Folgender Antrag steht zur Debatte:
[DOC]Official Naming Act
Article 1
Die Administration wird damit betraut, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Bezeichnungen von auswärtigen Ländern und Staaten und internationalen Organisationen sowie deren Organen und ihrer Teile sowie der Behörden im offiziellen Sprachgebrauch der Republik beinhalten. Dies gilt auch für Einrichtungen der Union.
Es sind alle gebräuchlichen Landessprachen Roldems zu beachten.
Article 2
Die Administration wird damit betraut, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Bezeichnungen der Organe und ihrer Teile sowie der Behörden der Republik in den Landessprachen und den anderen Sprachen der Union beinhalten.
Article 3
Für die Organe und Behörden der Republik sowie die Kommunen und deren Organe und Behörden ist die Anwendung der in den Verordnungen nach den Artikeln 1 und 2 verbindlich.
Article 4
Die Verordnungen nach Artikel 1 und 2 sind bis zum 31. Oktober 2009 zu erlassen.
Sie sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
Dieses Gesetz mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.[/DOC]