Sehr geehrte Damen und Herren,
folgendes Gesetz hat der Unionsrat beschlossen. Stimmen Sie dem Gesetz ebenfalls zu? Votieren Sie mit Ja, Nein oder Enthaltung innerhalb von 96 Stunden.
ZitatAlles anzeigenGesetz zur Änderung des Wahlgesetzes
§ 1
Der § 12 (1) wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Eine gültiger Wahlvorschlag muss mindestens zwei Personen umfassen, die das passive Wahlrecht besitzen."
§ 2
Der § 17 (2) des Wahlgesetzes wird wie folgt neu gefasst:
"(2) Die Zuteilung der Parlamentssitze auf die einzelnen Wahlvorschläge erfolgt nach dem Verfahren nach d'Hondt. Dafür werden jeweils die auf die Kandidaten eines Wahlvorschlages entfallenden Stimmen addiert. Würde das letzte zu verteilende Mandat auf mehrere Wahlvorschläge entfallen, entscheidet das vom Unionswahlleiter zu ziehende Los."
§ 3
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.