Official Naming Act

  • Folgender Antrag steht zur Debatte:


    [DOC]Official Naming Act


    Article 1
    Die Administration wird damit betraut, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Bezeichnungen von auswärtigen Ländern und Staaten und internationalen Organisationen sowie deren Organen und ihrer Teile sowie der Behörden im offiziellen Sprachgebrauch der Republik beinhalten. Dies gilt auch für Einrichtungen der Union.
    Es sind alle gebräuchlichen Landessprachen Roldems zu beachten.


    Article 2
    Die Administration wird damit betraut, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Bezeichnungen der Organe und ihrer Teile sowie der Behörden der Republik in den Landessprachen und den anderen Sprachen der Union beinhalten.


    Article 3
    Für die Organe und Behörden der Republik sowie die Kommunen und deren Organe und Behörden ist die Anwendung der in den Verordnungen nach den Artikeln 1 und 2 verbindlich.


    Article 4
    Die Verordnungen nach Artikel 1 und 2 sind bis zum 31. Oktober 2009 zu erlassen.
    Sie sind stets auf dem aktuellen Stand zu halten.
    Dieses Gesetz mit dem Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.[/DOC]

    Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
    Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
    Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
    Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
    Dekan der Count Donald Law School der Montary University
    Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union

  • Mr Speaker,


    das Gesetz ist selbsterklärend. Ein offzieller Sprachkatalog der Verwaltung sollen geschaffen werden. Ich bitte Sie dafür um Ihre Stimmen.

    Professor Dr. Dr. Fabian von Montary
    OEL MP HCR RM
    Präsident der Unionsstiftung für Kultur, Gesellschaft und Geschichte
    Dekan des Roldemian Institute for History an der Montary University
    Staatsarchivar der Republik Roldem und Honorarkonsul im Dominion Cranberra
    Sprecher des Parlaments von Roldem und Abgeordneter für den Wahlkreis W. City of Montary


    wappen_montary.png

  • Meine Stimme haben Sie, Mr. Prime Minister.

    Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
    Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
    Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
    Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
    Dekan der Count Donald Law School der Montary University
    Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union

  • Das wäre sicherlich die einfachste und unbürokatischste Lösung.

    Prof. Dr. iur. habil. Dr. phil. pol. William C. Ashcraft
    Unionsrichter am Obersten Unionsgericht
    Inhaber des Lehrstuhls für Straf- und Strafprozessrecht
    Leiter des Instituts für Kriminologie der Count Donald Law School
    Dekan der Count Donald Law School der Montary University
    Mitglied der Ehrenlegion der Demokratischen Union

  • Ich würde jedoch auch darauf verzichten wollen, sämtliche "andere Sprachen der Union" zu berücksichtigen. Albernisch und imperianisch sollte reichen.


    *simoff*
    Ich werd den Teufel tun und für jedes Amt oder irgendwelche Regionen in Hintertux eine Übersetzung in französisch, spanisch, italienisch, plattdeutsch, schwedisch und was weiß ich für seltsame Minderheiten in Ratelon exisitieren, zu erstellen.
    *simon*

  • Mr. Speaker,


    ich möchte dem Abgeordneten Waylan-Majere widersprechen. Die Sprachrichtlinie nicht noch in anderen Sprachen umzusetzen ist alles andere als konsequent. Ändern könnte/sollte man den Antrag der Administration dahingehend, dass nur die Amtssprachen, nicht aber alle Landessprachen beachtet werden.


    An Amtssprachen sehe ich derzeit folgende: imperianisch, albernisch, estarisch, salborianisch und barnstorvisch. Man möge mich korrigieren, läge ich falsch.


    Simoff: Kein Problem, ich mach dir das dann fertig. :)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!