ZitatAlles anzeigenVerfassungsänderndes Gesetz zur politischen Modernisierung der Republik Imperia
§1.
Dieses Gesetz dient zur Anpassung der Verfassungsurkunde der Republik Imperia an die politische Aktualität innerhalb der Demokratischen Union. Die Verfassung der Republik Imperia wird im Folgenden als Verfassung bezeichnet.
§2
Artikel 7 der Verfassung wird durch folgend geändert:
Imperianer im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer seinen ersten Wohnsitz dauerhaft im Staatsgebiet Imperias hat. Imperialbürger im Sinne dieser Verfassungsurkunde und der Gesetze ist, wer Imperianer und zugleich seit mindestens vierzehn Tagen mit erstem Wohnsitz in Imperia wohnhaft sowie gleichzeitig Staatsbürger der Demokratischen Union ist Ausschlaggebend hierfür ist die Eintragung im Bürgernetz der Demokratischen Union.Die Imperialbürgerschaft berechtigt zur Mitgliedschaft im Herrenhaus
§3.
(1) Das „Herrenhaus“ in Teil V soll durch den Begriff „Imperialversammlung“ ersetzt werden.
(2) Der „Sekretär des Herrenhauses“ ebenfalls in Teil V soll in „Sekretär der Imperialversammlung“ umbenannt werden.
§4
Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
In Kraft getreten durch Zustimmung des Herrenhauses am 29.05.2009 und Verkündung durch den Imperialkanzler am 29.05.2009.
Aktenzeichen: 2009/09