Bitte stimmen Sie über folgendes Gesetz ab:
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Finanzgesetz der Republik Heroth [Legge di Bilancio]
Abschnitt 1 - Haushaltsplan [Budget]
§1 Zuständigkeit und Ausführung
(1)Die alleinige Haushaltsgewalt hat das Abgeordnetenhaus der Republik Heroth.
(2)Der für die Finanzen zuständige Conteggio oder der Primo Ministro, sollte es keinen entsprechenden Conteggio geben, schlägt dem Abgeordnetenhaus den Haushalt vor und ist für seine Kontrolle zuständig. Er ist dem Abgeordnetenhaus jederzeit zur Rechenschaft verpflichtet.
(3)Der Haushalt wird für einen Monat in Form eines Haushaltsplanes aufgestellt und per Abstimmung im Abgeordnetenhaus beschlossen. Zur Annahme reicht eine einfache Mehrheit.
(4)Die Ausgaben dürfen die Einnahmen nur dann übersteigen, wenn keine Schulden oder Vermögensveräußerungen gemacht werden müssen.
(5)Dem Primo Ministro und seiner Regierung stehen monatlich 6000 Bramer für die allgemeine Verwaltung zur Verfügung.
Abschnitt 2 - Finanzagentur [Agenzia Finanziaria]
§1 Zuständigkeit
(1)Die landeseigne Finanzagentur [Agenzia Finanziaria] verwaltet den 100.000,00 Bramer umfassenden Fond unter Aufsicht des Primo Ministro oder des für Finanzen zuständigen Conteggios.
§2 Zweck
(1)Die Aufgabe der Finanzagentur ist es Wirtschaft, Kultur, Sport und Bildung und andere gemeinnützige Organisationen zu fördern.
§3 Förderrichtlinen
(1)Gefördert wir die einmalige Zahlung einer Starthilfe für Gründungen von Firmen mit mehr als 5 Beschäftigten bis zu 2.500,00 Bramer ohne Anspruch auf Rückzahlung. Das Unternehmen muss die Vorgaben des Wirtschaftsgesetzes der Demokratischen Union erfüllen.
(2)Gefördert wird die Vergabe von zinsgünstigen Krediten von einem Volumen bis maximal 15.000,00 Bramer.
(3)Gefördert wird der Aufbau von kommunalen Infrastrukturen mit bis bis zu 2.000,00 Bramer ohne Anspruch auf Rückzahlung. Die Kommune muss die Vorgaben des Bürgermeistergesetzes erfüllen.
§4 Antragsverfahren
(1)Der Antragssteller muss seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptfirmensitz mit dem Tag der Antragstellung mindestens 4 Wochen in der Republik Heroth haben.
(2)Um die im §3 genannten Fördermittel in Anspruch zu nehmen, genügt ein formloses Antragsschreiben, zu richten an den Primo Ministro.
(3)Das Abgeordnetenhaus entscheidet mit einfacher Mehrheit über einen gestellten Antrag.
Abschnitt 3 - Aufwandsentschädigungen [Compensi di spesa]
§1 Höhe und Art der Zahlungen
(1)Besoldungsgruppen und Besoldungszahlungen sind Anlage 1 zu entnehmen.
(2)Die Auszahlungen finden in der letzten Monatswoche oder in der ersten Woche des darauffolgenden Monats für den abgelaufenen Monat statt.
(3)Steht ein Bürger im mehrfachen Dienste des Landes, so erhält er sein Hauptgehalt zu einhundert Prozent, jedes weitere Gehalt zu 25 Prozent.
Abschnitt 4 - Inkrafttreten [Effetto portando]
§1 Inkrafttreten
(1)Das Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Anlage 1 - Aufwandsentschädigungen [Compensi di spesa]
Primo Ministro: 10.000,00 Br
Präsident des Consiglios: 9.000,00 Br
Conteggio: 7.000,00 Br
Mitglieder des Consiglio di Herót: 200,00 Br pro Sitzung
Die Abstimmungsdauer, beträgt 120 Stunde und endet somit am 23.4.2007. Bitte stimmen Sie mit
Ja-Si
Nein-No
Enthaltung-Astensione ab.