischen 1,0 und 2,2, so ist der Schulpflichtige berechtigt, ein Gymnasium (Liceo) zu besuchen. Ist die Durchschnittsnote zwischen 2,3 und 3,5 oder besser, so ist der Schulpflichtige berechtigt, eine Berufsfachschule zu besuchen. Ist die Durchschnittsnote schlechter als 3,5, so ist der Schulpflichtige berechtigt, die Aufbauschule zu besuchen.


    § 5 - Landesschulen
    Das Nähere regelt ein Landesgesetz


    § 6 - Gleichstellung von anerkannten privaten und öffentlichen Schulen
    Anerkannte private und öffentliche Schulen sind gleichgestellt. Das Land hat private Schulen so wie öffentliche zu fördern.


    § 7 - Leistungsbewertungen und Notenvergabe
    (1) Die Noten sollen den tatsächlichen Leistungen des Schulpflichtigen wiedergeben.
    (2) Die Noten werden durch die Fachlehrer in Absprache mit dem Klassenlehrer getroffen.
    (3) Es gilt folgendes Notensystem:
    - sehr gut: für sehr gute Leistungen
    - gut: für gute Leistungen
    - befriedigend: für befriedigende Leistungen
    - ausreichend: für ausreichende Leistungen
    - nicht ausreichend: für nicht ausreichende Leistungen


    § 7 - Finanzierung
    (1) Öffentlichen Schulen ist es untersagt, Gebühren für den Unterricht, für Schulmaterialien, Verwaltungsaufwendungen oder sonstige Zwecke, zu verlangen.
    (2) Nicht öffentlichen Schulen ist es erlaubt, Gebühren für den Besuch der Schule, für Materialien oder sonstige Zwecke zu verlangen.
    (3) Jede öffentliche wie anerkannte private Schule bekommt einen Fixbeitrag pro Schüler. Dieser Aufwandsersatz wird jährlich durch das zuständige Ministerium ermittelt und ausgezahlt.
    (4) Die Erziehungsberechtigten erhalten pro Schulpflichtigen einen Bildungsgutschein. Mit diesem Gutschein können Schulmaterialien, bildungsnahe Kurse und Einrichtungen, Nachhilfestunden oder Gebühren von privaten Schuleinrichtungen bezahlt werden. Die Höhe dieses Gutscheines regelt das zuständige Ministerium.


    § 8 - Anerkennung anderer Bildungsabschlüsse aus den restlichen Unionsländern sowie das Ausland.
    Das Nähere regelt ein Landesgesetz.


    § 9 - Inkrafttreten
    (1) Das Gesetz tritt zum Beginn der 1. Schulhälfte im Jahr 2008 in Kraft.
    (2) Das Gesetz muss vorher verkündigt werden.
    [/so]


    Mein Entwurf sieht desweiteren vor, dass über die Landesschulen noch einmal verhandelt wird. Der Schulbereich ist so groß, dass wir unmöglich alles in einem Gesetz regeln können.


    Ich bitte um Ihre Einwände.

    Anton von Sorbarban zum Paradies
    Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
    Unionsbankpräsident a.D.

  • Ich finde den Entwurf des Kollegen in Ordnung und dieser würde auch meine Unterstützung haben.

    Jasmin van Rotstein
    Unionsministerin für Arbeit, Soziales, Familie, Bildung und Touristik a.D.
    MdUP a.D.
    Prima Ministra di Heroth a.D.
    Unternehmerin a.D.

  • Zitat

    Original von Montgomery Scott
    Der Entwurf wirkt mir etwas unvollständig. Z. b. sind die einzelnen Schulformen gar nicht näher definiert.


    Ich finde, dass dieser Bereich so umfangreich ist, dass er in einem extra Schulgesetz definiert werden sollte. Dieses Gesetz soll erst einmal nur den Rahmen vorgeben.


    Die spezifischen Arten und Unterscheidungen der Landesschulen können wir dann in einem zweiten Schritt überarbeiten. Hier werden wir uns dann auch mit der Frage beschäftigen müssen, wie wir mit nationalen oder internationalen Abschlüssen umgehen.


    [so]
    Vielleicht können wir erst einmal so etwas wie eine Bildungskonferenz mit den ganzen Unionsländern einrichten damit wir schauen, welche Abschlüsse in etwa zusammenpassen. Anschließend kann man das ganze sogar international abgleichen. Simulationstechnisch können wir hier eine Menge rausholen
    [/so]

    Anton von Sorbarban zum Paradies
    Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
    Unionsbankpräsident a.D.

  • Für diesen Fall würde ich nochmal überdenken, was in so ein Rahmengesetz gehört. Z. b. denke ich nicht, dass die Sache mit der Durchschnittsnote derart fest geregelt gehört.


    [so]Andererseits denke ich ehrlich gesagt nicht, dass das den Aufwand lohnen würde. Das bisherige Schulgesetz fand ich genau richtig dimensioniert, was die Ausgestaltung angeht.[/so]

  • Zitat

    Original von vSzP
    [so]Vielleicht können wir erst einmal so etwas wie eine Bildungskonferenz mit den ganzen Unionsländern einrichten damit wir schauen, welche Abschlüsse in etwa zusammenpassen. Anschließend kann man das ganze sogar international abgleichen. Simulationstechnisch können wir hier eine Menge rausholen
    [/so]


    [so]Nach meinen Erfahrungen mit der Umweltkonferenz kann ich nicht so recht daran glauben, aber versucht kann es nat. werden. Ich habe jedoch nicht die nötige Zeit dafür. Es müsste sich also jemand finden der dies übernimmt. Vielleicht ja der zukünftige Primo Ministro.[/so]

    Jasmin van Rotstein
    Unionsministerin für Arbeit, Soziales, Familie, Bildung und Touristik a.D.
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    Unternehmerin a.D.

  • [so]
    Aufjedenfall könnten die Länder dann einmal beweisen, dass sie mit Kompetenzen vernünftig umgehen können und nicht immer nur fordern, fordern, fordern.
    [/so]

    Anton von Sorbarban zum Paradies
    Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
    Unionsbankpräsident a.D.

  • Dann möchte ich Ihnen die Vorteile noch einmal näher erläutern:


    [list=1]
    [*]Wir schulen "Inländer" und nicht Bürger ein. Ziel: falls sich Einbürgerungen verzögern leiden die Kinder nicht darunter
    [*]Wir stellen öffentliche, private, kirchliche und sonstige Schulformen auf eine Ebene. Die Entscheidung liegt ganz bei den Eltern, welche Schulform sie für ihr Kind am besten finden
    [*]Das Land gibt die Mindestanforderungen vor. Den Rest können die Schulen selber planen. So haben wir mehr Freiheit und Auswahlmöglichkeiten
    [*]Jedes Kind hat 7 Jahre (!) die Elementarschule zu besuchen
    [*]Öffentliche Schulen ist es ganz klar untersagt, für irgendwas Gebühren zu nehmen. Weder direkt noch indirekt
    [*]Das Land fördert Eltern mit Geld für Bildungsaufgaben
    [/list=1]


    Der Vorschlag der Kollegin v. Matahari lässt viele Fragen offen, bzw. schafft Unklarheiten. So ist z.B. die Anerkennung anderer Schulformen im Vorschlag von Frau v. Matahari ungeeignet geregelt.

    Anton von Sorbarban zum Paradies
    Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
    Unionsbankpräsident a.D.

  • In erster Linie richtet sich mein Widerstand weiter gegen diesen Absatz:


    Zitat

    (3) Ist die Durchschnittsnote zwischen 1,0 und 2,2, so ist der Schulpflichtige berechtigt, ein Gymnasium (Liceo) zu besuchen. Ist die Durchschnittsnote zwischen 2,3 und 3,5 oder besser, so ist der Schulpflichtige berechtigt, eine Berufsfachschule zu besuchen. Ist die Durchschnittsnote schlechter als 3,5, so ist der Schulpflichtige berechtigt, die Aufbauschule zu besuchen.


    So eine Regelung macht wenig Sinn. Sie ist viel zu starr. Warum soll die Leistung eines Schülers mit 13 Jahren ausschlaggebend für seinen weiteren Ausbildungsweg sein? Außerdem: Warum sollte ein Schüler mit einer Durschnittsnote besser als 2,2 nicht die Berufsfachschule besuchen dürfen?

  • Er darf die Berufsfachschule besuchen. Die Grenze ist nur nach oben starr. Bei besseren Noten kann sich der Schüler aussuchen, welche Schulform er weiterhin besuchen möchte.


    Wir können auch ein Punktesystem einführen. In jedem Fach gibt es jedes Jahr eine bestimmte Punktzahl: für jede sehr gute Note gibt es 5 Punkte, für jede nicht ausreichende Note gibt es einen Punkt. Diese Punkte werden dann am Ende zusammengezählt und daraus ergibt sich der weitere Werdegang.


    Dann müssen wir uns nur noch einigen, welche Fächer die wichtigsten sind und ob es gerecht ist, für eine sehr gut in Sport genausoviele Punkte zu vergeben wie für eine sehr gut in Chemie.


    Nur, was Sie da für Fächer vorgeschlagen haben... Da bleibt den Schülern ja keine Zeit mehr fürs Leben und die privaten Schulen haben keine Chance sich ein Profil aufzubauen weil der Staat schon alles vorgibt. Dasselbe gilt für die kirchlichen Schulen die besonders auf dem Land eine wichtige Rolle spielen: bei der großen Anzahl von vorgegebenen Stunden bleibt ja kaum noch Zeit für eine Beicht- oder Religionsstunde.

    Anton von Sorbarban zum Paradies
    Unionsminister für Wirtschaft und Finanzen a.D.
    Unionsbankpräsident a.D.

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